Interessen des Landes missachtet
Zur Flüchtlingspolitik des Bundes
Die Einhaltung der Bundesverfassung ist oberste Pflicht des Bundesrates. National- und Ständerat wachen über die Einhaltung der bundesmässigen Verpflichtungen (Art. 85 Ziff. 8 BV). Wie sieht es damit aus?
Im vergangenen Jahr haben rund 41'000 Ausländer in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Die meisten davon sind Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo, die andern kommen aus Afrika, Asien oder der ehemaligen Sowjetunion. Von den westeuropäischen Staaten weist die Schweiz relativ zur eigenen Bevölkerung weitaus am meisten Flüchtlinge auf. Dies hat weitreichende Konsequenzen: Vor den Parlamentswahlen im 1991 hiess es im bürgerlichen Lager Armee an die Grenze und Geld einsparen im Asylwesen (damals 700 Millionen Franken Bundesausgaben, 1000 Millionen gesamtschweizerisch). Der finanzielle Aufwand nähert sich heute nach zwei Legislaturperioden der Zweimilliardengrenze! Wie man heute weiss, wird die Bevölkerung seit bald 20 Jahren für dumm verkauft. Deshalb sinkt die Toleranz gegenüber Kriegsflüchtlingen rapide, was bedauerlich ist. Betrachten wir nüchtern, welche Folgen diese andauernde Zunahme der Bevölkerung nach sich zieht.
Importierte Arbeitslosigkeit: Einschliesslich der in keiner Statistik auftauchenden Ausgesteuerten sind gegenwärtig in der Schweiz zirka eine Viertelmillion Menschen arbeitslos. Von den gegen 50'000 Neuankömmlingen werden auch jene, die sich ernsthaft um einen regulären Arbeitsplatz bemühen, nur in seltenen Fällen einen finden. Die übrigen werden entweder schwarz arbeiten und dadurch Schweizer vom Arbeitsmarkt verdrängen und die Löhne nach unten drücken oder aber von der Sozialhilfe leben. Wir importieren zu den vielen bereits vorhandenen Arbeitslosen also eine Menge zusätzlicher.
Weiterhin zunehmende Überbevölkerung: Da von den Zuwanderern die meisten in der Schweiz bleiben, müssen für sie langfristig neue Wohnungen gebaut werden. Allein für die mindestens 40'000 Asylsuchenden, die im Lauf eines Jahres in die Schweiz kommen und sich dauerhaft hier niederlassen, muss folglich eine Stadt etwa von der Grösse Biels aus dem Boden gestampft werden.
Krebsartig wuchernde Kriminalität: Bei den Kosovo-Albanern, welche die Mehrheit der Asylsuchenden ausmachen, handelt es sich bekanntlich um eine Bevölkerungsgruppe mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Straftätern. Es genügt, täglich den Blick zu lesen, um sich davon zu überzeugen. Nachfolgend beliebig herausgegriffene Beispiele:
Beinwil am See AG. - Rentner Kurt Haller (65) war am späten Mittwochnachmittag nicht zu Hause. Er besuchte seine schwerkranke Frau in der Klinik. Doch auch er bekam Besuch: Von zwei Asylbewerbern, die den Schmuck seiner Frau klauten. [...] Die Einbrecher wurden nur Stunden später in Sursee LU gefasst. Die Tat konnte ihnen nur dank eines Zufalls nachgewiesen werden: Die beiden Asylbewerber aus dem Kosovo (24 u. 28) hatten bei der Verhaftung ein weisses Necessaire voller Schmuck dabei - und dieses war innen mit Hallers Adresse angeschrieben! (Blick, 27.11.98, S. 2)
Brugg AG. - Morddrohungen aus Kosovo-Sippe ... Eltern von ausländischen Schülern bedrohen die Lehrer ihrer Kinder ... Im Kanton Aargau musste im vergangenen Jahr eine Lehrerin untertauchen. Sie hatte aufgedeckt, dass Fatima (13) [Name vom Blick geändert], eine Schülerin aus dem Kosovo, von ihrem Bruder und zwei Cousins sexuell missbraucht wurde. Das [die Aufdeckung] empfand die Sippe des Mädchens als schwere Beleidigung! ... Nicht nur die Lehrerin wurde von der [kosovarischen] Familie bedroht. Die Sippe deckte auch den Rektor, Angestellte der Gemeinde, eine Untersuchungsbeamtin und sogar den Bezirksammann mit Drohungen ein [weil das Mädchen in ein Heim eingewiesen wurde]. ... Der Staat - noch dazu ein fremder mit 'falschen, dekadenten' Wertvorstellungen - hat sich nach ihrer Ansicht nicht einzumischen. (Blick, 16.1.99, S. 8)
St. Gallen: Der arbeitslose Vater (Kosovare) ermordete den Lehrer seiner 14jährigen Tochter. Er fackelte nicht lange. Nach einer kurzen Unterredung im Lehrerzimmer zückte er plötzlich eine Pistole und drückte mehrmals ab (Blick, 12.1.99). Er hatte der Tochter verboten, an Schulreisen und anderen Anlssen teilzunehmen. Der Lehrer hatte sich fr die Schlerin eingesetzt. Der Vater empfand dies als Einmischung des Lehrers in familire Angelegenheiten und als Angriff auf seine Ehre. Der Lehrer hinterlsst zwei Kinder und eine schwangere Frau. Er ist Opfer seines Multikulti-Engagements geworden.
Gewiss sind die Mehrheit der kosovarischen Asylanten keine Kriminellen - aber der Prozentsatz an solchen ist sehr hoch. Wie man bei Fernsehsendungen über die albanische Invasion leicht erkennt, sind junge Männer unter den Flüchtlingen deutlich überproportional vertreten - und aus diesen Gruppen rekrutieren sich die Straftäter natürlich zum grössten Teil. Unter einem Rauchvorhang humanitärer Phrasen betreiben unsere Behörden, indem sie diese Invasion dulden, einen regelrechten Krieg gegen die eigene Bevölkerung. Auf diese werden die importierten Einbrecher und Rauschgifthändler schliesslich losgelassen: Im Kleinbasel teilen sich albanische und schwarzafrikanische Dealer den Markt untereinander auf. Die Anzahl Einbrüche explodiert förmlich. Dass diese Gangster Schweizer Kinder zum Drogenkonsum verführen, ist unseren Humanitätsaposteln völlig egal. Ist dies auch Wahnsinn, hat es doch Methode (Shakespeare).
Fischbach-Göslikon AG: Nein, in dieses Haus wollen wir nicht. - Ein älteres Bauernhaus mit Umschwung im Aargauer Freiamt. Unten ein heimeliges Wohnzimmer mit Kachelofen, Bad/WC, separate Dusche und Waschmaschine. Oben das Elternschlafzimmer. Alles schön zurechtgemacht. [Die farbigen Fotos im Blick bestätigen es. Fassade und Läden offenbar neu gestrichen. Prachtvoller Kachelofen. Bad und Dusche geplättelt!] Manche Schweizerfamilie träumt von einem solchen Heim. Nicht so eine abgewiesene Asylbewerberfamilie aus dem Kosovo. Das 42jährige Familienoberhaupt teilte dem Gemeindeschreiber mit, man werde hier nicht wohnen, weil das Haus im oberen Stock kein zweites WC aufweise. Ausserdem sei das Heizen mit Holz mühsam. (Blick, 16.1.99, S. 3)
Niedergang der Schulen: Eine Integration von Kriegsflüchtlingen ist unerwünscht, da sie zurückkehren sollen, sobald die Lage es erlaubt. Doch das Gesetz verlangt, dass die Kinder in die Schule gehen. Wie die Zürcher SVP unlängst in einem Inserat festhielt, gibt es in Zürich (und anderen Städten) - auch ohne Kriegsflüchtlinge - mittlerweile Schulklassen mit drei Viertel fremdsprachigen Kindern. Die Folge: Einheimische Eltern, auch linke, die es sich leisten können, ziehen aufs Land oder schicken ihre Kinder in teure Privatschulen. Schweizer Kinder aus finanzschwachen Familien sind benachteiligt. Da die Mehrzahl ihrer Klassenkameraden die Unterrichtssprache kaum beherrscht, sinkt das Niveau zwangsläufig drastisch. Die Ausbildung muss den fremdsprachigen Kindern angepasst werden, Einheimische haben das Nachsehen. Das ist eine unzumutbare Benachteiligung von Schweizern und hier geborenen Ausländerkindern. Eines der grundlegendsten Verfassungs- und Menschenrechte, das Recht auf eine gute Schulbildung, wird den einheimischen Kindern also verwehrt. Es ist zu fordern, dass die Flüchtlingskinder in der Herkunftssprache unterrichtet werden, statt eine unerwünschte halbbatzige Integration via Schule zu versuchen. Das bedingt, dass diese Kinder in Wohnheimen zusammengefasst werden.
Verfassungsfeindliche Regierung: Nimmt diese Entwicklung ihren Fortgang, so steht an ihrem Ende die unwiderrufliche Verwandlung unserer Städte in Drittweltghettos, in denen Balkanvölker und Farbige ihre Machtkämpfe mit der Schusswaffe austragen werden. Die Schweizer Minderheit wird dann - sofern sie nicht in die noch mehrheitlich von Einheimischen bewohnten Landgebiete abgewandert ist - ihre Wohnungen in Festungen verwandeln müssen, um zu überleben. Da ein Grossteil der Bevölkerung keine Steuern mehr zahlen wird und von der Sozialhilfe lebt, dürfte sich die Infrastruktur mehr und mehr auflösen, und unsere Städte werden den Slums von Nordirland zu gleichen beginnen. Auf diese Zustände arbeitet unsere Politikerkaste fleissig hin.
Der Gesamtbundesrat und die Mehrheit der Parlamentsrte haben die heutigen Zustnde herbeigefhrt und nehmen mit dem laisser faire ihrer Flüchtlingspolitik diese billigend in Kauf. Sie vernachlässigen wissentlich ihre Pflicht, die innere Sicherheit des Landes sowie Ruhe und Ordnung zu bewahren (Artikel 85, Ziff. 7 BV).
Die unheilvolle Entwicklung, die sich ab 1980 bemerkbar zu machen begann, bewirkt eine ethnische Verdrängung der ansässigen Bevölkerung. Die Asylpolitik steht seit 1951 immer mehr im Widerspruch zu unserer Bundesverfassung, welche in Artikel 1 die Eidgenossenschaft als Bund der 23 Völkerschaften der Schweiz und die Volksangehörigen in Artikel 2 als Eidgenossen bezeichnet. Dass mit Eidgenossen ausschliesslich die seit Jahrhunderten eingesessenen Völker der vier Landessprachen gemeint sind, ist unbestritten. Der Verfassungsbruch soll nun offenbar damit legalisiert werden, dass das Wort Eidgenossen in der neu revidierten Bundesverfassung durch die verallgemeinernde Worthülse das Volk ersetzt wird. (Alle Menschen der Welt gehören zu einem Volk, nämlich zu ihrem Volk. Umgekehrt gehören zu jedem Volk die aus ihm hervorgegangenen Individuen: In unserem Land die als Eidgenossen bezeichneten Menschen der Völkerschaften der Schweiz.)
Die Entwicklung an den Schulen ist eine weitere hemmungslose Missachtung der Bundesverfassung, die wir uns nicht weiter bieten lassen sollten. Artikel 4 BV verpflichtet die Regierung für gleich gute Chancen in der Ausbildung zu sorgen.
Nehmen wir einmal an, wir besässen eine die Schweizer Interessen verpflichtete Regierung. Was würde diese tun?
Dies täte eine schweizerische Regierung, welche diesen Namen verdiente. Doch leider haben wir keine solche. Man muss infolgedessen die Frage stellen: Wessen Befehlen gehorcht die Schweizer Regierung? Warum sagte Bundesrat Arnold Koller vor einigen Jahren über die Asylanteninvasion: Wir werden uns daran gewöhnen müssen. Warum müssen? Wer befiehlt die verfassungswidrigen Zustände?
Überraschungsfreie Prognose: Das Drama im Kosovo müsste jedem Anhänger der multikulturellen Gesellschaft die Augen öffnen. Gäbe es denn das Gemetzel und die Massenflucht, wenn die orthodoxen Serben und muslimischen Albaner von Beginn an in getrennten Siedlungsgebieten gelebt hätten? Die Frage, wer in diesem blutigen Konflikt im Recht und wer im Unrecht sei, ist müssig. Die Albaner argumentieren sehr einleuchtend, sie stellten 90 % der Kosovo-Bevölkerung und seien nicht weiter gewillt, sich von den serbischen Behörden unterdrücken und tyrannisieren zu lassen. Die Serben argumentieren nicht minder einleuchtend, ursprünglich sei das Kosovo serbisches Gebiet gewesen; die Albaner seien im Verlauf der Jahrhunderte eingewandert und durch ihren Kinderreichtum zur Mehrheit geworden. Subjektiv sind beide Völker gleichermassen im Recht.
So wie die Albaner im Kosovo die demographische Waffe benutzt haben, um die alteingesessene Bevölkerung zu verdrängen, werden die Immigranten aus den Balkanstaaten und Afrika auch in Westeuropa ihre hohen Geburtenziffern als Mittel zur Gewinnung von Einfluss einsetzen. Die Zeche bezahlen dürfen dann nicht etwa jene Politiker, die wahnsinnig genug waren, die Masseneinwanderung zu dulden, und auch nicht die Schreiberlinge von der Journaille, die jede vernünftige Ausländerpolitik geifernd als fremdenfeindlich und rassistisch brandmarken. Die Zeche bezahlen dereinst künftige Generationen. Schaffen wir also möglichst rasch die Politikerkaste ab, welche die Bundesverfassung missachtet, bevor sie uns abschafft. Die Classe politique versucht das Volk an diesem Schritt mit der Verfassungsreform und dem EU-Beitritt zu hindern. Seien wir daher auf der Hut vor ihren Zaubersprüchen und Quacksalbereien. Verfassungsreform: Nein!