Geschichte ist nicht justiziabel

Mit dem Antirassismusgesetz (ARG), das verfassungswidrig einseitig angewendet wird, wurde uns eine wirksame geistige Landesverteidigung regelrecht verbaut. Harry Zweifel, der mit seinem Buch Uns trifft keine Schuld die Schweiz gegen die zumeist bswilligen Angriffe zu verteidigen versuchte, haben Polizei und Staatsanwaltschaft auf die belste Art mitgespielt: Sein Buchvorrat wurde beschlagnahmt, seine Bankkonten gesperrt. Jetzt kommt ein ARG-Strafprozess auf ihn zu. (siehe 6-7/1997). Herr und Frau Schweizer dürfen nicht wissen, was im Buch steht. Das Vorgehen gehört zum Instrument stalinistischer Terrormethoden, wie sie Solschenizyn in seinem Buch Archipel Gulag offenbart und damit weltweit Entsetzen hervorgerufen hatte. Bereits masst sich ein lic. jur. Thomas Würgler vom Bezirksgericht Zürich an, in der Anklageschrift an einen Dissidenten zu drohen, diesen wegen historischer Meinungsäusserung anlässlich seiner Verteidigung vor Gericht (!) psychiatrisieren und ins Gefngnis bringen zu lassen. Wann wird dem Treiben von links Einhalt geboten? Die Verantwortlichen sind unverzglich und eindringlich aufzufordern, gemss Amtseid fr die Einhaltung unserer Verfassung zu sorgen. Antirassismusgesetz hin oder her. Art. 4 Bundesverfassung lautet: Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Diese grundsätzliche Rechtsbestimmung, an vierter Stelle der Bundesverfassung, wird zur Zeit hemmungslos ständig mit Füssen getreten. Bei richtiger Anwendung derselben müsste das linke Schweizer Fernsehen, das unser Volk wiederholt und mehrfach systematisch herabgesetzt und öffentlich diskriminiert hat, längst durch die Polizei besetzt und seinen Verantwortlichen der Prozess gemacht werden. Doch nichts geschieht. Wenn die von Linken und der Bergier-Kommission geforderte Geschichtsaufarbeitung (historischer Revisionismus) für diese rechtens ist, dann gilt dasselbe auch für die Rechten. Diese werden aber zu Unrecht mit Auschwitz-Leugner oder ähnlich dummen Vokabeln diffamiert, wohl mit der zusätzlichen Absicht, dem Volk Sand in die Augen zu streuen, damit es nicht sehen kann, um was es tatsächlich geht. Selbst das Zürcher Obergericht hat in seinem Urteil vom 23. März 1995 erklären müssen, dass Geschichte nicht justiziabel ist. Dies sei den Herren Staatsanwälten und Richtern in Erinnerung gerufen, damit sie später keine Ausreden haben können.