Gefahr fr die Demokratie

Auf Verlangen einer willfährigen Justiz, die zur Magd einflussreicher Sonderinteressengruppen verkommen ist, beantragt die Rechtskommission des Nationalrates die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Rudolf Keller.

Auf dem Höhepunkt der antischweizerischen Hetz- und Erpressungskampagne im Juli 1998 hat Rudolf Keller als Nationalrat einen Aufruf veröffentlicht, sämtliche amerikanische und jüdische Waren, Restaurants und Ferienangebote so lange zu boykottieren, bis diese gemeinen und völlig unberechtigten Angriffe und Klagen gegen die Schweiz, Schweizer Firmen und Banken aufhören. Seine durch die heftige Auseinandersetzung verständliche Aussage hat Keller später präzisiert.

Gemäss Tages Anzeiger vom 9.11.1998 war Kellers Aufruf ein ausdrücklich verbotener Aufruf zur Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. Bornierter geht es nicht mehr. Da wird nach monatelanger Hetzkampagne gegen das Schweizer Volk wegen übelsten Beleidigungen und schweren Boykottdrohungen gegen Schweizer Banken ein klar befristeter Handelsboykott in Rassendiskriminierung umphantasiert. Die Unhaltbarkeit dieser dümmlichen Verdrehung wird sofort klar, wenn man sich fragt, ob der Aufruf, orthodoxe Juden am Betreten der Synagogen zu hindern, als Handelsboykott bezeichnet und der Betreffende wegen Wirtschaftskriminalität angeklagt würde.

Auch die NZZ missbilligte den Aufruf heftig als rassistischen Fehltritt, und der israelische Botschafter nahm die Gelegenheit wahr, an geschichtliche Parallelen zu erinnern. Doch mit diesen Rügen wollte man es nicht bewenden lassen. Schnell war jemand mit einer Strafanzeige bei der Hand. Monate später soll ein unbequemer Rechtspolitiker noch vor den Richter gezerrt werden. Es handle sich um einen gravierenden Fall von Antisemitismus. Von der antihelvetischen Lügenpropaganda spricht niemand. Mit der Kriminalisierung ihres Präsidenten will man auch der Partei der Schweizer Demokraten einen Denkzettel verpassen.

Ein solches Strafverfahren Monate später nach der umstrittenen Äusserung liegt nicht im öffentlichen Interesse und schadet unserer Demokratie. Sie zeigt einmal mehr, dass das Antirassismusgesetz als stalinistisches Unterdrückungs- und Verleumdungsinstrument missbraucht wird.

Nachtrag: Am 18.12.98 hat der Nationalrat mit 93:45 Stimmen bei 6 Enthaltungen (62 Nationalräte waren nicht anwesend) die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Rudolf Keller beschlossen. Nur der angeschuldigte Keller selbst und 2 Kommissionssprecher durften kurz zur Sache reden. Alle anderen Parlamentarier hatten darüber zu schweigen und durften nur abstimmen. Bei den Schweizer Demokraten gingen Tausende von Sympathiekundgebungen für den Parteipräsidenten ein, auch von vielen Mitgliedern aus anderen Parteien. Landauf, landab druckten Zeitungen Leserbriefe, die für Keller Stellung beziehen. Es ist aber anzunehmen, dass Hunderte von Leserbriefen im Papierkorb landeten. Die Mehrheit des Volkes steht jedenfalls hinter Keller; sie ist über die antihelvetische, verlogene Erpressungskampagne der mächtigen jüdischen Organisationen in den USA und der willigen Hilfsknechte nach wie vor empört.