Medienmanipulation
illustriert am Fall Garaudy

Gemäss NZZ (9.3.98) wird der hiesige Medienbetrieb von drei publizistischen Grundströmungen geprägt. Zum einen gebe es immer noch den aufklärerischen, der seriösen Information, Analyse und Meinung verpflichteten Qualitätsjournalismus, wozu sich offensichtlich die NZZ zählt. Lärmige Konkurrenz stifte zweitens ein ständig aufgeregter Marketing-, Unterhaltungs- und Beliebigkeitsjournalismus, dem Quoten und Schlagzeilen fast alles bedeuten, Haltung und Beständigkeit fast nichts mehr (Bsp. Facts). Eine dritte Grundströmung repräsentiere schliesslich ein bald eher linksalternativ, bald eher linksliberal angehauchter, immer aber fortschrittlicher Gesinnungs- und Betroffenheitsjournalismus: mit den Stereotypen (ffnung ist gut, Blocher schlecht etc.) Dazu gehört die einst renommierte, heute von anhaltendem Bedeutungs- und Leserschwund gebeutelte Weltwoche (und der Tages-Anzeiger). Diese zeichnen sich durch ihre unerträgliche Penetranz aus, wenn es gilt, Zeichen für das Gute und gegen das Schlechte zu setzen (Beispiel das Theater um Schang Hutters Schoa-Schrott-Skulptur.)

Leider genügt auch die vornehme NZZ ihren eigenen hohen Ansprüchen nicht, wenn es gilt im Fall Garaudy zu berichten, der unser Nachbarland Frankreich und die arabische Welt erschüttert, durchaus vergleichbar mit einem Fall Rushdie. Auch im aufgeklärten Frankreich bekommt ein Schriftsteller, der sich in Widerspruch zu der von mächtigen Interessengruppen zur Staatsideologie erhobenen Geschichtsauffassung gesetzt hat, die Repression dieses Staates zu spüren. Erstaunlich ist, wie die NZZ es fertig bringt, so zu tun, als würde sie über den Fall Garaudy berichten, den Leser aber im unklaren lässt, was genau Garaudy vorgeworfen wird und weshalb er verurteilt wurde, ausser dass er den Holocaust geleugnet habe. Sie macht sich nicht einmal die Mühe, wie die Weltwoche einen mit rhetorischen Fragen gespickten Scheinbericht zu bringen.

Die NZZ brachte am 28.2.1998 nebst der dürren Agenturmeldung über Garaudys angeblich milde Verurteilung zu 120'000 FF (= 30'000 SFr.) Busse einen Schein-Hintergrundbericht von Simone Westerman über die überraschende Unterstützung und Wertschätzung, die Garaudy in den arabischen Ländern geniesst. Die Gründe ortet sie in der arabischen Frustration und in der Ohnmacht der ewig Unterlegenen. Weder über das Verfahren gegen Garaudy noch über das betreffende Gesetz bringt die NZZ etwas, was für die Berichterstattung der NZZ völlig untypisch ist. Sie tut so, als sei schon alles bekannt. Durch diese manipulativ-selektive Berichterstattung wird die Vermutung einmal mehr klar bestätigt, dass die Redaktionen selbst der NZZ derart infiltriert sind, dass eine ideologisch linientreue Berichterstattung gewährleistet ist. Dabei ist die Manipulation sehr geschickt und subtil, so dass der unbedarfte Leser sie nicht bemerkt. Ständig werden die gleichen Stereotypen wiederholt. Sehr beliebt bei der NZZ sind, bei einer Besprechung eines neuen Buches über die Zeit des Zweiten Weltkrieges in Osteuropa, auf scheinbar allgemein akzeptierte Tatsachen hinzuweisen oder z.B. so zu tun, als sei es ein blosses Gerücht, dass der kanadische Revisionist Zündel 1992 vom höchsten Gericht freigesprochen wurde, obwohl dies leicht überprüfbar ist. So ist die Propaganda allgegenwärtig. Dabei ist das, worüber berichtet wird, ebenso wichtig, wie das, worüber nicht berichtet wird. Die Manipulation ist jedoch durchschaubar, setzt allerdings Hintergrundkenntnisse voraus.

Wir holen kurz nach, was die Regime-Medien einhellig verschweigen: 12 Jahre nach dem von zionistischen Interessengruppen entfesselten Entrüstungssturm gegen die revisionistische Doktorarbeit von Henri Roques über die Geständnisse des Kurt Gerstein erschüttert ein neues Buch Frankreich, das sich monatelang hervorragend verkaufte, bis, gestützt auf das kommunistische Gayssot-Fabius-Gesetz, gegen den Autor Roger Garaudy Anklage erhoben wurde. Dieses Gesetz schreibt - für den aufgeklärten Zeitgenossen unglaublich, aber wahr! - wörtlich vor, dass die Nürnberger Urteile als sakrosankte historische Wahrheiten zu gelten haben und stellt das Anzweifeln der vom Siegertribunal festgestellten angeblich historischen Tatsachen unter Strafe, mit z.T. absurdem Ergebnis, wie der Fall Katyn* beweist. Beim Schweizer Antirassismusgesetz ist man, scheinbar ganz schlau, genau den entgegengesetzten Weg gegangen, und hat generell Völkermord unter Schutz gestellt, ohne jedoch diesen überhaupt zu definieren. Damit wird aber das Bestimmtheitsgebot von Art. 1 Strafgesetzbuch verletzt. Der Vorwurf des Völkermordes wird immer erhoben, wenn zwischen ethnischen Gruppen ein Konflikt herrscht. Hier wie dort haben die Feinde der Meinungsäusserungsfreiheit aber nur einen Völkermord im Auge, den sog. Holocaust. Die anderen Völkermorde interessieren nicht.

An Roger Garaudys Buch Die grundlegenden Mythen der israelischen Politik (im Internet teilweise auf Deutsch übersetzt) ist nur ein geringer Teil holocaust-revisionistisch, und diesen hat er weitgehend von Prof. Faurisson abgeschrieben, dem unerschrockenen Revisionisten, dessen Erkenntnisse seit mindestens 15 Jahren vorliegen, aber immer unterdrückt wurden. Garaudys Buch zeigt darüber hinaus die Einbettung und die Folgen der Holocaust-Ideologie auf, v.a. für das palästinensische Volk. Deshalb und weil der Autor zum Islam konvertiert ist, erregte sein Prozess in Paris ein riesengrosses Echo in der gesamten arabischen Welt mit Sympathie- und Solidaritätsbekundungen arabischer Schriftsteller- und Juristenverbände. Auch ist sein Buch ein Riesenerfolg an der Kairoer Buchmesse. Der Fall Garaudy zeigt exemplarisch, dass es dem Westen sehr schlecht ansteht, die arabischen Länder punkto Menschenrechte, insbesondere Meinungsfreiheit zu schulmeistern. Das Urteil gegen Garaudy hat auch in Frankreich das Interesse an seinem Buch neu geweckt. Ein Verbot ist bekanntlich die beste Werbung für ein Buch.

Gestützt auf das obszöne Gayssot-Fabius-Gesetz wurde Roger Garaudy in fünf Verfahren zu insgesamt 240'000 FF Bussen und Entschädigungen an ein Dutzend jüdische Organisationen verurteilt (Wer hat noch nicht, wer will noch mal?). Garaudy hat Berufung erklärt. Nach der Urteilsverkündung, bei der weder er noch sein Anwalt anwesend waren, kam es zu einem Eklat, der bezeichnend ist für den Stil der Auseinandersetzung seitens der Freiheitsgegner. Eine Gruppe von rund 25-30 Personen stürzte sich mit dem Ruf Tod den Nazis auf Prozessbeobachter und schlugen sie brutal zusammen, ohne dass die Polizei eingriff. Dabei wurden mindestens sechs Personen verletzt, ein älterer Mann schwer. Bei den Schlägern handelte es sich um jüdische Betar-Extremisten. Es ist erschütternd, dass so etwas gerade in Frankreich passieren kann, das so stolz ist auf seine freiheitliche Tradition.


Fussnote

* In einem Wald

bei Katyn sowie zwei anderen Orten wurden 15'000 polnische Offiziere ermordet, wofür man die Deutschen beschuldigte. Anfang 90er Jahre gab Gorbatschow zu, dass das Massaker während des 2. Weltkrieges von Russen verübt wurde.