ARG-Prozess-Sensation

Der Fall René-Louis Berclaz

Der 48jährige Redakteur René-Louis Berclaz, Châtel-Saint-Denis FR, wurde auf Betreiben der LICRA (Ligue International contre le Racisme et l'Antisémitisme1 wegen Rassendiskriminierung angeklagt. Der Grund lag darin, dass er die französische Übersetzung des Rudolf-Gutachtens über Bildung und Nachweisbarkeit von Zyanidspuren in den 'Gaskammern' von Auschwitz verbreitet hatte. Ferner hatte er mittels Plakaten ein Zitat des ehemaligen Präsidenten des Jüdischen Weltkongresses, Nahum Goldmann, verbreitet, in dem dieser sagte: La vie juive est composée de deux éléments: ramasser de l'argent et protester (Das jüdische Leben besteht aus zwei Elementen: Geld scheffeln und protestieren), (Le Temps, 10.9.1998). Das Zitat stammt aus Goldmanns Buch Le paradoxe juif. Des weitern wurde Berclaz vorgeworfen, er habe im April 1997 in der Liberté die Protokolle der Weisen von Zion als Fälschung, aber als Fälschung, die die Wahrheit sagt beschrieben.

Im Mai 1998 hätte die Verhandlung stattfinden sollen, sie wurde auf den 9. September 1998 verschoben. Zwei weitere ARG-Prozesse gegen in der Westschweiz domizilierte Buchhändler darunter ein Araber , die Roger Garaudys Werk Les Mythes fondateurs de la politique israélienne vertrieben haben, sind auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Dies dürfte zweifellos damit zusammenhängen, dass Aldo Ferraglia2, welcher in erster Instanz wegen des Verkaufs eben dieses Buches im Dezember 1997 in Vevey zu vier Monaten Haft mit Bewährung, Zahlung von 28'000 Franken an drei Judenorganisationen sowie Zahlung von 15'000 Franken Gerichtskosten verurteilt worden war, im Juni 1998 in zweiter Instanz freigesprochen wurde (s. die Broschüre Abschied vom Rechtsstaat, S. 55). Die LICRA hat den Fall an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen, das nicht vor 1999 entscheiden wird.

Weil Berclaz eine Gegenexpertise zum Rudolf-Gutachten gefordert hatte, stellte Jean-Pierre Schröter, Untersuchungsrichter des 3ième Ressort de la Veveyse, Châtel-Saint-Denis, diese dem emeritierten Chemieprofessor Dr. Henri Ramuz, wohnhaft an der Rheinparkstrasse 3/8 in 4127 Birsfelden, zu und bat ihn um seine Meinung zur wissenschaftlichen Qualität des Gutachtens. Dr. Ramuz schrieb am 18. Mai 1997 in einem Brief an das Gericht das Folgende:

Im Lauf der vergangenen Woche habe ich viele Passagen des Rudolf-Berichts gelesen. Ich tat dies als Chemiker, der die Experimente eines anderen Chemikers zur Kenntnis nimmt. Wie Sie festgestellt haben, umfasst dieser Bericht fünf Teile:

  1. Beschreibung der Lokale und verschiedene Installationen des Konzentrationslagers (Auschwitz).

  2. Untersuchung der physiochemischen Eigenschaften der Zyanwasserstoffsäure, ihrer chemischen Reaktivität im allgemeinen, aber auch der Aktionen von Eisen mit Bildung blauer Pigmente (Preussischblau).

  3. Untersuchung der Reaktivität des Zyanwasserstoffgases auf lebende Organismen und Vergleiche der Operationstechniken für Kleiderbegasungen (Läusebekämpfung) und Menschenvergasungen; daran schliesst sich der Versuch, zu demonstrieren, dass die erste Technik erfolgreich angewendet wurde, während die Anwendung der zweiten Technik vom Verfasser als praktisch unmöglich betrachtet wird.

  4. Ergebnisse von durch verschiedene Personen sowie verschiedene Instituten durchgeführte Untersuchungen von Mustern, die, laut dem Verfasser, aus den Gaskammern sowie den Entlausungskammern stammen.

  5. Allgemeine Schlussfolgerungen.
    Ich kann in meiner Antwort nur einige Elemente des zweiten Teils dieses Berichts aufgreifen. Dieser ist der Chemie des Zyanwasserstoffgases und einiger seiner Derivate gewidmet. Insgesamt stützt er sich auf Literatur, die lange vor diesem Bericht verfasst worden ist, und muss als wissenschaftlich korrekt bezeichnet werden. Was die physiochemische Interaktion mit Bestandteilen des Mauerwerks und die Stabilität dieser molekularen Verbindungen über mehrere Jahrzehnte hinweg anbelangt, so handelt es sich um ein äusserst komplexes Thema: Der Einfluss meteorologischer Faktoren, des Regens, der Sonnenbestrahlung, Erosion durch den Wind und die grossen Temperaturunterschiede (-40 bis +60 Grad Celsius) sowie schliesslich die komplexe und variable Konfiguration der diesen Faktoren ausgesetzten Lokale gestattet es mir nicht, mich zu den Schlussfolgerungen des Autors dieses Berichts zu äussern. Ein wissenschaftliches Ergebnis kann nur dann als erwiesen gelten, wenn mehrere Forscher unter den gleichen reaktionellen Bedingungen und anhand der gleichen Muster gesicherten Ursprungs zu denselben Ergebnissen kommen. Auf dem Gebiet der Wissenschaft ist Germar Rudolf kein Amateur; er versteht etwas von anorganischer Chemie, analytischer Chemie und physikalischer Chemie. Wie er die Muster entnommen hat, von wem er sie analysieren liess, wie er als eng mit der Wissenschaft vertrauter Mensch sie deutet, zu all dem kann ich mich nicht äussern und keine Expertise dazu ausstellen. Alle deutschen Spitzenleute auf dem Feld der anorganischen Chemie haben diesen Bericht erhalten. Es wäre besser, zu schreiben: Er gab zu keinen Kommentaren Anlass.

sig. Henri Ramuz, 18. Mai 1997

Das Vorgehen von Richter Schröter ist bemerkenswert, obwohl es eigentlich einem normalen, fairen Verfahren entspricht. Denn bisher wurde - von deutschen Gerichten - bei Arbeiten revisionistischer Forscher, ohne Begründung, immer nur behauptet, es handle sich um Elaborate, die mit Zitaten und Fussnoten versehen seien, um eine wissenschaftliche Arbeit vorzutäuschen. Naturwissenschaftliche Untersuchungen am Ort des grössten Verbrechens der Menschheitsgeschichte fehlen weitgehend, obwohl dies das Naheliegendste wäre. Beim Leuchter Report war es noch relativ einfach. Man konnte den Verfasser persönlich verunglimpfen, weil das US-Ingenieurstudium nicht mit dem europäischen vergleichbar ist. Beim Gutachten des deutschen Diplom-Chemikers Germar Rudolf sieht es anders aus. Bisher hat niemand dessen Wissenschaftlichkeit widerlegt. Ramuz wollte sich natürlich nicht die Finger verbrennen. Daher seine Zurückhaltung. Übrigens heisst Wissenschaftlichkeit nicht, dass eine Mehrheit von Forschern zum gleichen Ergebnis kommen muss. Es ist gerade das Merkmal der Wissenschaft, dass zu neuen Fragestellungen immer wieder neue Ergebnisse vorgelegt werden, sonst könnte sich die Wissenschaft nicht weiter entwickeln.

Am 9. September sprach das Strafgericht in Châtel-Saint-Denis René-Louis Berclaz betreffend Verbreitung des Rudolf-Gutachtens frei, da es sich um eine ernstzunehmende wissenschaftliche Arbeit handelt. Das ist eine Sensation, welche weltweit von den Revisionisten vermerkt wurde. Die LICRA verzichtet, den Fall weiterzuziehen, da sie nicht noch mehr Publizität für das Rudolf-Gutachten will. Trotz Freispruch im Hauptpunkt erhielt Berclaz vier Monate auf Bewährung, weil er die Aussage von Goldmann, die satirisch gemeint war, unvollständig zitiert habe. Das Strafmass ist absurd hoch. Man schlägt hier den Sack und meint den Esel.


Fussnoten

1 Diese Organisation ist in Frankreich und in der Westschweiz sehr betriebsam in Sachen political correctness. Sie ist ein Ableger der amerikanischen ADL (Anti-Defamation League of B'nai B'rith). Einen guten Einblick in den Personenkreis und die Machenschaften der ADL vermittelt die Broschüre: The Ugly Truth About The ADL, 1992 ($ 7 und $ 3 Versand), EIR News Service Inc., P.O. Box 17390, Washington, D.C. 0.

2 Vgl. dazu unsere Broschüre Abschied vom Rechtsstaat, Der Fall Ferraglia, S. 55.