Wenn zwei dasselbe sagen
Wenn es um das politisch korrekte Geschichtsbild geht, kennt die perverse Verfolgungsmaschinerie in Deutschland keine Rücksicht. Die parlamentarische Immunität des französischen Europa-Abgeordneten Jean Marie Le Pen wurde auf Antrag von Staatsanwalt Manfred Wick unter dem Jubel der Medien aufgehoben, um ihn wegen Volksverhetzung anklagen zu können. Dies, weil Le Pen in München gesagt hatte, die Gaskammern seien ein Detail des Zweiten Weltkrieges gewesen, was nach Wick eine Verharmlosung des Massenmordes an den Juden darstelle. Detail bedeutet jedoch Teil eines Ganzen; über die Bedeutung wird damit nichts gesagt. Diese von Le Pen als Detail bezeichneten Gaskammern und deren Wichtigkeit sind in Deutschland wie auch in der Schweiz in keinem Gesetz definiert. Hier wie dort wird der Grundsatz keine Strafe ohne Gesetz unter Berufung auf eine fragwürdige Offenkundigkeit dauernd verletzt.
Ähnlich wie Le Pen hat sich der jüdische Historiker Daniel Goldhagen in seinem Buch Hitlers willige Vollstrecker geäussert. Er schrieb, bei den Vergasungen handle es sich um eine Nebenerscheinung (gassing was [...] epiphenomenal, S. 533, Fussnote 81). Der Holocaust hätte auch ohne Gaskammern, deren Kapazität stark übertrieben werde, stattgefunden. Dies aufgrund des deutschen Volks-Charakters, der sich von alters her durch einen mörderischen Antisemitismus auszeichne. Goldhagen bezog sich dabei auf die Erschiessungen von jüdischen Partisanen durch Einsatzgruppen in Russland, die von niemandem bestritten werden. Mit Bezug auf die Nebensache gefragt, ob nun gegen Goldhagen ein Strafverfahren wegen Verharmlosens eröffnet werde, blieb Wick in einem Focus-Interview (44/98) vage. Es komme auf den Zusammenhang an, in welchem die Äusserung falle. Der geneigte Leser wird den Eindruck nicht los, dass es in erster Linie darauf ankommt, wer etwas sagt. Diese Erfahrung mussten wir auch in der Schweiz mit den Boykottdrohungen machen. Warum wird Rudolf Keller, Parteipräsident der Schweizer Demokraten, vor Gericht gezerrt, weil er für jüdische Unternehmen in den USA sowie für Israel einen befristeten Boykott gefordert hatte? Edgar Bronfman, der spottete, die Schweiz sei ein freiwilliger Verbündeter der Nazis gewesen, der mit der Asche des Holocaust Geld verdient habe (FS DRS 2, 9.2.97), wird deswegen nicht angeklagt, obwohl er mit dieser Unterstellung das Schweizervolk massiv verleumdete. Zudem hatte er die Unverschämtheit, uns mit totalem Krieg zu drohen. Ebensowenig spricht jemand von einer Anklage gegen den jüdischen Volksverhetzer Mortimer B. Zuckerman, der sagte: ... wer allerdings weiterdenkt, dem werden die Schweizer als gierige Profiteure, als Geldwäscher, als Hehler, als Diebe, als Plünderer und Lügner vorkommen (US-News and World-Report, Juni 1998. Auflage 2,2 Mio!). Beim Chef des Front national genügt schon der geringste Verdacht für eine Strafuntersuchung, und es werden keine Mühen gescheut, ihn vor den Kadi zu ziehen, während man bei Goldhagen Augen und Ohren verschliesst. Dies wohl deshalb, weil Goldhagen als Jude über jeden Verdacht erhaben ist, auch wenn er die Deutschen pauschal, also auch die heutigen Deutschen, als geborene Judenkiller diffamiert. Damit wird aber dem Deutschen Volk in nicht zu überbietender Ehrabschneidung die unverzichtbare Menschenwürde abgesprochen. Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 2. März 1992 sollen mit dem Antirassismusgesetz genau diese menschenverachtenden Verleumdungen unter Strafe gestellt werden, wie sie Bronfman, Zuckerman und Goldhagen ausgesprochen haben, nicht aber die ohnehin chancenlose Boykottdrohung eines verärgerten Nationalrates.
Da Le Pen von den Medien ständig als Rechtsextremist dargestellt wird, scheint der deutschen Gesinnungsjustiz seine Verurteilung nicht schwer zu fallen. Allerdings könnte mit dem Fall Le Pen eine von den Gedankenwächtern ungewollte Diskussionslawine losgetreten werden. Nämlich dann, wenn Le Pen als Rechtfertigung für seine Aussage auf die drei bekanntesten Werke über den Zweiten Weltkrieg hinweist. Bei diesen handelt es sich um Crusade in Europe (Kreuzzug in Europa) von General Eisenhower, Mémoires de guerre (Kriegserinnerungen) von General de Gaulle, und The Second World War (Der Zweite Weltkrieg) von Winston Churchill. In diesen drei Werken findet man nicht den geringsten Hinweis auf Nazigaskammern.
Crusade in Europe (New York, Doubleday [Country Life Press], 1948), umfasst 559 Seiten; die Mémoires de guerre (Paris, Plou, 3 Bände, 1954-1959) 2'054 Seiten und The Second World War (London, Cassel, 6 Bände, 1948-1954) umfasst 4'448 Seiten. Das sind insgesamt 7'061 Seiten, veröffentlicht von 1948-1959: man findet darin keinerlei Erwähnung der Gaskammern der Nazis, noch des Völkermordes an den Juden, noch der sechs Millionen jüdischer Opfer des Zweiten Weltkrieges.