Bundesgericht befrwortet Bcherverbrennung
Zukünftig können als rassistische Propaganda eingestufte Schriften und Tonträger selbst dann beschlagnahmt und vernichtet werden, wenn die Verantwortlichen in der Schweiz nicht bestraft werden können; wie z.B. zufolge Empfangs solchen Materials aus dem Ausland. Das Bundesgericht begründet sein Urteil vom 30.4.98 damit, dass solches in privatem Besitze befindliche Material auch gestohlen werden könnte und sodann ein Risiko für die öffentliche Ordnung darstelle. (NZZ 22.5.98)
Demgemäss kann sich heute ein Historiker gewisse Unterlagen nicht mehr beschaffen, da diese gestohlen werden könnten und dann die öffentliche Ordnung gefährden würden. Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine einseitige Selektion von Forschungsgrundlagen festgelegt. Das ist nicht mit der von Frau Bundesrätin Dreifuss geforderten Unabhängigkeit der Historiker vereinbar. Auch nicht mit ihrer Forderung, dass die Kommission Bergier unabhängig bleiben müsse (TA 14.3.98). Der WJC wird sich sicher freuen!