Ehrendoktorwrde fr Volksbeschimpfung?
Wie der Tagespresse zu entnehmen war, hat anlässlich des diesjährigen Dies academicus die Juristische Fakultät der Universität Zürich die Ehrendoktorwürde dem Zürcher Rechtsanwalt Sigmund Feigel verliehen. Gemäss Laudatio von Prof. Dr. Daniel Thürer erfolgte die Ehrung nicht aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung, sondern in Anerkennung von Feigels Engagement für Toleranz, Solidarität und Vernunft in der politischen Gemeinschaft.
Gerade wenn der Ausweis hoher wissenschaftlicher Qualifikation fehlt, müsste zumindest die Persönlichkeit des Geehrten in ihrer Gesamtheit sich durch einen überdurchschnittlich hohen ethischen Standard auszeichnen. Bei der Beurteilung sind einige, wenn auch anerkennenswerte Aktivitäten, nicht ausreichend, sondern es müssten auch andere Belange, die das Gesamtbild prägen, miteinbezogen werden. Namentlich auch Feigels Auftreten in der Politik.
Anlässlich der Abstimmungskampagne über das sog. Antirassismusgesetz (Art. 261bis StGB) fand am 21. Juni 1994 eine von Radio DRS 1 übertragene Studiodiskussion statt, in welcher sich Feigel über die nicht anwesenden Opponenten des Gesetzes wörtlich folgendermassen äusserte: unsere Gegner sind das grösste politische Lumpengesindel .
Diese die Menschenwürde seiner politischen Gegner massiv in Frage stellende Verunglimpfung zurückzunehmen war Feigel nie bereit; im Gegenteil hat er, unseren Informanten zufolge, sie bei späterer Gelegenheit wiederholt. Weniger aggressiv, so doch verletzend war auch sein mehrfach wiederholter Ausspruch (sinngemäss), wer ein anstndiger Mensch sein will, muss zu diesem Gesetz Ja sagen.
Es sei hier daran erinnert, dass von seiten der Gesetzesgegner faire, sachbezogene Diskussion ohne persönlichkeitsverletzende Äusserungen oberstes Gebot war, dass die Gegner stichhaltige, ehrenwerte und gute Gründe für ihre Auffassung vorbrachten und dass immerhin 46 % der Stimmenden dieses Gesetz ablehnten. Mit seiner Aussage beschimpfte Feigel 940'000 Schweizerinnen und Schweizer und sprach ihnen damit das Recht ab, ehrenhafte Menschen zu sein. Eine solche Gesinnung verrät das pure Gegenteil dessen, was die Befürworter vorgaben.
Feigels Sympathien für die linksextremistisch-alternative Wochenzeitung WoZ zeigt sich u.a. durch seine aktive Unterstützung, nicht zuletzt als ihr Rechtsvertreter.
Die von Feigel massgeblich beeinflusste Fischhof-Stiftung hat bisher überwiegend an sehr kontroverse Personen des linkspolitischen Spektrums Preise verliehen, so an den durch seinen Archiveinbruch bekannt gewordenen Journalisten Jürg Frischknecht.
Eine Hauptbeschäftigung Feigels scheint seine landesweite Jagd auf (meist vermeintliche) Antisemiten bzw. Rassisten zu sein; diesbezügliche Begleiterscheinungen sind kaum sympathieerweckend. So hat Gesinnungspolizist Feigel unter Drohung einer Strafanzeige durchgesetzt, dass das Satireblatt Nebelspalter eine Karikatur selbst zensurierte, welche die Gelderpressung der Helvetia durch eine umgekehrte Menora bildlich darstellt.
Wer auf eine solche Art politisiert wie Sigmund Feigel, den halten wir nicht für würdig, die ihm verliehene Auszeichnung zu erhalten. Es ist geradezu schleierhaft, wie Feigels Verhalten mit Engagement für Toleranz, Solidarität und Vernunft in der politischen Gemeinschaft in Einklang zu bringen ist. Dies bleibt wohl das grosse Geheimnis des Dekans der juristischen Fakultät der Universität Zürichs, Prof. Dr. Daniel Thürer. Anspruch und Wirklichkeit klaffen jedenfalls beträchtlich auseinander.
Immerhin erhielt auch Ex-Bundesrat J. P. Delamuraz die Ehrendoktorwürde von der Universität Neuenburg. Er hatte als erster den Mut, die Erpressung der Schweiz als solche zu bezeichnen. Das ist ihm hoch anzurechnen.