Pyrrhussieg fr die jdische Gedankenpolizei
Ein Bericht ber den Prozess gegen den Revisionisten Ren-Louis Berclaz in Chatel-St.-Denis, Kanton Freiburg, vom 9. September 1998
Von Ferdinand Dupont
Vorbemerkung: und die ruf-Seite haben es sich zur Aufgabe gemacht, Strafverfahren betreffend Verstsse gegen das ominse Antirassismusgesetz unabhngig und kritisch zu kommentieren. Leider haben wir nicht so viel Geld und Einfluss, wie unsere Gegner (www.gra.ch/prozesse.prozesse.html), um alle Prozesse zu kommentieren. Die dortigen Informationen stammen alle aus der Kche des Antirassismuskartells und sind einseitig. Folgenden fundierten Prozessbericht aus erster Hand verdanken wir der gemss Ukas der Schweizer Bundespolizei verbotenen Site www.ety.com/tell. Die Bupo-Sperre kann umgangen werden, indem man bei www.anonymizer.com Free Surfing anklickt, und dann die gewnschte Adresse eingibt.
Am 9. September 1998 fand im westschweizerischen Chatel-St.-Denis (Canton de Fribourg) ein weiterer politischer Prozess aufgrund des sogenannten Antirassismusgesetzes statt. Dieses war am 1. Januar 1995 in Kraft getreten, nachdem es am 25. September 1994 von 54,7% der Stimmbrger sowie der Hlfte der Kantone angenommen worden war. Durch eine wohlorchestrierte Medienkampagne war der Bevlkerung weisgemacht worden, das Gesetz sei zum Schutz von Auslndern vor rassistischer Gewalt erforderlich. Inzwischen haben immer mehr Schweizerinnen und Schweizer begriffen, dass der Maulkorbparagraph 261bis Strafgesetzbuch so gut wie ausschliesslich dem Schutz der Juden vor jeglicher Kritik dient. Man vergleiche dazu die Broschre Abschied vom Rechtsstaat. Das Antirassismusgesetz als Instrument zur Errichtung einer totalitren Diktatur in der Schweiz, die im Juni dieses Jahres beim Presseclub Schweiz (Postfach 105, 4018 Basel) erschien, bisher in fast 14000 Exemplaren verbreitet wurde und aussergewhnlich grossen Anklang fand.
Nach Arthur Vogt, Ernst Indlekofer, Aldo Ferraglia, Gerhard Frster und Jrgen Graf war der 1950 geborene Ren-Louis Berclaz, ein zurzeit arbeitsloser ehemaliger Wirtschaftsberater und Redakteur, der sechste Schweizer Brger, der wegen Holocaust-Leugnung vor Gericht kam. Die Anklage war von der LICRA (Ligue contre le Racisme et lAntisemitisme) eingereicht worden, jener Organisation also, die in Frankreich sowie in der Westschweiz die antirevisionistische Inquisition betreibt. Weitere Revisonistenprozesse sind in Vorbereitung.
Folgende angebliche Verstsse gegen das Antirassismusgesetz waren Berclaz vorgeworfen worden:
< Die Verbreitung der franzsischen Version des Rudolf-Gutachtens ber Die Bildung und Nachweisbarkeit von Zyanidspuren in den Gaskammern von Auschwitz. (Sowohl die franzsische als auch die deutsche und die niederlndische Version des Gutachtens sind bei Vrij Historisch Onderzoek, Postbus 60, 2600 Berchem-2, Belgien, erhltlich.)
< Die Verbreitung eines gleichfalls bei Vrij Historisch Onderzoek in Belgien erhltlichen Flugblatts mit 33 Fragen und Antworten zum Holocaust.
< Die mittels Plakaten erfolgte Verbreitung eines Zitats von Nahum Goldmann, dem ehemaligen Prsidenten des Jdischen Weltkongresses (La vie juive est compose de deux lments: ramasser de largent et protester Das jdische Leben besteht aus zwei Elementen: Geld scheffeln und protestieren aus Goldmanns Buch Le paradoxe juif).
< Die Verbreitung eines Flugblatts mit dem Titel Pour la libert dexpression et dinformation (Fr die Meinungsusserungs- und Informationsfreiheit), in dem er den Maulkorbparagraphen 261bis brandmarkte, festhielt, dass sich das Verbot des Leugnens von Vlkermord in der Praxis lediglich auf den Vlkermord an den Juden beziehe, und die Frage aufwarf, ob letzterer Vlkermord tatschlich stattgefunden habe.
Neben Rassendiskriminierung (was das Bestreiten der Gaskammern mit Rassendiskriminierung zu tun hat, weiss ohnehin nur der Teufel) war Berclaz auch Betrug vorgeworfen worden. Nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes Ende 1996 konnte er eine teure Autoreparatur nicht bezahlen und wurde vom Garagisten eingeklagt. Inzwischen hat er sich mit diesem ber eine Ratenzahlung geeinigt, und der Garagist hat die Klage vor dem Prozess zurckgezogen. Dass der Vorwurf des Betrugs dennoch Prozessgegenstand war, liegt zweifellos daran, dass das Gericht Berclaz als gewhnlichen Kriminellen darstellen wollte; allerdings wurde er in diesem Punkt dann freigesprochen. Wir gehen auf diesen Aspekt des Prozesses im folgenden nicht mehr ein.
Dem Verfahren wohnten neben einigen Journalisten fnfzehn bis zwanzig Sympathisanten des Angeklagten bei. Berclaz wurde von Anwalt Jean-Francois Bourgknecht verteidigt; als Vertreter der LICRA figurierten ein Philippe Nordmann sowie ein Jean-Claude Morisod.
Hier eine Zusammenfassung des Prozesses:
Der Gerichtsvorsitzende wollte wissen, ob Berclaz sich als Revisionisten einstufe. Ich verhehle dies nicht (Je ne men cache pas), entgegnete dieser.
Was der Holocaust sei? Dies sei eine Bezeichnung, die geprgt worden sei, um die christlichen Nationen zu verunglimpfen und ihnen Schuldkomplexe einzuflssen. Die Ergebnisse dieses Vorgehens habe man in letzter Zeit sehen knnen. [Berclaz bezog sich natrlich auf die vom Jdischen Weltkongress betriebene Verleumdungs- und Erpressungskampagne gegen die Schweiz.]
Ob die Ausrottung der Juden eine Tatsache sei? Nein, sie habe nicht stattgefunden.
Heisse dies, dass kein einziger Jude ausgerottet worden sei? Viele Juden seien gestorben, doch seien sie nicht die einzigen Opfer gewesen.
Woran sie gestorben seien? Vor allem Typhus sowie an mangelnder Ernhrung; an letzterer sei u.a. die alliierte Blockade Deutschlands schuld gewesen..
Gab es auch andere Todesursachen? In zweiter Linie; es handelte sich um Einzelflle.
Habe es also keine Politik der Judenvernichtung gegeben? Man habe niemals ein diesbezgliches Dokument gefunden.
< Wurden Juden gettet? Ja, in Einzelfllen.
< Was der Angeklagte als Gegner des Antirassismusgesetzes von der laufenden Initiative zu dessen Abschaffung halte? Die Initiative sei schlecht formuliert und untergrabe die Glaubwrdigkeit der Maukorb-Gegner.
[In Blde wird neben der unserisen, mglicherweise von der Gegenseite ausgeheckten Kunigunde-Grtzer-Initiative von anderer Seite eine seris formulierte Initiative zur Bodigung des Maulkorbgesetzes eingereicht werden, F.D.]
< Ob Berclaz Antisemit sei? Das hnge von der Definition dieses Wortes ab.
< Antisemitismus bedeute Judenhass. In diesem Fall sei er persnlich kein Antisemit.
< Was Berclaz von den Juden halte? Sie seien schlicht und einfach das Volk der Gottesmrder (le peuple deocide).
< Ob diese berzeugung auf christlicher Grundlage beruhe? Ja.
< Was Rudolf getan habe? Er habe die Unmglichkeit der Massenvergasungen wissenschaftlich nachgewiesen.
< Woher Berclaz wisse, dass das Rudolf-Gutachten seris sei? Kompetente Persnlichkeiten htten dies besttigt.
< Ob es Berclaz nicht beunruhige, dass sich auch Rechtsradikale sich auf dieses Gutachten beriefen? Nur wissenschaftliche Kriterien zhlten. Zwei und zwei ergben auch dann vier, wenn ein Rechtsradikaler dies sage.
Es wurden im folgenden eine gegen das Rudolf-Gutachten gerichtete Stellungnahme der franzsischen Akademie (Perversion des Denkens) sowie ein Brief des emeritierten Chemieprofessors Henri Ramuz vorgelesen; letzter besttigte, dass Rudolf ein qualifizierter Chemiker sei und dass er, Ramuz, in dessen Gutachten keine Fehler entdeckt habe. Vorgelesen wurde ferner ein Brief von Ex-Bundesrat Georges-Andr Chevallaz; dieser wies darauf hin, wie explosiv und provokativ die Verbreitung dieser Expertise gerade zum gegenwrtigen Zeitpunkt sei, enthielt sich aber einer Wertung des Inhalts.
< Was die Endlsung bedeutet habe? Die Ansiedlung von Juden in geschlossenen Territorien. Nach dem Scheitern des Madagaskar-Plans sei anscheinend die Abschiebung der Juden nach Osten erwogen worden.
< Ob die finanziellen Ansprche der Juden an die Schweiz gerechtfertigt seien? Nein.
Einer der LICRA-Vertreter wollte wissen, ob Berclaz Antisemit sei. Dieser stellte die Gegenfrage, ob Nahum Goldmann Antisemit gewesen sei.
< Ob sich Berclaz mit dem Goldmann-Zitat identifiziere? Jawohl, er teile Goldmanns Auffassung, dass sich die Juden hauptschlich mit dem Geldraffen und dem Protestieren abgben.
Die LICRA-Leute fragten weiter, was Berclaz ber die Protokolle der Weisen von Zion denke; er hatte in einem seiner Texte von einer offenkundigen, aber wahren Flschung gesprochen. Berclaz erwiderte, das Buch beschreibe eine Entwicklung, die tatschlich eingetroffen sei.
Anwalt Bourgknecht hakte mit der Frage ein, ob Rudolf mit seinen Ansichten allein dastehen. Nein, erwiderte Berclaz, Leuchter sei zuvor zu den gleichen Schlssen gelangt, und das Auschwitz-Museum habe die Richtigkeit der Leuchterschen Schlussfolgerungen
in seiner Gegenexpertise unfreiwillig erhrtet.
[Berclaz Anwalt hatte die seinerzeit in der Revue dhistoire rvisionniste publizierte franzsische bersetzung der Krakauer Gegenexpertise als Beweisgegenstand eingereicht. Das Gericht forderte in Krakau das polnische Original an, um es von einem beglaubigten bersetzer ins Franzsische bertragen zu lassen, doch traf das Dokument nicht rechtzeitig ein.]
Was mit Pressac sei? Pressac sei bei den Klarsfelds in Ungnade gefallen, da er die Zahl der Auschwitz-Toten zu stark reduziert habe.
Im folgenden usserte sich Berclaz zum Inhalt der Rudolf-Expertise sowie der Krakauer Gegenexpertise zum Leuchter-Gutachten.
LICRA-Vertreter Nordmann brachte die Debatte von den Expertisen wieder auf die Zionistischen Protokolle. Ob Berclaz denn nicht wisse, dass diese eine Flschung der zaristischen Geheimpolizei seien? Schauen Sie sich die gegenwrtige Lage an, versetzte der Angeklagte. Es sei offenkundig, dass eine Verschwrung existiere.
LICRA-Mann Morisod: Ob Berclaz die zahllosen Zeugenaussagen nicht zur Kenntnis genommen habe? Berclaz erwiderte, er sei bereit, darber zu diskutieren, aber nicht in der Position des Angeklagten.
Ob Zeugenaussagen wirklich nichts zhlten? Er sei zu einer offenen Debatte bereit, aber nicht vor einem Gericht.
< Berclaz habe ja das Recht, gegen das Antirassismusgesetz zu sein und sich fr seine Abschaffung einzusetzen, aber msse er es nicht respektieren, solange es in Kraft sei? Wenn das Gericht entscheide, dass die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens gegen das Gesetz verstosse, werde er sie einstellen. Er habe das Gutachten dem Eidgenssischen Justizministerium in Bern sowie dem kantonalen in Fribourg zugestellt und angefragt, ob die Verbreitung strafbar sei. Eine Antwort habe er nie erhalten.
Ob das ARG nur jdischen Interessen diene? Jedenfalls seien nur Leute angeklagt worden, die Juden kritisiert htten. Niemand sei angeklagt worden, weil er den Mord an den amerikanischen Indianern, den Kulaken oder den Kambodschanern bestritten oder verharmlost habe.
In seinem knapp halbstndigen Pldoyer leierte LICRA-Mann Morisod, wie nicht anders zu erwarten war, die bei seinesgleichen blichen dmmlichen Phrasen herunter. Jede legitime Freiheit sei in der Schweiz geschtzt, doch fr die Feinde der Freiheit drfe es keine Freiheit geben. Wer Behauptungen in die Welt setze wie Berclaz, bereite den Boden fr neue Verbrechen. Der Revisionismus sei durch das ARG verboten, wie auch Falschmnzerei gesetzlich untersagt sei. Berclaz sei ein Fuchs im Hhnerstall, der sich darber verwundere, dass man ihn bei seinem Gemetzel stre. Die LICRA fechte fr den Respekt der Menschenwrde. Expertisen ber die Gaskammern seien berflssig, da deren Existenz ja eine allgemein bekannte Tatsache sei. Nach serisen Forschern seien im Holocaust zwischen 5,9 und 6,8 Millionen Juden umgekommen. (Morisod nannte die Namen dieser serisen Forscher nicht.) Der von Berclaz missbruchlich zitierte Goldmann-Ausspruch sei selbstverstndlich ironisch gemeint gewesen. Berclaz habe ihn aus dem Kontext gerissen und zudem den ersten Satzteil Il nest gure exagr de dire (Es ist kaum bertrieben zu sagen) bswillig weggelassen. Er sei wegen Rassendiskriminierung zu bestrafen, denn er habe monstrsen Antisemitismus betrieben.
Berclaz Anwalt Bourgknecht sprach ber eine Stunde. Er betonte eingangs, er werde weniger emotional als sein Widerpart argumentieren, sondern sich an die Fakten halten. Dass das Gesetz eine Realitt sei, mssten auch seine Gegner anerkennen; es gelte nun, es richtig auszulegen. Berclaz habe niemals Rassenhass gepredigt. Er fordere eine Debatte ber historische Fragen. Wenn manche Leute den Rassismusartikel als Verbot einer geschichtlichen Diskussion ber gewisse Themen auffassten, erinnere dies fatal an den Index der katholischen Kirche. Wer eine offene Debatte verbieten wolle, habe etwas zu verbergen.
Er, Bourgknecht, begreife ja, dass der LICRA die Errterung des Rudolf-Gutachtens peinlich sei. Der Vorsitzende der Anne Frank-Stiftung habe besttigt, dass die Analysen der Rudolf-Expertise perfekt seien. Nicht einer von 306 deutschen Universittsprofessoren fr anorganische Chemie habe in dem Gutachten einen Fehler entdeckt. Er, Bourgknecht, sei kein Chemiker und deshalb zur Beurteilung des Gutachtens nicht befhigt, doch die Aussage des Vorsitzenden der Anne Frank-Stiftung sowie das Ausbleiben von Fehlermeldungen seitens der deutschen Chemieprofessoren bewiesen klar, dass es zumindest nicht von vorneherein unwissenschaftlich sei; man msse also darber diskutieren drfen. Wie komme es brigens, dass niemand eine Gegenexpertise verfasst habe, wenn Rudolfs Schlussfolgerungen augenscheinlich falsch seien?
Der Stand der Wissenschaft wandle sich stetig. Wer die Geschichte fixieren wolle, setze sich ins Unrecht. Beim Nrnberger Prozess sei den Deutschen der Massenmord [an gefangenen polnischen Offizieren] von Katyn angelastet worden. Htte es frher einen Paragraphen 261bis StGB gegeben, so wren Menschen angeklagt worden, die fr dieses Verbrechen die Sowjets verantwortlich machten. Inzwischen habe Gorbatschow aber zugegeben, dass das Massaker in der Tat von sowjetischer Seite verbt wurde. Auch Galilei sei ein Revisionist gewesen; heutzutage sei sich jedermann einig, dass seine Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei. Schliesslich sei es heute eine Selbstverstndlichkeit, die Existenz Wilhelm Tells in Frage zu stellen. Wie htten die Schweizer wohl reagiert, wenn dies vor ein paar hundert Jahren jemand gewagt htte?
Das Waadtlnder Kantonsgericht, also die zweite Instanz, habe im Fall von Aldo Ferraglia [er vertrieb das Buch von Roger Garaudy ber die grundlegenden Mythen der israelischen Politik] entschieden, dass der Vertreiber einer Schrift fr deren Inhalt nicht verantwortlich sei, sondern ausschliesslich Autor, Verleger und Drucker. Unabhngig davon, ob der Inhalt des Rudolf-Gutachtens stimme, drfe man Berclaz wegen dessen Verbreitung also nicht verurteilen.
Zum Goldmann-Zitat: Wer wrde es noch wagen, Belgierwitze oder Fribourgerwitze zu erzhlen, wenn diese Volksgruppen ebenso rigoros geschtzt wrden wie die Juden?
Berclaz sei freizusprechen.
Der Angeklagte begngte sich mit einem knappen Schlusswort folgenden Inhalts: Der LICRA-Vertreter sagte, fr die Feinde der Freiheit drfe es keine Freiheit geben. Dieses Zitat stammt von Robespierre. Der Name Robespierre ist ein Symbol fr die Guillotine, fr den Terror. Das ist es, was die LICRA bei uns tut: Sie st Terror.
Die Berclaz wohlgesonnene Mehrheit im Gerichtssaal bedachte dieses Schlusswort mit Beifall.
Entgegen der Gepflogenheit bei solchen Politprozessen wurde das Urteil noch am gleichen Tag gefllt. Das Gericht brauchte lediglich eine Stunde zur Beratung (angekndigt waren sogar nur 45 Minuten gewesen), was hinlnglich beweist, dass Schuldspruch und Urteil von vorneherein feststanden. Wie beim Badener Prozess gegen Gerhard Frster und Jrgen Graf erwies es sich abermals, dass auch eine gute Leistung des Verteidigers (in Baden Jrg Stehrenberger fr G. Frster und Urs Oswald fr J. Graf, in Chatel-St.-Denis Jean-Francois Bourgknecht) nichts an einem solchen Verdikt ndert, ebensowenig wie eine jmmerliche Darbietung des Anklgers (in Baden Dominik Aufdenblatten, in Chatel-St.-Denis Jean-Claude Morisod).
Berclaz wurde zu vier Monaten Haft mit Bewhrung sowie zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt aber, und dies war eine grosse berraschung, nicht fr die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens. Letzteres darf also straffrei angeboten, verkauft und verschickt werden! Erwartungsgemss gaben sich Berclaz und Bourgknecht mit diesem Teilerfolg aber nicht zufrieden und kndigten an, in Revision zu gehen. LICRA-Vertreter Nordmann erklrte sich hingegen einem Journalisten gegenber als vollkommen befriedigt ber das Urteil.
Natrlich wussten die vier Richter, dass sie den Angeklagten im Hinblick auf ihre eigene Karriere schuldig sprechen und verurteilen mussten; sie taten dies auch, doch nur aufgrund nebenschlicher Anklagepunkte (Flugbltter und Goldmann-Zitat; man beachte, dass es als Antisemitismus gilt, den Exprsidenten des Jdischen Weltkongresses zu zitieren!). Das erforderliche Ausmass an Bldheit, um eine streng wissenschaftliche Expertise als rassendiskriminierend zu erklren, brachten die Richter denn doch nicht auf; ob sie hier auf hhere Anweisung handelten, lasse ich offen. An das Kindermrchen von der unabhngigen Justiz im demokratischen Rechtsstaat glauben ohnehin lngst nur noch jene, die auch an den Osterhasen glauben.
Fr die Judenorganisationen erwies sich das Urteil im Falle Berclaz also als Pyrrhussieg. Das schrfste Schwert des wissenschaftlichen Revisionismus, das Rudolf-Gutachten, darf in der Schweiz nach dem Urteil eines Fribourger Gerichts vollkommen straflos verbreitet werden. Die Revisionisten werden dies zu nutzen wissen.
Am 11. September, zwei Tage nach dem Prozess, versandte Berclaz folgende Erklrung:
Das am 9. September 1998 vom Strafgericht de la Veveyse in Chatel-St.-Denis, Kanton Fribourg, Suisse, gefllte Urteilt bedeutet in Tat und Wahrheit einen grossen Sieg des Revisionismus.
Indem das Gericht die Verbreitung des Rudolf-Gutachtens, das die Unmglichkeit der Menschenttungsgaskammern wissenschaftlich erhrtet, nicht als Verurteilungsgrund einstufte, hat es notgedrungenermassen den wissenschaftlichen Wert dieses unwiderlegten Gutachtens anerkannt, zumal besagtes Gutachten durch eine vom Auschwitz-Museum selbst in Auftrag gegebene Gegenexpertise besttigt worden ist!
Alle Beweise liegen der Justiz vor. Diese steht mit dem Rcken zur Wand und hat nichts anderes mehr vermocht, als einen Rauchvorhang zu erzeugen, indem sie mich wegen lcherlich geringfgiger Nebenschlichkeiten verurteilte.
Jedermann wird die Tragweite dieses Urteils erfassen, welches auch die Unterwerfung der Justiz und der Medien unter die Judenlobby aufzeigt.
Ren-Louis Berclaz
Gutachten des Historikers und alt Bundesrates George Andr Chevallaz ber den wissenschaftlichen Wert des Rudolf Gutachtens: |
ANMERKUNGEN zu den DEUTSCHEN GASKAMMERN 1941-1944 G.A. CHEVALLAZ 1066, Epalinges, le 12.6,1997 Das Werk des amerikanischen Historikers sterreichischer Herkunft Raoul Hilberg, 1961 in den Vereinigten Staaten und 1982 in deutscher bersetzung unter dem Titel Die Vernichtung der europischen Juden erschienen, kann als fundamentales Werk fr die Geschichte des Holocaust in Deutschland angesehen werden. Unter den etwa 8 Millionen Opfern der Konzentrationslager widmet er den 5 Millionen Israeliten seine Aufmerksamkeit, die zwischen 1941 und 1945 in den Vernichtungslagern verschwunden sind. 3 Millionen davon waren Polen, 799.000 Russen, 260.000 Tschechen, 170.000 Deutsche, 100.000 Niederlnder, 75.000 Franzosen usw. Indem er eine Vielzahl von Texten und Zeugenaussagen zitiert, legt Hilberg die seit 1941 erfolgte Planung der Todeslager, wie etwa Auschwitz, die Entwicklung und den infernalischen Rhythmus der Hinrichtungen dar bis zu 10.000 Leichen wurden 1944 tglich eingeschert. Er zieht den Massenmord durch Gas nicht in Zweifel. Seither hat der franzsische Professor Faurisson an der Spitze der revisionistischen Historiker die Verwendung von Giftgas in Frage gestellt. Im Jahr 1998 schlussfolgerte unter anderem der amerikanische Professor Leuchter, dass die angeblichen Gaskammern entweder nicht existiert htten oder nicht als solche htten benutzt werden knnen. Genau diese These hat der Doktorand des Max Planck Instituts in Stuttgart Germar Rudolf aufgegriffen und przisiert, nach einer anscheinend erschpfenden Untersuchung der verbliebenen Materialien aus Auschwitz und der letzten Spuren des Gases Zyklon B auf Basis der nach vierzig Jahren daraus herauslsbaren Cyanide. In seiner Expertise versichert Rudolf, dass die Gaskammern nur zum Entlausen der Kleidung der Deportierten htten verwendet werden knnen. Er deutet keine Hypothese ber die Behandlung an, die fr die unglcklichen Opfer zwischen ihrer Entkleidung und der Aneinanderreihung ihrer Kadaver in den in der Nhe aufgefllten grossen Massengrbern vorgesehen war. Da die Revisionisten und Germar Rudolf ist ein solcher das Massaker an sich nicht bestreiten drfen, sind sie zur Abmilderung ihres Verbrechens in ihren historischen oder technischen Stellungnahmen bemht, Zweifel an den Massakern zu shen. Die Einschtzungen des Rudolf Gutachtens durch bestimmter Professoren trgen nicht: ...Es steht mir nicht an, Ihrem Gutachten eine Eisbrecherfunktion zuzuschreiben. Welche politisch-historischen Wirkungen davon ausgehen werden, ist leicht abzusehen... ...Ich zhle den Empfang Ihrer Studie zu den Hhepunkten der Erkenntnis, die man in dieser Zeit noch erleben kann.... ...Wahre Sachverhalte lassen sich auf Dauer nicht unterdrcken! Meine Unkenntnis der Chemie und der Lftungsprobleme erlauben es mir nicht, mich ber den Wert des Rudolf Gutachtens in dieser Hinsicht zu ussern. Es ist auf jeden Fall unwahrscheinlich, dass man in den Jahren 1941-42, nachdem die Endlsung bereits beschlossen worden war, die Gesamtheit der Gebude in Auschwitz fr die Kleiderentlausung errichtet hat. Es gibt bestimmt ausreichend flchtige Gase, so dass man diese rasch aus den rtlichkeiten entfernen konnte. Der Holocaust an den Juden und an vielen anderen hat sehr wohl stattgefunden und bleibt ein unentschuldbarer Skandal. Ich bin fr den freien Austausch von Ideen und Thesen. Aber bei diesem Gutachten mssen dessen politische Auswirkungen, sein provokativer Charakter und sein explosives Potential in den unwahrscheinlichen Spannungen, die wir gerade hinsichtlich der verwaisten Guthaben erleben, ebenso in Betracht gezogen werden. [gez.] Chevallaz |
Kritische Stellungnahme zum Chevallaz-Gutachten
von Dipl.-Chem. Germar Rudolf
Ohne Zweifel wird das von G.A. Chevallaz genannte Werk von Raul Hilberg von der ffentlichkeit nach wie vor als das Standardwerk der Holocaust-Literatur angesehen. Tatschlich aber ist die Quellenbasis dieses Buches nun fast 40 Jahre alt und insbesondere angesichts der ffnung der stlichen Archive seit etwa 1990 sowie der zunehmenden interdisziplinren Arbeit in diesem Gebiet hoffnungslos veraltet. Zudem eignet sich historische Sekundr- bzw. Tertirliteratur und um solche handelt es sich bei Hilbergs Buch nicht dazu, um damit technische oder naturwissenschaftliche Beweisfhrungen zu widerlegen, so dass dieser Abschnitt von Chevallaz' Ausfhrungen in diesem Zusammenhang vllig fehl am Platze sind.
Abgesehen davon, dass Chevallaz offenbar bersehen hat, dass das Rudolf Gutachten mehr umfasst als die analytische Auswertung von in Auschwitz gesammelter Proben, strken seine Ausfhrungen ber die angeblich von Rudolf aufgestellten Thesen nicht gerade unser Vertrauen in seine Kompetenz. Zunchst einmal behauptet Rudolf durchaus nicht, die angeblichen Menschengaskammern seien ausschliesslich zu Entlausungszwecken verwendet worden. Insbesondere bei den betroffenen Rumen der Krematorien II und III handelte sich ausweislich der Plne und Dokumente der SS-Zentralbauleitung um in Krematorien obligatorische Leichenkeller.
Sodann zeigen Chevallaz Ausfhrungen gegen Ende, dass er offenbar noch nicht einmal Kenntnisse des aktuellen Forschungsstandes ber Auschwitz aus exterminationistischer [d.h. orthodoxer] Sicht hat. Besttigen doch beispielsweise sowohl J.-C. Pressac (Auschwitz: Technique and Operation of the Gas Chambers; Die Krematorien von Auschwitz) als auch R. van Pelt (Auschwitz: 1270 to the Present) in ihren als fhrend bezeichneten technisch orientierten Werken, dass keines der in Auschwitz errichteten Gebude zu Massenmordzwecken entworfen bzw. errichtet wurde. Recht hat Chevallaz allerdings, wenn er es fr unwahrscheinlich hlt, dass man die anno 1942 und danach in Auschwitz errichteten Gebude ohne Massenvernichtungsanlagen geplant bzw. gebaut htte, wenn der Massenmord bereits zuvor beschlossen worden wre. Wenn es aber dennoch geschah, so untersttzt diese Tatsache wie alle anderen auch nicht gerade seine These von der Planung und Durchfhrung dieses Massenmordes.
Chevallaz Unterstellung, Rudolf msse eine alternative Hypothese darber aufstellen, was denn mit den Opfern nach ihrer Auskleidung geschehen sei, wenn sie nicht vergast wurden, ist vllig fehl am Platze. Rudolf hat nachgewiesen, dass die Zeugenaussagen nicht stimmen knnen, also falsch sind (es sind also Irrtmer und/oder Lgen). Somit gibt es eben keine Beweise mehr dafr, dass berhaupt je Hftlinge in Auschwitz massenweise zur Entkleidung gezwungen, irgendwie gettet und anschliessend in Massengrbern beerdigt wurden, denn ausser besagten, nun als vllig unglaubhaft bewiesenen Aussagen gibt es fr derartige Behauptungen nicht auch nur einen Beweis! Zerreisst ein tragendes Glied in dieser von Zeugen behaupteten Ereigniskette, so ist die Kette schlicht zerstrt. Erst wenn Herr Chevallaz materielle Spuren der von ihm ermordet geglaubten (!) Hunderttausenden oder Millionen von Opfer zeigt, wre es sinnreich, sich ber eine neue Massenmordmethode Gedanken zu machen.
Dass Herr Chevallaz sich ber den Wert des Rudolf Gutachtens aus Kompetenzmangel nicht auslassen mchte, ehrt ihn. Dass er in einem Anflug von Verzweiflung die technischen Schwierigkeiten, die bei der von Zeugen beschrieben usserst kurzfristigen Lftung der angeblichen Gaskammer auftreten wrden, dadurch zu umgehen versucht, indem er quasi ausfhrt: Wenn es mit dem Gas nicht geht, dann halt mit einem anderen, beweist die Beliebigkeit, mit der die Historiker bisweilen mit ihren eigenen Pseudobeweisen umgehen. Das Ergebnis steht in ihren Kpfen unverrckbar fest. Die Beweise dazu zimmern sie sich zurecht, wie es ihnen gerade gefllt.
Dank gebhrt Herrn Chevallaz, dass er am Schluss klarstellt, warum das Rudolf Gutachten seiner Andeutung nach ohne Rcksicht auf seinen wissenschaftlichen Wert dennoch verboten gehre: Seine mglichen politischen Auswirkungen sind unerwnscht. Frei nach dem Motto:
Wahrheit oder Lge, mich kmmert's nicht.
Ruhe ist die erste Brgerpflicht!
GR