Risiko fr die innere Stabilitt des Landes?
Seit dem Jahre 1848 ist die Bundesverfassung 2 mal revidiert worden, und noch nie gab es in diesem Zeitraum eine derart grosse verwerfende Minderheit wie bei der jüngst erfolgten Abstimmung über die neue BV. Mit anderen Worten: Bei einer grossen Zahl der stimmberechtigten Schweizer und Schweizerinnen fand die neue BV keinen positiven Widerhall, d.h. der Stimmenunterschied von Ja und Nein war zu gering.
Dieses Faktum stellt für die innere Stabilität des Landes einen schwerwiegenden Faktor dar. Die wünschbare möglichst grosse Übereinstimmung zwischen geschriebener Verfassung und seelischer Verfassung des Schweizervolkes ist nicht gegeben!
In einzelnen Bestimmungen wurde der Volkswille krass missachtet. So wurde der seinerzeit vom Souverän eindeutig abgelehnte sog. Kulturartikel in die neue Verfassung sozusagen eingeschmuggelt.
Ein völlig anderer Punkt betrifft das Datum der Voksabstimmung über diese neue BV. Im Hinblick auf die Tragweite und die Bedeutung dieser Vorlage hätte man dem Souverän unbedingt mehr Zeit für die Prüfung des Verfassungstextes geben sollen. In Tat und Wahrheit aber wollte der Justizminister, der per 30. April dieses Jahres demissionierte, nicht zurücktreten, ohne auch dieses Fuder in seine Scheune gebracht zu haben. Diese Koppelung aber muss im Hinblick auf die staatspolitische Bedeutung dieser Vorlage als verantwortungslos und eines sich christlich nennenden Politikers unwürdig taxiert werden.
Auf einem anderen Blatt steht die überaus magere Stimmbeteiligung. Das Faktum steht im Zusammenhang mit der Tatsache, dass der Souverän zu wenig Zeit hatte, diese so eminent bedeutsame Vorlage gründlich und kritisch zu studieren. Gravierend kommt hinzu, dass vielen Stimmbürgern, welche das alte und das neue Gesetzeswerk vergleichen wollten, in Bern das alte Gesetzeswerk nicht zur Verfügung stand.
In den amtlichen, vom Bundesrat dem Souverän zugestellten Stimmunterlagen, fehlte die Stellungnahme der Gegnerschaft.