Universale Kirche

Kommentar zum Fall Hertel

Auch wenn das Obergericht Zürich die Busse von 2'000 auf 600 Franken massiv reduziert hat, ist das Urteil eine Fehlleistung sondergleichen. Es zeigt, wie mit verschiedenen Ellen gemessen wird und welchen unheilvollen Einfluss die Medien bei der Antirassismus-Hexenjagd ausüben.

In 2/1997 berichteten wir, wie dieses unglaubliche Verhörinterview durch den scheinheiligen Kämpfer gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Tages-Anzeiger) Jürg Frischknecht ablief. Dessen Mitwirken war eine reine Provokation, denn es wurde nur kalter Kaffee aufgewärmt.

Da es um bekannte Äusserungen von Leach-Lewis (satanische Gier etc.) ging, von denen sich Hertel ohne Wenn und Aber hätte distanzieren sollen, kann man nicht von Informationsinteresse der Öffentlichkeit sprechen. Der Beobachter hat zudem nicht einfach über Straftatbestände informiert, sondern durch seine Publikation die Öffentlichkeit hergestellt. Ohne diese wären Hertels Äusserungen nicht strafbar gewesen. Der Beobachter kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen mit dem Hinweis, Hertel habe das Interview genehmigt. Die Behörden haben nicht einmal in Erwägung gezogen, die Verantwortlichen des Beobachters zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl dies auf der Hand liegt. Dies beweist, dass das Antirassismusgesetz als Unterdrückungsinstrument willkürlich und einseitig missbraucht wird, um Träger von politisch unerwünschtem Gedankengut zu kriminalisieren und durch Abschreckung gefügig zu machen. Es ist leider zu erwarten, dass die Strafanzeige von Erwin Kessler gegen die Verantwortlichen des Beobachters bzw. des Tages-Anzeigers von der Hand gewiesen wird, wahrscheinlich unter Kostenauflage.

Es ist hingegen nicht anzunehmen, dass die Basler Staatsanwaltschaft bei der Verfahrenseinstellung gegen Pfarrer Franz Christ (Wenn man nicht an die Schuld des Volkes Israel glaubt, kann man kein guter Christ sein, IW 4.7.97) dem Anzeigeerstatter Dietrich M. Weidmann (Zürich) die Kosten auferlegt hat.