Bundesverfassung: Die Basler Zeitung lgt!

Die Basler Zeitung ist eine viel gelesene Tageszeitung der Nordwestschweiz. Man sollte annehmen, von einer solchen Zeitung ausgewogen über das Pro und Kontra einer Abstimmungsvorlage informiert zu werden. Doch dem ist nicht so. Wir möchten unseren Lesern anhand eines Briefwechsels mit dem Verleger dieser Zeitung aufzeigen, wie sehr gerade sie versuchte, die Stimmbürger hinters Licht zu führen:

Basel, 17. April 1999

Sehr geehrter Herr Dr. Hagemann

Der Presseclub Schweiz hat mit Erstaunen vom Beitrag Ihres Daniel Gerny [BaZ vom 13.4.99] Kenntnis genommen, der nicht unwidersprochen bleiben darf. Die darin vorgebrachte Behauptung, wonach die Gegner mit krassen Falschbehauptungen arbeiteten, sind unwahr.

Gerny unterstellt den Gegnern unter anderem die krasse Falschaussage, wonach die Schweiz wegdefiniert werden solle. Die Schweiz wäre weder Nation noch Staat . Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme von Bundesrat Koller, der in der Berner Zeitung vom 6.1.99 wörtlich wie folgt zitiert wurde: Den Ausdruck Nation Schweiz haben wir fallengelassen, weil umstritten ist, ob ein Vier-Völker-Staat eine Nation ist (ob Koller den Drei-Völker-Staat Spanien auch als Nation in Frage stellt, geht aus der Berner Zeitung nicht hervor). Die Gegner der Abstimmungsvorlage haben nicht nur die neue Verfassung besser studiert als Gerny, sondern sie können sich auch noch auf die Aussage eines Bundesrates und Professors des Staatsrechtes berufen, der zeit seines Amtes die Schweiz verfassungswidrigerweise und ohne Volksbefragung in die EU führen will.

Gerny hat schlecht recherchiert, berichtet ungenau oder verschweigt den Lesern absichtlich wesentliche Tatsachen: Dem Co-Präsidium des SVP-Nationalrates Ulrich Schlüer gehören neben diesem auch die beiden Nationalräte Hannes Steffen und Walter Steinemann an. Unterschwellig versucht Gerny, seinen Lesern das öffentliche Schweigen Blochers als ein Ja zur neuen Verfassung hinzustellen. Nationalrat Dr. Christoph Blocher hat jedoch vor drei Wochen, anlässlich einer SVP-Versammlung in Emmenbrücke, den rund 700 anwesenden Personen die Nein-Parole zur Verfassungsänderung empfohlen. Blocher ist auch Mitglied im Komitee Schlüer. Gerny wollte von Anfang an einen polemischen und einseitigen Bericht produzieren. Andernfalls hätte er sich zuerst gründlich informiert. Dass er nicht einmal vor Verleumdungen zurückschreckte, ist für sein Niveau bezeichnend. Das eng mit dem Namen Hagemann verbundene Blatt hat mit dem unredlichen Beitrag unserer Demokratie keinen Dienst geleistet.

Wir ersparen es Ihnen, hier auf weitere grobe Unsachlichkeiten und Auslassungen des Beitrages einzugehen, die im Zusammenhang mit der bevorstehenden Volksabstimmung skandalös und unehrenhaft sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Flugblatt Eltern, Achtung!, mit dem wir auf den Desinformationsjournalismus Ihres Blattes reagiert haben. Wir verzichten auch auf einen Kommentar zum tendenziösen Beitrag und den boshaften und gehässigen Äusserungen Sonderfall Fetischisten und Chor der Ewiggestrigen Ihres Synes Ernst in der Weltwoche vom 15.4.99, S. 19, mit denen selbst angesehene Persönlichkeiten wie z.B. Prof. Dr. jur. Hans Ulrich Walder-Richli, Richter am Kassationsgericht Zürich, verleumdet werden. Walder kritisierte die Überrumpelungstaktik des Bundesrates, weil dieser es dem Volk verwehrte, die insgesamt 99 Revisionspunkte in Ruhe mit dem geltenden Verfassungsinhalt zu vergleichen, was nur möglich gewesen wäre, wenn die Stimmberechtigten die gültige Verfassung in Händen gehabt hätten und in der kurzen Zeit von 20 Tagen täglich mindestens fünf Punkte der Vorlage studiert hätten.

Mit freundlichen Güssen

sig. Ernst Indlekofer

Basel, den 20.4.99

Sehr geehrter Herr Indlekofer

Besten Dank für Ihr Schreiben vom 17. April a.c., das ich mit Interesse gelesen habe. Leider muss ich Ihnen in der Sache selbst rundweg widersprechen. Der Artikel von Herrn Gerny aus der BaZ vom 13.4.99 ist sachlich absolut korrekt. Dies betrifft sämtliche von Ihnen ins Feld geführten Argumente, insbesondere:

1. Die sogenannte Wegdefinition der Schweiz. Eine groteske Unterstellung gegenüber unserem Bundesrat!

2. Dass die Gegner die neue Verfassung besser studiert hätten als die Befürworter, wie Sie behaupten, widerlegen Sie mit der Beilage des Flugblattes zum Thema Eltern- und Kinderrechte selbst. Art. 11 der neuen Bundesverfassung ist ein Grundrecht. Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Art. 11 soll also offensichtlich die Kinder als Schwächste der Gesellschaft vor staatlichen Eingriffen schützen. Von der Beziehung der Eltern zu den Kindern ist nicht die Rede, das regelt Art. 11 gerade nicht! Aber das wissen Sie vermutlich bereits, zu durchsichtig ist das Strickmuster dieses Flugblattes.

3. Herr Gerny habe schlecht recherchiert usw. Das trifft nicht zu, die Nicht-Erwähnung der Herren Steffen und Steinemann ist kein Indiz dafür. Ebensowenig hat Herr Gerny Herrn Blocher unterstellt, er sei für die neue BV.

Die von Ihnen im Zusammenhang mit der BaZ gebrauchten Ausdrücke wie polemisch, einseitig, Desinformationsjournalismus usw. weise ich scharf zurück. Sie treffen dagegen, wie Herr Gerny geschrieben hat, sehr wohl auf den Stil Ihres Flugblattes zu. Zum umfassenden Meinungsartikel von Herrn Synes Ernst in der Weltwoche vom 15.4.99 nur soviel: Herr Ernst vertritt in der Weltwoche seine fundierte Meinung sachlich, aber klar und deutlich. Das ist im Rahmen einer liberalen Wochenzeitung unerlässlich und gut. Dass dies Personen mit anderen Meinungen je nach dem nicht gefällt, nimmt die Weltwoche seit bald 70 Jahren gerne in Kauf.

Sehr geehrter Herr Indlekofer, obwohl ich sehr froh bin, dass die neue BV angenommen wurde, gestehe ich Ihnen selbstverständlich das Recht zu, sie zu bekämpfen. Die Schweiz hätte auch mit der alten BV weiterhin gut leben können. Die Frage wurde nun demokratisch entschieden.

Mit freundlichen Grüssen

sig. Matthias Hagemann

Basel, 7. Mai 1999

Sehr geehrter Herr Dr. Hagemann

Besten Dank für Ihre Antwort auf unseren Brief vom 17. April 1999. Sie erklären, unserer Darstellung rundweg zu widersprechen. Das ist offenbar Ihre für Kritik unduldsame Art der Entgegnung, wenn Ihnen sachliche Argumente fehlen.

Sie schreiben, die Wegdefinition der Schweiz sei eine groteske Unterstellung gegenüber unserem Bundesrat. Diese Formulierung vom Wegdefinieren der Schweiz übernehmen Sie von Gerny. So hat sich aber niemand geäussert. Die Gegner der neuen Bundesverfassung schrieben: Der Begriff schweizerische Nation ist ersatzlos gestrichen! der Begriff Nation kommt nicht mehr vor . In unserem Brief an Sie haben wir Bundesrat Koller zitiert, der in der Berner Zeitung vom 6.1.99 die Schweiz als Nation in Frage gestellt hat. Dass Sie uns einer grotesken Unterstellung bezichtigen, ist daher unerhört. Die Richtigkeit unserer Aussagen ist offenkundig. Wer uns krasse Falschaussagen vorhält, sagt nicht die Wahrheit.

Wenn Gerny in Ihrem Blatt behauptete, Politiker und Politikerinnen von Bedeutung seien in den gegnerischen Abstimmungsinformationen kaum aufgeführt, aber die bekannten Nationalräte Hannes Steffen und Walter Steinemann vom Präsidium des Eidgenössischen Komitee gegen die neue BV unterschlägt, hat er schlecht recherchiert oder er sagt einmal mehr nicht die Wahrheit.

In unserem Brief hiess es auch nicht, wie Sie behaupten, Gerny habe Herrn Blocher unterstellt, er sei für die neue Bundesverfassung. Wir schrieben: er würde das öffentliche Schweigen Blochers unterschwellig als ein Ja Blochers zur neuen Bundesverfassung hinstellen. Ihnen als Herausgeber der Basler Zeitung und der Weltwoche sollten wir das Wort unterschwellig nicht erläutern müssen.

Ihr Kommentar zu den Eltern- und Kinderrechten, wie wir sie in unserem Flugblatt Eltern, Achtung! besprochen haben, ist die Fortschreibung totaler Begriffs- und Sinnverdrehung, wie es schon Gerny getan hatte. Wir haben an keiner Stelle behauptet, Art. 11 BV regle die Beziehung der Eltern zu den Kindern, wie Sie uns unterstellen. Sondern gerade das Fehlen der Elternrechte in der neuen BV kritisieren wir.

Die Zeitschrift Zeit-Fragen [Postfach 252, 8044 Zürich] hat über das Erziehungsrecht der Eltern wie folgt informiert (sehr stark gekürzt):

Das im ZGB ausgewogen geregelte Verhältnis zwischen Kind, Eltern und Staat wird zugunsten des Staates aufgebrochen. Das ist überflüssig und riskant. Die eigenständige Ausübung der Grundrechte durch das Kind kann durch andere missbraucht werden. Diese Gefahr ist bereits deutlich absehbar. Mit Art. 11 wurde die UNO-Konvention in die Verfassung eingeschmuggelt. Es ist bereits absehbar, dass Art. 1216 dieser Konvention missbraucht werden, um den Zusammenhalt der Familie, das Recht und die Pflicht der Eltern auf Erziehung und Wertevermittlung zu untergraben. Der im Jahr 1997 angebrachte völkerrechtliche Vorbehalt zugunsten des schweizerischen Erziehungsrechts der Eltern wäre nach der Annahme nur noch Makulatur. Art. 14 der UN-Konvention bezieht sich unzweideutig auf das Recht des Kindes zur Religionsfreiheit. Das unmündige Kind übt dieses Recht selber aus (!), also gegen das Konzept, dass das Kind von seinen Eltern in eine Religion eingeführt werde und ihr angehöre bis zum Alter von 16 Jahren.

Die Redaktion der Basler Zeitung kannte diese Erklärungen, wie aus dem verleumderischen Kästchentext Rechtsextreme mischen mit hervorgeht. Ihre Zeitung hatte keine Skrupel, die sachlich und seriös begründeten Argumente der Gegner zu unterdrücken und in abstimmungsverfälschender Absicht umzulügen. (Auszug):

Die Gegner arbeiten mit krassen Falschaussagen, [und mit] leicht widerlegbarem Unsinn werden [] falsche Behauptungen aufgestellt: So etwa jene, wonach der Staat gegen den Willen der Eltern in die religiöse Erziehung der Kinder eingreifen könne. Korrekt ist, dass die Jugendlichen ab 16 Jahren gemäss alter und neuer Verfassung selber über Glaubensfragen entscheiden dürfen.

Damit hat sich die Basler Zeitung vollends entblösst. Es ist ein übler rhetorischer Kunstgriff, von der Entscheidung über Glaubensfragen ab 16. Altersjahr zu schreiben, wenn das religiöse Erziehungsrecht der Eltern für Kinder bis zum 16. Jahr zur Diskussion steht. Die neu geschaffene Rechtslage, die zu staatlichem Interventionismus einlädt, ist nicht von der Hand zu weisen. Es wäre naiv zu glauben, der Staat gäbe sich Rechte, von denen er keinen Gebrauch machen will. Die Höflichkeit verbietet uns, Ihre Antwort zu diesem Punkt zu qualifizieren.

Wie Sie wissen, erklärten mehrere Politiker, der Wille zur Überrumpelung [durch die Regierung] ist doch sehr deutlich erkennbar, so Prof. Dr. jur. Pascal Simonius anlässlich der Parteiversammlung der Basler LDP (Basellandschaftliche Zeitung 20.3.99). Die BaZ kommentierte die Versammlung am selben Tage auf Seite 43. Doch die Kritik wegen Überrumpelung sucht man vergebens! Auch die Katholische Volkspartei Schweiz sprach in ihrem Informations-Bulletin vom April 99 von bewusst angewendeter berrumpelungstaktik des Bundesrates. Der Verfassungsentwurf enthalte eine neomarxistische Definition der Familie als Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern (Homosexualität als staatlich anerkannte Lebensform) und widerspreche damit diametral der christlichen Soziallehre.

Bezeichnenderweise wurde die Leserschaft Ihrer Zeitung nicht vor den geistigen Irrungen der neuen Verfassung gewarnt. Gerny greift statt dessen zu einem Vocabulaire primitiver Diffamierungen gegen jeden, der anders denkt als er.

Wir halten daran fest, dass Ihre Zeitung die Nein-Parole Blochers nicht bekanntgegeben hatte, sondern unterschwellig das Gegenteil suggerierte und sich überhaupt mit keinem Argument der Gegner kritisch auseinandergesetzt hatte.

Mit Ihrer Auffassung, über die neue Bundesverfassung sei demokratisch entschieden worden, missachten Sie das grundsätzliche Menschenrecht unserer Bürgerinnen und Bürger auf freie und umfassende Information, die Sie bewusst hintertrieben haben. Das ist schon schlimm genug. Dass Sie sich aber als einer der grossen Zeitungsverleger der Schweiz schützend vor die Lügen und Verdrehungen eines Journalisten stellen, hätte sogar Machiavelli [14691527] geehrt, der für seine Lehre der verwerflichen Staatsraison bekannt ist.

Ein Bundesverfassungsentwurf, von dem sich 65% der Schweizer Bürger durch Stimmabstinenz distanzierten, den 10 von 23 Kantonen ablehnten und zu dem nur 20 von 100 Stimmberechtigten ja gesagt haben, kann nicht als wirkliche Bundesverfassung der Schweiz gelten und kann jedenfalls nicht als Bundesverfassung ernst genommen und als Wille des Schweizervolkes angesehen werden. Wie Sie spät, aber richtig erklären, hätte die Schweiz auch mit der alten BV weiterhin gut leben können. Dies einzugestehen war aber gerade nicht die Absicht der freimaurergesteuerten Me-dien, die uns Schritt für Schritt hinterhältig auf die supranationale Staatsform vorbereiten.

Die von uns verwendeten Ausdrücke polemisch und einseitig sind für den Desinformationsjournalismus der Basler Zeitung nur sehr unzureichend. Dass Sie die unverschämten Lügen Gernys im Raum haben stehen lassen, fällt auf Sie selbst zurück. Auch bezüglich des Beitrags von Synes Ernst in der Weltwoche haben wir nichts zurückzunehmen. Sie verkennen, dass wir Ernst nicht wegen seiner anderen Meinung kritisiert haben, sondern wegen der Einseitigkeit des Berichts und wegen der Verleumdungen von Abstimmungsgegnern.

Mit freundlichen Güssen

sig. Ernst Indlekofer