Bundesrat Villigers Falsche Auffassung
Seit Jahren wird unser Land aufs übelste mit der Lüge verleumdet, die Schweiz habe 1938 die Kennzeichnung der Pässe von deutschen Juden mit dem J-Stempel veranlasst.
In einem ausführlichen Artikel der Schweizerzeit vom 29. Mai 1998 hat nun Dr. jur. Max Keller, Bern, anhand der eindeutigen Fakten im Zusammenhang mit der von der Schweiz beabsichtigen Kündigung der Visumsvereinbarungen mit Deutschland weil Deutschland Emigranten nicht wieder einreisen lassen wollte nachgewiesen, dass es sich bei diesen Behauptungen um eine schwerwiegende Entstellung der Tatsachen handelt. Bei der mehrfach aktenkundigen Ablehnung des J-Stempels durch den ehemaligen Polizeichef Dr. Rothmund ist es erstaunlich, dass es je zu diesen Falschbehauptungen kommen konnte. Urheber dieser Volksverhetzung ist der Schweizerische Beobachter, der diese Unwahrheiten in einem Artikel vom 31. März 1954 verbreitete. Am 1. September 1997 hieb der Beobachter in seinem Beitrag Courage aus sieben Jahrzehnten gleich nochmals in dieselbe Kerbe!
Anstoss zu Kellers sorgfältigen Abklärungen gab die Neuauflage einer Schrift der Pro Libertate zum 50. Jahrestag des Kriegsendes, in der festgehalten wird, dass der J-Stempel nicht von der Schweiz veranlasst worden ist. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) schrieb darauf der Vereinigung Pro Libertate, das sei falsch und Geschichtsklitterung erster Güte. Seit einiger Zeit kann auch von politisch weniger Interessierten nicht mehr übersehen werden, dass jüdische Organisationen und mit ihnen sympathisierende Medien immer dann sofort mit dem Wort Geschichtsklitterung zur Hand sind, wenn Forschungsergebnisse ihrer eigenen, oftmals voreingenommenen Meinung, widersprechen. Auch der jüdische Historiker Jacques Picard Mitglied der Bergier-Kommission! behauptet in seinem Buch Die Schweiz und die Juden der J-Stempel sei durch Schweizerische Amtsstellen angeregt worden. In der Schweizerzeit heisst es daher zu recht: Zahlreiche Ungenauigkeiten mahnen zur Vorsicht gegenber dieser Quelle.
Die Schweizerzeit schreibt zum Verhalten von Bundesrat Villiger: In höchst bedauerlicher Weise hat sich der (schlecht beratene) Bundespräsident Villiger diese falsche Auffassung zu eigen gemacht und an der ausserordentlichen Sitzung der Vereinigten Bundesversammlung zum 50. Jahrestag des Kriegsendes in Europa am 7. Mai 1995 erklärt: dass wir mit dieser Politik gegenüber den verfolgten Juden schwere Schuld auf uns geladen haben. Mit der Einführung des Judenstempels kam Deutschland einem Anliegen der Schweiz entgegen. Der Bundesrat bedauert das zutiefst. Er entschuldigt sich dafür im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar ist. (Unterstreichung, d. Red.)
Zwei Tage nachdem Villiger diese Entschuldigung abgegeben hatte, bezichtigte der Nouveau Quotidien die Schweiz der Mitwisserschaft an einer Judenvernichtung; kurz darauf wurden Bankiers gewarnt, sie könnten im Ausland verhaftet werden, falls sie sich nicht kooperativ zeigten, und es folgten die ersten erpresserischen Forderungen. Das Aufeinanderfolgen dieser Vorkommnisse erweckt den Verdacht, dass die Einzelschritte von im Hintergrund stehenden Akteuren sorgfältig geplant und eingefädelt wurden, um die Schweiz zu diskreditieren und wirtschaftlich sowie politisch zu zerstören. Dass vier Monate vorher, am 1. Januar 1995, das Antirassismusgesetz (ARG) in Kraft gesetzt wurde, erhärtet diesen Verdacht, denn Kritiker können seither wegen der vermutlich absichtlich unpräzis definierten Strafnorm jederzeit vor Gericht gezerrt werden. Dass sich ganz besonders jüdische Kreise an vorderster Stelle für das ARG eingesetzt haben, sei nur der Vollständigkeit halber noch erwähnt. Die Periode von der Konstitution des ARG-Referendumskomitees bis zur Volksabstimmung war von weiteren Merkwürdigkeiten geprägt, auf die wir schon in früheren Ausgaben hingewiesen haben. Ein einzelnes Ereignis in diesem Ablauf könnte man noch als Zufall erklären. Doch das Aufeinanderfolgen vieler Einzelschritte, die alle auf ein gemeinsames Ziel zusteuern, kann nicht mit Zufall erklärt werden.
An dieser Stelle halten wir es für angebracht, nochmals auf die Genfer Zeitung Le Nouveau Quotidien vom 9. Mai 1997 hinzuweisen. In dieser Ausgabe wurde Frau Bundesrat Ruth Dreifuss mit der Behauptung zitiert, der damalige Bundesrat habe gewusst, dass die Juden vernichtet wurden (savait que les juifs étaient exterminés). Die beiden angesehensten Schweizer Historiker J. R. von Salis und E. Bonjour bestätigen in uns vorliegenden Dokumenten, dass die Menschheit bis zum Kriegsende nichts davon erfahren hat. Es ist auch bekannt, dass Churchill in seinen sechsbändigen Memoiren kein Wort davon geschrieben hat. Das ist besonders verwunderlich, weil die Engländer lange vor Kriegsende den deutschen Geheimcode geknackt und täglich den Funkverkehr mit den Konzentrationslagern abgehört hatten. Auch die Delegierten des Schweizer Roten Kreuzes, welche nach mühsamen Verhandlungen mit dem Deutschen Reich Zutritt in die Konzentrationslager erhalten hatten, wussten nichts davon. Jedenfalls ist bekannt, dass in den drei Büchern, in denen das Rote Kreuz nach dem Kriege über seine Tätigkeit in den Konzentrationslagern berichtet, nichts davon geschrieben steht. Alle diese Tatsachen haben den Vorstand des Presseclubs Schweiz bewogen, wegen der verleumderischen Anschuldigung, der Schweizer Bundesrat habe von der Judenvernichtung gewusst, bei Bundespräsident Villiger zu intervenieren. Wir haben einen unwiderlegbaren Beweis für diese Behauptung verlangt, oder, falls dieser Beweis nicht erbracht werden könne, eine Richtigstellung in den wichtigsten Tageszeitungen der Schweiz. Obwohl wir Bundespräsident Villiger klar machten, dass unsere Frage die Judenvernichtung und nicht die Judenverfolgung betrifft, hat er diese elementare und nicht übersehbare Unterscheidung nicht zur Kenntnis genommen. In seinem Antwortbrief vom 6. September 1995 schreibt er von einem unwiderleglichen Beweis amtlicher Schweizer Kenntnis von den Judenverfolgungen (sic) aus dem Jahre 1943, den er uns habe zukommen lassen. hat in der Doppel-Nr. 4/5 vom 2. Oktober 1995 ausführlich darüber berichtet und auf die höchst merkwürdigen Begleitumstände dieser Korrespondenz hingewiesen.
Im laufenden Strafverfahren gegen den Herausgeber unserer Zeitschrift, wegen angeblicher Rassendiskriminierung, wird im schriftlichen Urteil der ersten Instanz aufgrund dieses Berichtes neben anderen unter Zuhilfenahme von willkürlichen Unterstellungen, Verdrehungen und Auslassung der tatsächlichen Beweggründe, die zu diesem Bericht geführt haben, der strafrechtliche Tatbestand der Leugnung des Völkermordes herbeiphantasiert. Dabei ging es in unserem Artikel einzig um die Verantwortlichkeit des damaligen Bundesrates. Dazu gehört, was er damals gewusst haben konnte. E.I.