Drei Monate Gefngnis wegen Skandal im Bundeshaus!

Zum 50. Gedenktag an das Ende des 2. Weltkrieges brachte der Nouveau Quotidien einen Beitrag, demzufolge Frau Ruth Dreifuss anklagte, der Bundesrat wusste während des Krieges von der Vernichtung der Juden. Der Presseclub Schweiz ist im Besitz von Dokumenten von Schweizer Historikern, die mit dieser Behauptung nicht zu vereinbaren sind. Bekannt ist, dass auch das IKRK und der Papst nichts wussten. Der Presseclub Schweiz wollte daher den Angriff auf die Ehre der Eidgenossenschaft nicht auf sich beruhen lassen. Der Vorstand verlangte von Bundesrat Kaspar Villiger, damals Bundesratspräsident, Beweise für die ungeheuerliche Anschuldigung. Die alles entscheidende Frage liess Villiger aber auch nach zwei Briefen unbeantwortet und bestätigte nur die amtliche Schweizer Kenntnis von der Juden-Verfolgung! Unter der Überschrift Skandal im Bundeshaus berichtete in der Ausgabe 4-5/1995 über den Briefwechsel und die beginnende Erpressung von Schweizer Banken. Wegen diesem und weiteren Beiträgen, z.B. über abgewiesene Flüchtlinge, wurde gegen den Herausgeber unserer Zeitschrift, Ernst Indlekofer, am 30. Januar 1996 ein Strafverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Antirassismusgesetz (Art. 261bis StGB) eingeleitet. Am 18. September 1997 wurde er zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Das Urteil wurde angefochten.

Am 24. März 1999 fand vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt die Revisionsverhandlung statt. Als erstes beantragte der Angeklagte, die Verhandlung sei auszusetzen, bis ihm ein amtlicher Verteidiger beigegeben worden sei. Die Gerichtsverhandlung ohne Rechtsbeistand verstosse gegen fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien und sei daher ganz klar gesetzwidrig. Indlekofer rügte die Willkür, die Verweigerung des rechtlichen Gehörs und die juristischen Tricks der Strafbehörde, die er nicht hinnehmen werde. Die Rechtswidrigkeiten veranlassten ihn, sein Strafverfahren mit den Volksgerichten Freislers und Honeckers zu vergleichen. Sodann beschwerte er sich über die wiederholten Verleumdungen durch die Medien, besonders durch die Jüdische Rundschau Maccabi, die in kreditschädigender Weise Lügen verbreitet hatte.

Das Plädoyer dauerte eine halbe Stunde. Anschliessend versuchte der Vorsitzende (Dr. Fischer), Indlekofer in eine Diskussion zu verwickeln, indem er fragte, wie lange er schon selbständig arbeite und ob er die Zeitschrift immer noch herausgäbe, und ob der Presseclub Schweiz ein Verein nach ZGB sei. Er fragte auch, ob Indlekofer Mitglied des Vereins sei! Der Angeklagte zeigte sich von der dümmlichen Frage überrascht. Danach fragte Fischer, warum Indlekofer gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. Zu weiteren Fragen verweigerte Indlekofer jedoch die Antwort und erklärte, dass er mit ihm (Fischer) nicht verhandle. Das Ende der Verhandlung war damit erreicht.

Das Gericht zog sich bis zur Urteilsverkündung eine volle Stunde zur Beratung zurück. Das Urteil der 1. Instanz wurde bestätigt. Indlekofer hätte ebensogut auf sein Plädoyer verzichten können. Die vielen Einwände nahm das Gericht nicht zur Kenntnis, mit Ausnahme des Folgenden: Die Bemerkung über die Freislerschen und Honeckerschen Inquisitionsurteile bewertete das Gericht als deplaziert. Das Gericht beschuldigte Indlekofer, dass zwei Verteidiger ihr Mandat niedergelegt hatten. Das Gericht hätte den Angeklagten ebensogut dafür beschuldigen können, dass er von 13 Anwälten, die er um Verteidigung ersuchte, schriftliche Absagen erhielt. Wegen der Befangenheit von Präsident Albrecht hiess es, dass der Angeklagte dies schon bei der 1. Instanz hätte vorbringen müssen, heute sei es zu spät. Warum eigentlich, wenn die Beweise vorliegen? Der Angeklagte fiel Fischer wegen Albrecht aber ins Wort, worauf er bat, weitersprechen zu können, Indlekofer hätte lange gesprochen.

Der Vorsitzende las dann aus einen Satz über Elie Wiesel, der im angeblich ausschliesslich zur Vernichtung der Juden dienenden KL Auschwitz überlebte, bis es von den Russen befreit wurde [] seither bereist er die Welt und erzählt allerorts markerschütternde Holocaust-Geschichten, und behauptete, dass dieser Satz Verharmlosung des Holocaust sei. (In Auschwitz befand sich der Industriekomplex der Buna-Werke, mit dreissigtausend Arbeitsplätzen. Fast alle Arbeiter waren in den KL Auschwitz, Birkenau und in Monowitz untergebracht. Viele kamen auch von ausserhalb der KL zur Arbeit.)

Der Gipfel an absurder ausufernder Beweisführung ist, dass mit dem Ausdruck Anne-Frank-Ausstellung und ähnlichem Klimbim der Völkermord an den Juden verharmlost werde. Mit Anne Frank, die in Bergen Belsen an Typhus gestorben ist, wie so viele, wird viel Schindluder getrieben.

Als nächstes trug Fischer den Satz vor: Mit der Holocaust-Hysterie verdecken die Juden die weltweiten Greueltaten der eigenen Seite!, wogegen der Angeklagte protestierte: Das haben Sie gesagt nicht ich!. Fischer las dann denselben Satz aus der Zeitschrift korrekt vor: Mit der Holocaust-Hysterie werden die weltweiten Greueltaten der eigenen Seite verdeckt, worauf Indlekofer ein weiteres Mal intervenierte und erklärte, dass dort das Wort Jude (das Fischer zuvor in den Satz geschoben hatte) in der Zeitschrift nicht vorkäme. (Die Holocaust-Hysterie wird von linken, roten und kommunistischen Ideologen der Presse, Television und des Radio geschürt.)

Jetzt war gnue Heu dune: Fischer beendete die mündliche Urteilsbegründung und erklärte, er werde dem Angeklagten das Urteil schriftlich zukommen lassen. Dass sich Indlekofer die herbeiphantasierten Unterstellungen nicht länger anhören wollte, bedarf keiner weiteren Erklärung. Er stand auf und verliess den Gerichtssaal, ohne die Rechtsverdreher noch irgend eines Blickes zu würdigen.

Für das falsche Zitat des Vorsitzenden gibt es drei Zeugen, dank der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Man versucht eben in der Schweiz vorläufig noch das Gesicht zu wahren. In echten Diktaturen bleibt die Öffentlichkeit in der Regel ausgeschlossen. Leute wie Staatsanwalt lic. jur. Kurt Ritschard oder die Richter Prof. Dr. Peter Albrecht, Dr. Eugen Fischer, Prof. Dr. Fritz Rapp, Dr. Marie-Louise Becht und andere Wächter über die Menschenwürde und Pressefreiheit sind aber nicht so dumm, dass sie nicht dazulernen könnten.

Zur Öffentlichkeit zählen auch sieben Journalistinnen und Journalisten, welche fleissig mitschrieben. Haben Sie, liebe Leserin und lieber Leser, in den Zeitungen irgend etwas von Indlekofers Plädoyer gelesen? Wenn nicht, welche Erklärung haben Sie dafür?

Anfang Juni kam das schriftliche Urteil. Auszug:

(Urteil S. 9f, Abs. 4): Das Strafgericht hat zu Recht eine Leugnung der jüdischen Massenvernichtung im Zitat erkannt, in welchem von der allgemein behaupteten industriellen planmässigen Massenvernichtung der Juden gesprochen wird (Artikel Skandal im Bundeshaus!). Noch deutlicher wird diese Intention, wenn die Textpassage in den Gesamtzusammenhang des Artikels gestellt wird. Dabei ist namentlich der Hinweis auf das Fehlen von Beweisen ein typisches Vorgehen der Leugner des Holocaust.

In diesem Beitrag wird gerade nicht von dem gesprochen, was im Urteil behauptet wird. Der Gesamtzusammenhang des Artikels lässt klar erkennen, dass es um die Frage geht, was der Bundesrat gewusst und was er nicht gewusst hatte. Die von Bundesrat Kaspar Villiger verlangten Beweise werden vom Gericht in willkürlicher Umdeutung des Wortes Beweise in eine Bestreitung des Völkermordes umphantasiert. Das Gericht leugnet, dass sich die Balken biegen!

(Urteil S. 10, Abs. 2): Als eigentliches Konglomerat revisionistischer Aussagen stellt sich der Artikel Bundesarchiv: Ist die Eidgenossenschaft noch Herr im Haus? dar. Auch hier wird die Massenvernichtung der Juden geleugnet bzw. durch die Diskussion über die Anzahl der Opfer verharmlost. Mit ironischen und höhnischen Sprachwendungen wird überdies eine feindselige Haltung gegenüber den Juden geschaffen und damit letztlich zum Hass gegen sie aufgerufen. Letzteres besteht nach der zutreffenden Auffassung der Vorinstanz namentlich darin, dass behauptet wird, die Juden betrieben als Urheber der Vernichtungslegende die Erpressung der Schweiz.

Damit lügt das Gericht die Flüchtlings-Zahlen dieses Beitrages in solche von (Holocaust)-Opfern um, mit denen der Völkermord verharmlost und die Massenvernichtung der Juden geleugnet werde. Die Worte Opfer und Vernichtungslegende kommen in diesem Beitrag überhaupt nicht vor! Ein Völkermord wird weder behauptet noch bestritten, denn es ist gar nicht die Rede davon.

Wenn man den Richtern nicht geistige Demenz attestieren will, kann man nur annehmen, dass sie von dritter Seite, z.B. von ARG-Beflissenen um die Jüdische Rundschau, unter Druck gesetzt werden.

Dass die Schweiz und Schweizer Banken vor dem Hintergrund der Geschehnisse um den 2. WK erpresst wurden, ist inzwischen eine offenkundige Tatsache, von der viele hochrangige Politiker und die angesehene NZZ unumwunden sprechen. Edgar Bronfman, Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC) hat mit sichtlichem Vergnügen berichtet, er habe mit allen Tricks, manchmal auch mit Halbwahrheiten gearbeitet, um die Schweizer Bankiers zu einer Entscheidung zu zwingen. (Jüdische Rundschau vom 24.6.99, S. 18). Halbwahrheiten ist diplomatischer Euphemismus (Beschönigung) für Lügen.

Indlekofer hat gegen das Urteil eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde gegen das Verfahren eingereicht. Wegen der Verweigerung eines amtlichen Verteidigers ist eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.