Der Fall Kessler

Drohung und Nötigung

Obwohl Dr. Erwin Kessler das Gerichtsurteil, mit dem er wegen angeblich antisemitischen Äusserungen verurteilt wurde, angefochten hat, hetzt Hans-Ruedy Gysin im Israelitischen Wochenblatt (IW) vom 17.12.97 mit der bösartigen Behauptung, Kessler sei ein gerichtsnotorischer Antisemit, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Es bleibt fraglich, was Kesslers Kritik an einer Berufsgruppe überhaupt mit dem Antirassismusgesetz zu tun hat. Die Schächt-Juden sind so wenig eine Rasse oder Ethnie wie es etwa die Melk-Schweizer sind. Die Vorwürfe sind Verdrehungen und Verunglimpfungen. Kessler hat in einer Öffentlichen Erklärung gegen Antisemitismus, die keinem Raum für Mutmassungen Platz lässt, deutlich Stellung bezogen. Es ist nicht nur sehr aufschlussreich, dass diese Erklärung im IW mit keinem Wort erwähnt wird, sondern ihre Verheimlichung durch alle anderen Medien ist auch eine Bestätigung für die befremdlichen Machenschaften des IW.

Das IW attackiert Kessler, weil er in seinem 90000fach in Basel verteilten Vereinsbulletin (VgT) die Äusserungen verbreitet hat, der Basler Rabbiner Israel Meir Levinger sei ein fanatischer Verharmloser des Schächtens von Tieren und Grossdruckereien würden den VgT wegen judenfreundlicher Grosskunden boykottieren. Dies als widerwärtig und unappetitlich anzuprangern, zeugt von der Aggressivität und Intoleranz des IW gegen einen geistigen Widersacher, dem mit anderen Argumenten nicht beizukommen ist, als mit der Abstempelung als Antisemit. Kesslers Äusserungen verstossen gegen kein Gesetz; können also nicht strafbar sein. Um was geht es dem IW tatsächlich?

Die Antwort gibt das IW selbst mit der rhetorischen Frage Was hat solches als Beilage in einem Gratisanzeiger zu suchen?, verbunden mit massiven Vorwürfen an Verlag und Verteilerorganisation, die in der Drohung ausarten, sie müssten wegen der Verteilung des VgT mit einer Strafanzeige rechnen. Die Absicht des IW ist nun für jedermann klar erkennbar: Verlage und Grossverteiler sollen mittels Drohung genötigt werden, einen unbequemen Tierschützer zu boykottieren, damit er seine Kritik am verbotenen tierquälerischen Schächten nicht mehr publik machen kann. Gleichzeitig erhalten damit die Schweizer Zeitungen eine Unité de doctrine (intolerante Gleichschaltung) für ihre eigene Berichterstattung verpasst. Wer sich nicht daran hält, riskiert Inseratenaufträge zu verlieren; Einschüchterung und Meinungsdiktatur par excellence.