Bleibt die Schweiz unabhngig und frei?

In seiner Botschaft vom 20. November 1996 hat der Bundesrat die Meinung geäussert, die noch heute gültige Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 weise alle Elemente auf, die für den modernen, westlichen Verfassungsstaat kennzeichnend sind. [] Sie legt die Grundzüge der staatlichen Ordnung fest, sie nennt die wesentlichen Ziele, weist Aufgaben zu, regelt die Organisation und das Verfahren der Staatsorgane, bestimmt die Rechtsstellung der Menschen in diesem Staat und begrenzt dadurch zugleich die staatliche Macht. [] Die Bundesverfassung ist allerdings nicht nur ein juristischer Text, sie ist auch ein politisches, geschichtliches und kulturelles Dokument [] Als Kristallisationspunkt grundlegender politischer Anliegen ist die Bundesverfassung Ausdruck des politischen Grundkonsens, eine Art Gesellschaftsvertrag im modernen Sinn. Die letzten Sätze des Bundesrates zum Thema Wesen und Aufgabe einer Bundesverfassung lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: sie [die gltige Bundesverfassung] ist nicht zum Mythos erstarrt. Sie ist als Fundament der Eidgenossenschaft nach wie vor tragfhig. Ihre Grundausrichtung und ihre Kernaussagen sind durchaus aktuell und zukunftsweisend.

Was wollen wir denn noch mehr?

Die Meinung des Bundesrates, dass die gültige Bundesverfassung kein in Stein gehauenes, unantastbares Monument darstellt, sondern das Produkt fortwährender Entwicklung und Anpassung an die politischen Umstände der Zeit ist, wird von niemandem bestritten. Andernfalls hätten Volk und Stände seit 1874 nicht rund 140 mal Partialrevisionen zugestimmt.

Die heute gültige Verfassung von 1848 und 1874 ist weltweit einmalig!

Wer oder was hat den Bundesrat veranlasst, nur drei Jahre nach seinem Bekenntnis, dem Volk eine neue Verfassung vorzulegen, obwohl das Volk eine solche nie verlangt hat? Eine Verfassung, die sich nicht mit den Anliegen und Interessen der Bürger deckt, für die sie gedacht ist. Eine Verfassung, die unseren Staat vollends dem Internationalismus einer von obskuren Kreisen diktierten neuen Weltordnung ausliefern würde, wenn auch nicht sofort, aber doch unverkennbar und immer mehr, und vermutlich unumkehrbar, für immer!

Wer die Worte Eidgenossen und Schweizer mit Bevölkerung und Menschen ersetzt und die schweizerische Nation aus dem Verfassungstext streicht, um an ihrer Stelle zehnmal von Völkerrecht zu sprechen, sagt bewusst ja zur Auflösung der Schweiz. Die Landesregierung hat ihre Aufgaben jedoch ausschliesslich im Rahmen der Verfassung wahrzunehmen, wie sie vom Souverän beschlossen wurde. Der Bundesrat hat sich nie gewagt, die Stimmbürger zu fragen, ob sie das Völkerrecht über ihre Verfassung setzen wollen. Die Eile mit der über die neue Bundesverfassung abgestimmt werden soll, ohne vorgängige Diskussionen, ist mehr als verdächtig. Der Bundesrat verlässt sich darauf, dass nur wenige die neue Verfassung studieren werden. Die Fernsehgeräte werden schon dafür sorgen! Die Anwendung moralischen Drucks auf die Delegierten der Bundesratsparteien, für die Ja-Parole zu stimmen, gibt zu denken. Das fragwürdige Vorgehen und die als Reform getarnte Totalrevision rufen nach einer unabhängigen Untersuchungskommission mit allen Konsequenzen. Nach Artikel 120, Abs. 2 der Bundesverfassung müssten bei einer Totalrevision beide Räte neu gewählt werden.

Unter dem Titel Geistig-materielle Liquidation Schweiz Köpfe rollen haben wir in der Doppelnummer 4/5 vom 2. Oktober 1995 folgende Aussagen gemacht: Unser schönes Land mit seinen wunderbaren, historisch gewachsenen Institutionen ist einer Nomenklatura in die Klauen geraten, die fremde Interessen vertritt. Falls wir ihr bei den bevorstehenden Wahlen, nicht im letzten Moment, doch noch Einhalt gebieten, könnte das Orakel von Sevilla Suiza no existe (Die Schweiz existiert nicht) bis zum Jahr 1999 Wirklichkeit werden. In diesem über eine Seite umfassenden Beitrag wurde festgestellt, dass die Bundesratsparteien 46 Jahre lang das Vertrauen des Volkes missbraucht haben; dass das echte Verwaltungsreferendum, Art. 89 der alten Verfassung von 1874 mit dem verfassungswidrigen Art. 6 des Geschäfsverkehrsgesetzes zugeschüttet wurde; dass das angehäufte Geld der Arbeitslosenkasse verschleudert und die Reserven geschmolzen sind; dass die Bundesratsparteien die Verschleuderung zulassen; dass die Krankenkassenprämien mit dem neuen KVG unerschwinglich würden; dass die Regierung mit dem BVG den älteren Mitbürgern den Zugang zum Arbeitsmarkt verschlossen habe; dass der Staatsbetrieb PTT (vor wenigen Jahren noch als weltweit zuverlässigster und bester Postbetrieb gerühmt) absichtlich zergliedert und verteuert wurde, um die Privatisierung zu rechtfertigen; dass wir mit der doppelten Staatsbürgerschaft für Ausländer zu Bürgern zweiter Klasse degradiert wurden; dass ein Telefonabhör- und Spitzelstaat eingerichtet werde, der schon auf blossen Verdacht hin Bürger ausspioniert; dass ausländischen Kriminellen mit Rückendeckung der Bundesratsparteien mildernde Umstände zugebilligt werden, statt sie des Landes zu verweisen; dass die Bürger unseres Landes mittels Strafnormen gezwungen werden, die absurd hohe Asylantenflut zu dulden; und dass sich die Bundesratsparteien immer weiter von der vom Souverän beschlossenen Bundesverfassung entfernen.

Seit diesem Bericht hat die Classe Politique unser Land emsig weiter ihrem anvisierten Ziel zugesteuert. Die anfänglich auf 650 Franken festgesetzten Transitgebühren für die Nord-/Südachse liess sie sich in Brüssel um mehr als die Hälfte hinunterdrücken. Das Kontingent für 40-Tönner wurde von 100000 auf 400000 Durchfahrten p./Jahr erhöht! Freigabe des LKW-Nachtfahrverbots für sog. Leerfahrten, die im Widerspruch dazu voll beladen durch die Schweiz fahren, z.B beladen mit Personenwagen. Das Maulkorb-Gesetz machte uns gegen die Erpressungen durch Sonderinteressengruppen wehrlos. Man könnte diese Aufzählung beliebig lang fortsetzen. Kein Wunder schreibt Prof. Dr. jur. Hans Ulrich Walder (ehem. Richter am Kassationsgericht) in seiner 1998 herausgegebenen Broschüre vom langsamen Staatsstreich, der nicht über Nacht, sondern während Jahren stattfindet und an dem die Armee nicht beteiligt ist (Der langsame Staatsstreich!, Sempach 1998). Walder datiert die Geburtsstunde des Staatsstreichs etwa 40 Jahre zurück, als die vier grossen Parteien übereinkamen, sich als Bundesratsparteien zu organisieren, und zwar so, dass die siebenköpfige Landesregierung Bundesrat genannt immer nach einem bestimmten Schlüssel Zauberformel genannt zusammenzusetzen sei. Man könnte auch vom Zauberfilz sprechen, der sich die Macht und Pfründe sichert. Jedenfalls besteht seither weder Notwendigkeit noch Lust, an der Zuteilung der Regierungssitze etwas zu ändern. In unserem Land nenne man das Regierungskollektiv wegen der grossen Zahl seiner Mitglieder, nicht Junta, sondern Bundesratsparteien und sie umfasse die ganze herrschende Schicht, gerade auch das Parlament. Ihre Machtstellung sei psychologisch begründet: Alle glauben, es msse so sein. Wir lassen uns bei jeder Wahl täuschen, weil man den Versprechungen der Partei glaubt, der man seine Stimme gibt. Mehr Sicherheit in Zürich, so der Slogan einer Bundesratspartei. Sie hatte Erfolg damit. Doch kmmert das die Verbrecher?

Noch besteht Hoffnung, dass die Schweiz unabhängig und frei bleibt. Der viel geschmähte Buchautor Harry Zweifel (im Gegensatz zum gelobten Lügenbuch-Autor Jean Ziegler) schreibt in seinem demnächst im Biograph-Verlag, 7083 Lenz, erscheinenden Buch Wir sind das auserwählte Volk! Ich werde für das Recht kämpfen, das uns Schweizern so segensreich zuteil geworden ist und das wir durch unser Fernbleiben an der Urne und durch unsere Gleichgltigkeit bald selbst verspielt haben werden, wenn wir alles hinnehmen, was in diesem Staat und aus Bern uns aufgebrdet wird.

Warum versammeln wir uns nicht vor dem Bundeshaus und rufen: Wir sind das Volk!?