Rechtfertigung von Folterung

Israel rechtfertigt die verbrecherische Folterung von Gefangenen, wie Berichten in der NZZ und TA vom 14.1.99 zufolge einer Meldung aus Jerusalem vom Vortage zu entnehmen ist. Die Folterung sei gerechtfertigt, wenn das so gequälte Opfer im Verdacht stünde, etwas über geplante Anschläge zu wissen. Das nationale Interesse stehe in diesem Fall über den Menschenrechten. Damit steht auch Mord durch Folterung, aufgrund unbewiesener Verdächtigungen, über den Menschenrechten. Eine ungeheuerliche Anmassung eines gegen Palästinenser gerichteten rassistischen Terrorsystems. Ein Verteidiger der Folter sagte, es handle sich nach der Definition des Europäischen Menschengerichtshofes bei den angewendeten Massnahmen bzw. harten Methoden nicht um Folter. In mindestens einem bekanntgewordenen Fall ist jedoch bereits ein Palästinenser durch die angewendeten Massnahmen umgekommen. Wieviele Mordfälle noch unbekannt sind, kann man vorläufig nur raten. Der Europarat hält im Artikel 3 seiner Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten folgendes fest: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.