Reform der Bundesverfassung
Abschaffen der Volksrechte
per Justizreform
In 2/1998 erschien unter obigem Titel ein Leserbrief von M. Kron, in dem er die vom Ständerat verabschiedete Justizreform und auch den Verfassungskommissions-Präsidenten Ständerat Prof. René Rhinow kritisierte. Daraufhin bat ein Leser unserer Zeitschrift Ständerat Rhinow um eine Stellungnahme zur Sache. In seiner Antwort erklärt Rhinow:
Es kann keine Rede davon sein, Bundesstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit über die Demokratie zu stellen. Ich werde mich aber auch aus tiefer Überzeugung stets dagegen wehren, wenn man umgekehrt die Demokratie als wichtiger taxiert als den Föderalismus und die Menschenrechte. (Unterstreichungen: d. Red.)
Aufgrund dieser Darstellung wurde gebeten, in der nächsten Ausgabe eine Richtigstellung zu publizieren. Die Analyse des von Rhinow gehaltenen Votums ergab aber, dass unser Leserbriefschreiber vollkommen recht hat und eine Richtigstellung falsch am Platz wäre. Das zeigt allein schon die obige Antwort: Nach Rhinows Verständnis zählt die Demokratie nicht zu den Menschenrechten!
Vorliegend nun unser Kommentar auf Rhinows Antwort wie auch auf sein parlamentarisches Votum zur Reform der Bundesverfassung, publiziert im amtl. Bulletin der Bundesversammlung vom 5. März 1998 Bundesverfassung. Reform, Seite 264f.
Rhinow: Die Verfassungsgerichtsbarkeit will gewisse Schranken setzen, wenn der Gesetzgeber gegen diese drei Grundpfeiler unserer helvetischen Gemeinschaft verstossen sollte.
Solche Worte aus dem Munde Rhinows sind wenig überzeugend, denn die Meinungsäusserungsfreiheit scheint für Rhinow nicht zu den Grundpfeilern unserer Demokratie zu gehören. Erwähnenswert ist besonders sein Ja zum Antirassismusgesetz. Ein Gesetz, das ganz anderen Zwecken dient, als dem Stimmvolk weisgemacht wurde. Daher ist die Abstimmungspropaganda als monströser Volksbetrug zu bewerten. Auch ist Rhinow einer der eifrigsten Befürworter des EU-Beitritts, dem wir 46 unserer wichtigsten demokratischen Selbstbestimmungsrechte, die immerwährende Neutralität und den Schweizer Franken opfern müssten.
Zum weiteren Verständnis sind zuerst die von Rhinow verwendeten Begriffe zu klären: Demokratie (griech.: Herrschaft des Volkes). Menschenrechte: Unverzichtbare Rechte, die auch nicht auf demokratischem Weg abgeschafft werden dürfen. Föderalismus: (lat.-franz.) Selbständigkeit der Länder innerhalb eines Staatsganzen.
Auffällig ist, dass Rhinow als oberste Gewalt unseres Landes an erster Stelle nicht etwa den Souverän, also das Volk, sondern das Parlament aufzählt: Parlament, Volk und Stnde
Rhinow versucht, uns die Verfassungsrevision schmackhaft zu machen. Daher auch sein Plädoyer für die Verfassungsgerichtsbarkeit:
Rhinow: Verfassungsgerichtsbarkeit ist systemwahrend, und Verfassungsgerichtsbarkeit heisst nicht Überprüfen der Verfassung, sondern Überprüfung der Gesetzgebung auf die verfassungsmässigen Rechte hin.
Sehr richtig! Ein ARG wäre so nicht möglich gewesen. Doch aufgepasst, bis die neue Verfassung steht, wird die Gesetzgebung aber internationalistisch bereits soweit angepasst sein, dass das Verfassungsgericht vor vollendeten Tatsachen steht. In den übrigen Fällen kann von den Verfassungsrichtern kaum erwartet werden, dass sie Urteile gegen das System fällen, dem sie die eigene Einsetzung verdanken. Weitere Abstriche sind in der neuen Verfassung selbst vorgesehen, indem die bisherigen Rechte des Staatsvolkes bzw. der Eidgenossen zugunsten von Einwohnern aufgehoben werden. Darum soll auch die bundesrätliche Grussformel Getreue liebe Eidgenossen abgeschafft werden (TA 28.5.98). Die Demokratie, die bis anhin die Herrschaft des Staatsvolkes bedeutete, wird folglich zur Herrschaft multi-ethnischer Minderheiten (Einwohner), deren Rechte Rhinow über jene der politischen Mehrheit, also des heutigen Staatsvolkes, setzt. Die Entmachtung des einheimischen Staatsvolkes kaschiert er mit der Phrase vom elementaren Schutz von Menschenrechten und Anliegen von Minderheiten. Diese perverse Entmündigung der Eidgenossen des eingesessenen Volkes nennt er das neue Kernelement des Rechtsstaates! Den Schreiber erstaunt das nicht, denn Rhinow hatte ihn schon mit Brief vom 16. März 1993 betr. das Antirassismusgesetz wissen lassen:
Es geht nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern um die Achtung der Menschenwürde anderer Menschen.
Er übersieht, dass die Meinungsäusserungsfreiheit in einer Demokratie von zentraler Bedeutung und für die Menschenwürde der Bürger ebenfalls unabdingbar ist. Deutlicher hätte er es nicht sagen können: Die Menschenwürde des einheimischen Volkes hat gegenüber der Menschenwürde anderer Menschen zurückzutreten.
Rhinow: Wir schützen einen Grundpfeiler, der im Ständemehr zum Ausdruck kommt. Ich kann nicht verstehen, dass es auch Vertreter der Kantone und ehemalige Regierungsräte sind, die sich gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit zur Wehr setzen Anhänger des Ständemehrs. Denn es geht hier um den Schutz dieses Ständemehrs, weil der Gesetzgeber mit dem einfachen, fakultativen Referendum gegen dieses Ständemehr verstossen kann, und er hat dies auch schon getan.
Hier haben wir es mit einem typischen Rhinowschen Verdrehungskunstgriff zu tun. Mit Gesetzgeber meint er hier ausnahmsweise das Volk, denn nur das Volk kann ein Referendum ergreifen. Das fakultative Referendum richtet sich bekanntlich gegen parlamentarische Beschlüsse und Gesetzgebungen, die dem obligatorischen Referendum entzogen sind. Es geht also gar nicht um den Schutz dieses Ständemehrs wie Rhinow vorgibt , das sich ja erst nach dem Zustandekommen des Referendums und der damit ausgelsten Volksabstimmung einstellen kann. Rhinow geht es in Wirklichkeit um den Schutz einer privilegierten classe politique vor dem Volk. Mit Ständemehr meint er das Ständemehr der Räte, gegen deren Beschlüsse das Volk das Referendum ergreifen kann. Er verdreht Tatsachen und nützt die Arglosigkeit und Denkfaulheit der Volksmassen und Parlamentarierkollegen aus.
Rhinow beklagt: [dass] sich der Bundesgesetzgeber über die in der Bundesverfassung gewährleistete Kantonsautonomie hinwegsetzen kann. Die Kantone haben kein Rechtsmittel, um sich gegen den Bundesgesetzgeber zu wehren. Sie müssen kuschen, wenn der Bundesgesetzgeber in ihre Autonomie eingreift. Umgekehrt kann aber der Bund die Kantone einklagen, wenn diese ihren Autonomiebereich verlassen und insofern Bundesrecht verletzen sollten.
Das ist pure Heuchelei, denn Rhinow als eifriger EU-Befürworter verschweigt, dass mit einem Beitritt der Schweiz zur EU die föderalistische Demokratie ausgespielt hat. In der EU übt Brüssel uneingeschränkte Macht über Länder und Kantone. Kantons- und Länder-Autonomie gibt es nicht. Die Mitsprache der einzelnen Länder ist vollkommen wirkungslos. So hat das Alpenland Österreich seit seinem EU-Beitritt nichts mehr zum Alpentransit zu sagen und wird durch eine Klage vom EU-Gerichtshof gezwungen, die Erhöhung der Mautgebühren rückgängig zu machen, mit denen Österreich seine drangsalierten Talbewohner vor der anschwellenden 40-Tonnen-Lastwagenlawine beschützen wollte. Als Schweden in Brüssel ein Umweltschutzgesetz anregte, verbat sich Brüssel jede Einmischung.
Rhinow wünscht anstelle einer Politik der Volksmehrheit die er als Tyrannei der Mehrheit bezeichnet eine Tyrannei der classe politique, die über die Köpfe der Menschen und Völker hinweg entscheidet. Das törichte Gerede der Verfassungsreformer um den Schutz der Gesetzgebung, wozu auch die Bundesverfassung zählt, ist in Anbetracht des seit 50 Jahren begangenen Verfassungsbruches in mehreren Fällen und wiederholter Meineidigkeit Hohn und Spott auf das Volk und ist zusammen mit der Staatsschutzpolizei eine weitere Massnahme der classe politique gegen einen von der Regierung selbst befürchteten Volksaufstand , um den Souverän mit einer neuen Verfassung schachmatt zu setzen und ihn der EU samt ihrem internationalistischen Recht zu unterstellen. Das kommt ganz klar mit Rhinows Bemerkung zum Ausdruck:
Es geht um den elementaren Schutz von Menschenrechten und um Anliegen von Minderheiten gegenüber den politischen Mehrheiten.
Die von Rhinow vor allem ins Auge gefassten Minderheiten zählen in der Schweiz offiziell 18'000 Personen, von denen uns einige immer eifriger überwachen und bestimmen, was Menschenrechte sind, denen wir uns zu fügen haben. Die brutale Erpressung der Schweiz durch den WJC ist nur vor diesem Hintergrund verständlich. Jeder Protest, auch der harmloseste mit dem Stilmittel der Karikatur, führt sofort zu einer Strafanzeige, wie der neue Herausgeber des Nebelspalter von Feigel erfahren musste. Anstelle von alle Rechte dem Volke also eine Tyrannei der Minderheiten.