Buchbesprechung

Rechte Seilschaften?

Die selbsternannten Experten Peter Niggli und Jürg Frischknecht haben mit ihrem Buch Rechte Seilschaften (WOZ Rotpunktverlag, Zürich 1998, Fr. 54.) nach dem Handbuch Unheimliche Patrioten erneut eine Generalabrechnung mit der Schweizer Rechten vorgelegt. Der Ausdruck Seilschaften passt überhaupt nicht auf die sogenannte Rechte, welche sehr inhomogen ist. Offenbar hat man keinen besseren Titel gefunden. Unter Seilschaft versteht man normalerweise eine politische Gruppe von Personen, die zusammenarbeitet, wenn es um Postenschacher oder wirtschaftliche Interessen geht. Mit diesem Ausdruck wurden ehemalige kommunistische Funktionäre der DDR bezeichnet. Er passt ebensogut für den linken Politfilz der Schweiz. Zu den Rechten gehören jedoch die national gesinnten und auf Unabhängigkeit bedachten Bürger, und insbesondere die antizionistisch Gesinnten, welche der Erpressung der Schweiz durch mächtige ausländische Organisationen entgegentreten. Diese sind aber unabhängig von jedem Gruppenmuster überall zu finden und kennen sich nur selten.

In Anbetracht der von Linken und umerzogenen Bürgerlichen diktierten politischen Verhältnissen und deren totale Übermacht in den Monopolmedien Presse und TV ist heute die national gesinnte Rechte die einzige wirksame Opposition im Land. Diese wird verkörpert durch Teile der SVP, der Schweizer Demokraten und der Freiheitspartei. Zur ausserparlamentarischen Opposition gehört auch die Zeitschrift , welche durch eine willfährige Justiz kriminalisiert wird.

Der nationalkonservativen Bewegung in der Schweiz kommt eine grosse Bedeutung zu. Ganz richtig befassen sich daher die Autoren Niggli und Frischknecht in erster Linie mit dieser Bewegung, verkörpert durch die SVP und die AUNS, deren Präsident Christoph Blocher von den Autoren konsequent als Führer bezeichnet wird. Die eigentlichen Rechtsradikalen oder Rechtsextremisten werden erst in zweiter Linie behandelt. Bei allen wird jedoch mehr oder weniger deutlich mit dem Antisemitismus-Vorwurf moralisiert. Durch das ganze Buch hindurch wird der Eindruck vermittelt, die Rechte sei per se antisemitisch. Somit könnte das umfangreiche Buch mit Fug und Recht als Langfassung des Antisemitism World Report, Kapitel Schweiz gelten, wo ebenfalls alles, was rechts der Mitte ist, abgehandelt wird.

Gegenüber den Rechten, die als kalte Krieger, stramme Antikommunisten, nationalkonservative Ewiggestrige etc. dargestellt werden, steht die Linke als Trägerin von Solidarität und Fortschritt unbefleckt da. Grundthese des Buches ist, dass die Nationalkonservativen mit dem Untergang des Kommunismus in Osteuropa das Feindbild und damit die Orientierung verloren hätten. Kein Wort wird darüber verloren, dass gewisse Linke in der Schweiz mit dem Scheitern des real existierenden Sozialismus ihre politische Heimat verloren haben. Gerade Frischknecht hatte zur DDR eine so innige Beziehung, dass er gemäss Bundesgerichtsentscheid straflos als DDR-Sympathisant bezeichnet werden darf. Er enttarnte in DDR-Zeitungen in der Schweiz wohnhafte Personen, die ihm als rechtsstehend unliebsam aufgefallen sind. Es entspricht kommunistischer Agit-Prop-Methode, die Gegner auf persönlicher Ebene anzugreifen. Schon früh ist Frischknecht als Jäger und Sammler von Informationen aufgetreten. Andere Sammler duldet er jedoch nicht, weshalb er seinerzeit im Subversivenarchiv des ehem. Nationalrates Ernst Cincera eingebrochen hatte. Seine eigene Fichiertätigkeit jedoch betreibt er munter weiter, wofür das hier besprochene Buch ein schlagender Beweis ist. Einerseits pflegt er einen sehr personenbezogenen Journalismus, ist andererseits jedoch sehr empfindlich wenn es um seine Person geht, und mit Ehrverletzungsklagen schnell bei der Hand. Wer sein Konterfei ohne Quellenangabe publiziert, riskiert wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt zu werden.

Die These von der angeblichen Identitäts- und Staatskrise der Schweiz beginnen die Autoren mit den Diamantfeiern von 1989. Für die Schüblig mampfende Aktivdienstgeneration haben sie nur Spott übrig. Der unrühmliche Abgang von Bundesrätin Kopp wird einmal mehr aufgerollt. Ebenso der Fichenskandal, der auskam, nachdem die Bundespolizei jahrzehntelang Tausende von Bürgern bespitzelt hatte. Das Buch enthält teilweise durchaus lesenswerte politische Analysen. Eine wahre Perle scheint den Autoren die Theorie der kulturellen Hegemonie des vielzitierten italienischen Kommunistenfhrers und Ikone der 68er Linken, Antonio Gramsci (18911937), zu sein. Gramscis Theorie besagt, dass diejenige Klasse politische und wirtschaftliche Macht gewinnt, welche die kulturelle Vorherrschaft erringt, oder anders ausgedrckt, die Kpfe der Menschen beeinflussen kann. Bester Beweis fr die Richtigkeit von Gramscis Theorie ist, abgesehen von der Fast-Food-Manie und Hollywoodschen Gewaltverherrlichung, die unsägliche Kampagne um die Vergangenheitsbewältigung und Erpressung der Schweiz.

Der grösste Teil des Buches besteht im Festhalten, wer was und bei welcher Gelegenheit über sensible Themen wie z.B. EWR/EU-Beitritt, Überfremdung, Asylwesen, Antirassismusgesetz, Vergangenheitsbewältigung usw., gesagt haben soll. Mit ihren Äusserungen hätten die Kritisierten ihre rechte, rechtsradikale und antisemitische Gesinnung offenbart. Dem Aspekt hier die Bösen, dort die Guten wird in diesem Buch alles untergeordnet. Was den Autoren nicht in den Kram passt, wird ausgeblendet. Andererseits wird Nebensächliches hervorgehoben, um die anvisierten Personen in die Schmuddelecke des Rechtsextremismus zu stellen.

Das Buch ist eine aufwendige Arbeit, die viel Geld gekostet hat. Ohne finanzielle Unterstützung von Dritten an die freischaffenden Autoren ist ein solches Werk nicht machbar. Von wem wurde es wohl finanziert? Es wurde in den Monopolmedien pflichtschuldigst hochgelobt. Besonders stört an diesem Werk die moralische Schulmeisterei der linken Exponenten, die sich als selbsternannte Richter aufspielen. Exemplarisch dafür ist der Abstimmungskampf zum Antirassismus-Gesetz (ARG). Damals wurde wegen der Asyldebatte die Fremdenfeindlichkeit in den Vordergrund geschoben. Noch niemand ahnte, dass das wahre Motiv für die neue Strafnorm erst zwei Jahre später an den Tag treten würde: nämlich die Ausschaltung der Rechtsopposition in der Debatte um die Vergangenheitsbewältigung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Darauf deutet auch, dass Niggli und Frischknecht zufolge das neue Strafgesetz hauptsächlich darum erlassen wurde, um die Auschwitzlüge unter Strafe zu stellen. Über die Auschwitzlüge steht aber im Strafartikel kein Wort. Dort wird nur in einem Satzgefüge das Wort Völkermord mit anderem zusammen vermengt, jedoch nicht definiert. Sogar in der Botschaft des Bundesrates zur Abstimmung des ARG im damals auf Seite 65 bekanntgegebenen Strafartikel war nichts von Völkermord geschrieben. Nur die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener war erwähnt. Doch das war schon durch den bestehenden Artikel 175 StGB längst unter Strafe gestellt. Das Volk wurde erst auf das revisionistische Gedankengut Auschwitzlüge aufmerksam, als die Medien von Strafprozessen gegen Revisionisten berichteten. Erst an zweiter Stelle nennen dann Niggli und Frischknecht als Ziel des Strafartikels die Ahndung von Aufwiegelung zu Rassenhass und Rassendiskriminierung, obwohl dieser Punkt im Hinblick von Ruhe und Ordnung ganz sicher erste Priorität verdient hätte. Die Verweigerung öffentlich angebotener Leistungen an Personen wegen ihrer Rasse, finden sie kaum erwähnenswert.

Die Abstimmungskampagne zum Antirassismusgesetz, war eine raffinierte juristische Mogelpackung und eine Meisterleistung der Desinformation. Damit ist den ARG-Initianten ein legalistischer Staatsstreich gelungen. Zur Täuschung des Schweizervolkes wurde eine noch nie dagewesene Hysterie entfacht. Einen ähnlichen in nackten Meinungsterror ausartenden Abstimmungskampf hatte die Schweiz bis dahin noch nie erlebt. Gegner des Antirassismusgesetzes wurden kurzerhand als Rassisten beschimpft. Von dieser üblen Schlammschlacht steht nichts im Buch des Zweiergespanns. Den Führer der nationalkonservativen Opposition, der kein Rassist sein wollte, verpflichtete Sigi Feigel vorsorglich und schriftlich, für das Gesetz einzutreten (TA 28.6.94). Ohne diese Zusage hätte die Annahme des Gesetzes keine Chance gehabt.

Als im Kanton Zürich drei Jungliberale den fehlenden Mut der grossen Parteien FDP und SVP kritisierten und sich erkühnten, das ARG als mit liberal-bürgerlichen Grundsätzen unvereinbar zur Ablehnung zu empfehlen, wurden sie von allen Seiten, auch von den eigenen Mutterparteien, fertig gemacht. Trotz Einsatz von 1,6 Mio. Franken von Feigels Pro-Komitee wurde das Antirassismusgesetz schliesslich nur mit 54 % knapp angenommen. Angeblich war die Annahme für jeden anständigen Bürger eine Selbstverständlichkeit, wie die Medien erklärten. In Wirklichkeit aber eher ein lausiges Ergebnis für die Initianten des ARG, wie selbst Niggli und Frischknecht in ihrem Buch zugeben müssen.