Editorial
Gefängnisse sind für Verbrecher da
für Mörder, Kinderschänder, Drogenhändler, Diebe, Zuhälter und Betrüger nicht für Menschen, die friedfertig ihre Meinung äussern. Heute aber erleben wir mit dem Antirassismusgesetz, Art. 261bis StGB, eine Politisierung der Justiz, die zu einer veränderten Zusammensetzung der Insassen von Strafanstalten führt. Schon wurden erste Urteile mit unbedingten Gefängnisstrafen gefällt bzw. angekündigt in Fällen von Meinungsäusserungen. Das erinnert an die Zeit der Freislerschen Unrechtsjustiz whrend der Krise des Hitlerregimes. Heute ist Deutschland wieder soweit. 1997 hat dieser EU-Staat 7'949 Strafverfahren wegen Volksverhetzung also wegen reiner Meinungsusserungen abgewickelt und Tausende brgerliche Existenzen vernichtet. Jetzt hat derselbe Terror die Schweiz erfasst. Politische Prozesse sollten auf die Tatbestnde Art. 265, 266 und 267 StGB, Hoch und Landesverrat, beschrnkt sein. Wenn aus politischen Motiven Meinungsusserungen so hingebogen werden, dass sie als strafbare Handlungen verfolgt werden knnen, haben wir es mit einer entarteten Justiz zu tun. Wohin steuert ein Staat, der solchen Missbrauch mit der Justiz treibt? Jedenfalls ist die Justiz vor der Gefahr zu sichern, dass sie zum Spielball der Politik erniedrigt wird. Das sollte jenen, die mit den Worten nie wieder! am lautesten nach dem Antirassismusgesetz gerufen haben, ein ganz besonderes Anliegen sein. Wir haben 10 exemplarische Flle politischer Verfolgung, die seit 1995 die Gerichte beschftigen bzw. beschftigt haben, in der Broschre Abschied vom Rechtsstaat dokumentiert damit spter niemand sagen kann, er habe nichts gewusst. Viele Leser unserer Zeitschrift, die den berall gleichgefrbten Berichten der Systemmedien nicht mehr trauen, haben sich bei uns ber die bekanntgewordenen Gerichtsflle erkundigt. Diesem ffentlichen Bedrfnis entsprechend, haben wir diese Broschre allen Mitgliedern und Abonnenten sowie an eine grosse Anzahl weiterer Adressaten zugestellt.
Ernst Indlekofer