Gegrndet 1995Presseclub Schweiz, Postfach, Nr. 4 30. September 1998

 

 

Abschied vom Rechtsstaat

Angriff auf die Pressefreiheit

Am 19. August wurde der verantwortliche Redaktor bzw. Herausgeber unserer Zeitschrift, Ernst Indlekofer, wie ein gefährlicher Mörder durch Polizeibeamte in kugelsicheren Westen überfallmässig verhaftet und in gesetzwidriger Weise 14 Tage lang in Untersuchungshaft der Freiheit beraubt. Beamte der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt haben in gesetzwidrigen Beschlagnahmeaktionen das gesamte Presse und Archivmaterial, alte Ausgaben von RECHT+FREIHEIT, zwei Computer samt Programmen, Fotokopierer und Druckermaschine sowie den Restbestand unserer am 22. Juni 1998 versandten Broschüre Abschied vom Rechtsstaat gestohlen und bis heute nicht mehr zurückgegeben. Überhaupt wurde planlos kistenweise Material abgeschleppt.

Die freche Aktion wurde durch Kollers Bundespolizei ausgelöst, unter dem fadenscheinigen Vorwand, mit der Broschüre Abschied vom Rechtsstaat sei gegen Art. 261bis verstossen worden. Wer die Broschüre liest, kann leicht feststellen, dass der Vorwurf frei herbeiphantasiert wurde. Mit der Beschlagnahmung wollte man die einzige echte Oppositionszeitung der Schweiz von höchster Stelle ausser Gefecht setzen. Die Willküraktion ist eine eklatante Verletzung der verfassungsmässig garantierten Pressefreiheit (Art. 55 BV) und der gesetzlich garantierten Rechte der Presse (Art. 27 StGB) wie etwa das Verbot zur Durchsuchung von Redaktionsräumen und das Recht zur Verweigerung der Herausgabe von Schriftstücken. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt setzte sich einfach darüber hinweg. Alle Zeitungen, einerlei, ob politisch links oder rechts, haben bis heute über diesen neuesten skandalösen Verfassungs- und Rechtsbruch geschwiegen, wie wenn sie das nichts anginge. Gleichermassen schweigen sie beharrlich über die grassierende Meinungsunterdrückung durch die missbräuchliche Anwendung von Art. 261bis StGB. Dies steht in krassem Widerspruch zur journalistischen Informationspflicht. Ob die Journalistenzunft nicht merkt, dass sie mit der fortschreitenden Rechtsverluderung selbst davon betroffen sein wird?

Da Herr Indlekofer die Verantwortung für die Druckerzeugnisse des Presseclub Schweiz nie bestritten hat, sind die erwähnten Massnahmen gesetzes- und verfassungswidrig. Es kann daher behauptet werden: Die Gesetzesbrecher sitzen heutzutage in der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und sperren friedfertige Bürger ins Gefängnis. Besonders anstössig ist, dass sie dies als gelernte Juristen tun, was ein besonders grelles Licht auf ihre ethisch verwerfliche Gesinnung wirft. Für die Freiheitsberaubung, den Hausfriedensbruch sowie für den Anschlag auf die Pressefreiheit sind verantwortlich: Dr. P. Bulacher (Staatsanwalt), Dr. Thomas Hug (Erster Staatsanwalt), Dr. J. Stephenson (Haftrichter). Freiheitsberaubung wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft, Hausfriedensbruch mit Gefängnis oder Busse.

Eindrücklicher als mit Indlekofers Verhaftung, seiner langen Inhaftierung und der Beschlagnahmung des Pressematerials mitsamt Druckmaschine, hätten die Verantwortlichen die These der Broschüre Abschied vom Rechtsstaat, wonach das Antirassismusgesetz als Instrument zur Errichtung einer totalitären Diktatur in der Schweiz eingesetzt wird, nicht bestätigen können.


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