Gefälligkeitsgutachten
Der Fall Harry Zweifel
Was die Zürcher Rechtsanwältin Regula Bähler unter dem Titel Gutachten dem Untersuchungsrichter Magnus Manetsch abgeliefert hat, ist ein erstaunlich einseitiges und schamlos voreingenommenes Machwerk. Es geht um das Buch von Harry Zweifel Uns trifft keine Schuld! Rapport der amerikanischen-jüdischen Attacken gegen die Schweiz (Biograph-Verlag, 1997), das gleich nach seinem Erscheinen auf Betreiben der mächtigen linkszionistischen Lobby (zu der auch die Gutachterin gehört) beschlagnahmt wurde. berichtete in der Ausgabe 6-7/1997 ausführlich darüber. Obwohl noch kein Urteil vorliegt, will Zweifel wegen des Strafverfahrens das Buch in geänderter Form herausbringen unter dem Titel Keiner ist ohne Schuld, wobei er die zensurierten Stellen kenntlich macht. Trotz aller Beteuerungen, besteht faktisch doch eine Vorzensur, und der Verleger Zweifel muss auch leben. Wie schon A. Niggli im Fall Rahm (Geheimgesellschaften) nimmt Bähler den Verstoss gegen das Antirassismusgesetz schon im Titel als gegeben vorweg. Über ihre Komplizenschaft mit der Antirassismus-Lobby schreibt Bähler nichts.
Ein Gutachten über ein literarisches Werk ist an sich schon eine fragwürdige Anmassung. Vieles, was im Gutachten steht, müsste eigentlich unter dem Titel Literaturkritik stehen. Problematisch wird es, wenn es um ein Delikt und die Meinungsäusserungsfreiheit geht. Die Gutachterin bescheinigt zwar dem Autor, die Fakten und Zitate weitgehend korrekt wiedergegeben zu haben, kritisiert aber die Machart des Fakten-Meinungsgeflechts, worüber sich die Durchschnittsleser kaum Gedanken machen würden. Aus einigen herausgerissenen Zitaten meint die Gutachterin, einen herabwürdigenden Charakter herausdestillieren zu können, was sie gleichsetzt mit Diskriminieren. Ihr Hauptvorwurf ist, dass der Autor immer die betreffenden Organisationen meint, und nur der Einfachheit halber von den Juden spricht. Die Gutachterin hält die Leser nicht für fähig, die richtige Beurteilung des Buches zu treffen. Der Text baue auf Stereotypen auf, vereinfache also auf unzulässige Weise, nehme geistige Abkürzungen und führe häufig zu falschen Schlussfolgerungen. Als Beispiel für das Stereotyp der Geldgier führt Bähler die Aussagen an, dass es den betreffenden Kreisen nicht um Gerechtigkeit oder Wahrheit, sondern um viel Geld gehe. Das sagen auch andere. Oder, dass die Presse und die jüdischen Organisationen die banale Geschichte um den Wachmann Meili aufdonnern würden, als ob sie es darauf anlegten, mit der Schweiz permanent im Streit zu stehen, um soviel wie möglich herauszuholen. Kommentar Bähler dazu: Zahlreiche sozialpsychologische Studien würden belegen, dass stereotype Aussagen besser im Gedächtnis der Leser haften bleiben, als die vorausgehenden und nachfolgenden Sachinformationen. Es geht ihr also um Bevormundung der Leser vor den Schlussfolgerungen des Autors, die ihr nicht passen. Das ist ihre persönliche Meinung. Sodann kritisiert die Gutachterin breit, dass der Autor zu umfangreiche Zitatenanleihen gemacht habe und das Urheberrecht verletzt habe. Das braucht sie aber nicht zu kümmern, denn das wurde sie gar nicht gefragt. Es ist klar, dass sie das Buch, das nicht frei von Fehlern ist, schlecht machen will.
Anschliessend macht die Gutachterin Abhandlungen über das Wesen des Antisemitismus (seit der Erfindung des Wortes 1879) und gibt eine Kurzfassung des Nigglischen Kommentars zum ARG (261bis StGB) und zur Auslegungsproblematik. So füllt man die Seiten und gibt sich einen hochgelehrten Anschein. Wie Niggli sieht sie das geschützte Rechtsgut nicht im öffentlichen Frieden sondern im äusserst vagen Begriff der Menschenwürde. Damit kann man fast jede missliebige Äusserung bodigen. Damit die Menschenwürde verletzt ist, braucht es aber sehr viel. Das Lebensrecht muss geradezu abgesprochen werden. Das ist bei Zweifels Buch sicher nicht der Fall.
Bähler versucht mehrmals, Zweifel eine Verschwörungstheorie zu unterschieben. Es steht aber ausser Zweifel und wird auch von der NZZ bestätigt, dass mit den Angriffen auf die Schweiz die einflussreichen jüdischen Organisationen ein Exempel statuieren wollen. Durch stete Wiederholung werde ein Klima der Feindseligkeit gegenüber Menschen jüdischen Glaubens geschaffen, wirft sie Zweifel weiter vor. Es entstehe implizit (!) der Eindruck, das sie (die Juden) moralisch verwerflich handeln (das kann jeder selber beurteilen) und jetzt kommt der Bählersche Schlenker es entstehe der Eindruck, dass ihnen hinsichtlich der Grundrechte eine gleichwertige und gleichberechtigte Stellung mit anderen Menschen abzusprechen sei! Hoppla, so einfach ist das mit der Menschenwürde! Man darf offenbar die Juden nicht kritisieren, weil es zufällig Juden sind, denn das ist implizit antisemitisch. Bähler schwächt ihre Aussage zwar ab; sie sei nicht mit letzter Sicherheit zu bejahen, gibt sich aber gleich wieder überzeugt, dass Zweifels Ausführungen in ihrer Gesamtheit Art. 261bis Abs. 1 StGB verletzen, wobei das Schüren von Hass vordergründig sei. Da sieht sie mehr als der unbefangene Durchschnittsleser. Weiter hinten fabuliert sie gar, damit würde in der Gesellschaft ein Nährboden für Gewalt und Diskriminierung geschaffen. Dass sie nicht noch den Holocaust bemühte, ist ein Wunder. In Zweifels Buch findet sich im übrigen keine Spur von Revisionismus. Dennoch hat Zweifel den unversöhnlichen Hass der linkszionistischen Lobby heraufbeschworen. Mit einigen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten versucht Bähler zu belegen, der Autor würde behaupten, die Juden seien unehrliche Geschäftemacher; seien unbelehrbar; hätten den Antisemitismus selber zu verantworten, seien wie die Nazis etc. Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass Zweifel gewisse Praktiken der israelischen Behörden in den besetzten Gebieten kritisiert (Vertreibung, Mordkommandos, Folterungen, Häusersprengungen).
Es hilft dem Autor wie üblich nichts, dass er beteuert, kein Antisemit zu sei. Die Argumentation von Bähler ist halsbrecherisch und einseitig. Dabei lässt sie penetrant ihre semitophile Gesinnung durchblicken. Damit reiht sie sich nahtlos ein in die stereotype Ideologie der Gesinnungsdiktatoren von ADL, Hatewatch und Konsorten, welche den Antisemitismus-Vorwurf ständig als Waffe gegen nicht genehme, kritische Meinungen einsetzen. Bähler ist als Juristin im Umfeld von Sigi Feigel und als ehemalige Herausgeberin der jährlich erscheinenden Broschüre Rechtsextreme (heute: rassistische) Vorfälle in der Schweiz, äusserst voreingenommen und nicht geeignet, ein Gutachten über das Buch von Harry Zweifel zu erstatten. Ihre Voreingenommenheit wird vollends offenkundig, wenn man weiss, dass sie als Vertreterin einer Nichtregierungsorganisation (NGO) gegen Rassismus in der eidg. Kommission gegen Rassismus sitzt. Die Beauftragung von Bähler als Gutachterin ist etwa so zu beurteilen, wie wenn man Erwin Kessler beauftragen würde, die Kastenstandhaltung von Schweinen im Hinblick auf das Tierschutzgesetz zu beurteilen. Das Gutachten von Bähler ist wertlos und das Geld dafür zum Fenster hinausgeworfen. Würde das Gericht gestützt darauf, Zweifel verurteilen, wäre das eine Willkür sondergleichen. Der Verteidiger von Zweifel hat zu Recht ein Gegengutachten verlangt von einer Person ohne jüdischen oder antirassistischen Hintergrund.