Patriotenverfolgung
Fristloser Rauswurf bei der Migros
Am 25. Juni 1999 staunte Bernhard Schaub, pädagogischer Leiter der Klubschule Migros Frauenfeld, nicht schlecht, als er aus der Zeitung erfuhr, sein Chef Peter Kleger werde ihn entlassen. Drei Tage später hielt er tatsächlich den Blauen Brief in der Hand. Kündigung auf Ende August, freigestellt ab sofort!
An seinem Arbeitsort lag nichts vor, was Anlass für eine Kündigung gegeben hätte. Wie also kam es dazu? Kurz gesagt: Die Migros hat sich von den Machern der Wochenzeitschrift Jüdische Rundschau Maccabi vor deren ideologischen Karren spannen lassen. Minderheitenangehörige, die während des Zweiten Weltkrieges verfolgt wurden, greifen ausgerechnet in der Schweiz selbst zu Repressalien. Und wie! Schaub verliert schon zum zweiten Mal seinen Arbeitsplatz, gleichsam durch Befehl vom Sinai herab. Die wirtschaftliche Zukunft des 45jährigen Vaters von zwei Töchtern scheint nun endgültig ruiniert.
Für die neueste fristlose Entlassung musste ein Vortrag zum Thema Reich Europa herhalten, den Schaub am 15. Juni 1999 in München hielt. Dabei äusserte er die Meinung, Europa sei die Heimat der Weissen und kenne ursprünglich keine Kebab-Stände. Kritik übte er auch am importierten US-afrikanischen Jazz und seiner elektronisch verzerrten Variante Pop, die zum europäischen Kulturniedergang beitrügen. Dass solche wahrhaft europäischen Gedanken abseits vom alltäglichen EU-Geschwafel den Rassenvermischern gegen den Strich gehen, kann nicht verwundern. Die Münchner Versammlung wurde offensichtlich von einem Spitzel observiert. Eine geheim aufgenommene Tonbandaufzeichnung des Vortrages ging an einen in Luzern wohnhaften Journalisten, Hans Stutz, der sogleich einen Hetzartikel schrieb (siehe Jüdische Rundschau und WoZ {Wochenzeitung}, beide 24. Juni 1999). Mitautor ist ein Anton Maegerle, der unlängst als Gernot Modery entlarvt wurde. Die Jüdische Rundschau informierte dann den Migros-Mann Peter Kleger, der dadurch veranlasst wurde, den bösen Nazi rauszuwerfen.
Stutz spielte bei der Kündigung eine mehr als üble Rolle. Er hatte sich bei der Gepo (Gedankenpolizei) schon wiederholt als Informeller Mitarbeiter (IM) angebiedert. Solche Stasi-Methoden, dachte man sich, seien mit der DDR zusammen untergegangen. Das Rezept, mit dem Bürger, die politisch rechts stehen, verhetzt werden, bleibt sich immer gleich. Als Aufhänger werden Schlagworte wie Holocaust oder Auschwitz benutzt und diese mit einem möglichst anrüchigen Strafprozess verquickt. Damit soll den Lesern suggeriert werden, das Opfer habe selbst eine üble Gesinnung oder sei straffällig geworden. Über Schaub verbreitete Stutz, er sei 1992/93 als Holocaust-Leugner aufgetreten. Stutz kann dies nur unter dem Schutz der Jüdischen Rundschau, da kaum eine Anklage zu befürchten ist. Bekanntlich wird das Antirassismusgesetz (ARG) nur einseitig angewandt. Nachdem 1992 im Brugger Konradin Verlag Schaubs Büchlein Adler und Rose herauskam (Neuauflage 1999 im Verlag Zeitenwende, Dresden), wird jeder Arbeitgeber systematisch unter Druck gesetzt, bis er Schaub kündigt. Das ist die Schweiz, wo angeblich die Menschenwürde geachtet wird und die Pressefreiheit gewährleistet ist.
Seit Einführung des ARG herrscht eine ausgeklügelte Patriotenverfolgung in unserem Land. Zuverlässigen Angaben zufolge soll Stutz am vergangenen 25. Juli den auf der Rütli-Wiese versammelten Teilnehmern der Feier zur Erinnerung an den Rütli-Rapport von 1940 hautnah auf die Pelle gerückt sein und sie fotografiert haben. Einige von ihnen werden sich vermutlich im linken Machwerk Rechtsextremismus in der Schweiz wiederfinden. Rechtsanwalt Dr. Sigi Feigel, der sich selbst schon als Oberjude der Schweiz bezeichnet hatte, schreibt im Kommentar zum Art. 261bis StGB Rassendiskriminierung von Marcel A. Niggli, folgendes über seinen persönlichen IM:
Die Grundlage meiner kleinen Einleitung zu einem Kommentar, der so hoffe ich hilft, die Grundidee des Schutzes der Menschenwürde zu realisieren, hat Herr Hans Stutz geschaffen, der in meinem Auftrag das Material zusammenstellte und damit eine Vorlage schuf, der ich zu einem grossen Teil folgen konnte. (Ausg. 1996, Seite XXIVV).
Vor hundert Jahren gründeten am 27. Februar 1898 Juden in Frankreich die Liga für Menschenrechte. Heute treten einige von ihnen hemmungslos diese eigenen Grundsätze mit Füssen, und Schweizer, als Verräter an ihrem Volk, helfen tüchtig mit. Die allerorts geforderte Humanität und der Schutz der Menschenwürde zählen offenbar nur, wenn sie der eigenen Sache dienen. Damit beleidigen sie auch alle Juden, die ihre zionistischen Ansichten nicht teilen. Stellvertretend sei hier Paul Oppenheimer, Professor für Englisch und vergleichende Literaturwissenschaft am City College in New York genannt. Er hat die Unterdrückung der freien Meinungsäusserung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts mit der von den Nazis durchgeführten Verbrennung von Büchern verglichen. (Index of Censorship, vol. 27, no. 1, Januar/Februar 1998, S. 52f; nach VffG 2/99, S. 205).
Im Büchlein Adler und Rose behandelt Schaub das Wesen und Schicksal des deutschsprachigen Mitteleuropa. Sein Essay zur deutschen Geschichte enthält ein Kapitel von drei Seiten über die Nürnberger Prozesse und Fragen zum Konzentrationslager Auschwitz. Darin zitiert er Tageszeitungen vom 18.7.90, die Meldungen der Schweizerischen Depeschenagentur und der Deutschen Presseagentur zufolge, nach einem Bericht aus Warschau, die bisher bekannten Opferzahlen des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau in erheblichem Ausmasse nach unten korrigiert haben. Ebenso erwähnt er ein Sachverständigengutachten von Fred Leuchter, des einzigen Gaskammerexperten von Exekutionsanlagen für Gefängnisse in den USA, das dieser 1988 zuhanden eines kanadischen Gerichts erstellt hatte. Mit eindeutigem Ergebnis. Schaub erfindet nichts, behauptet nichts und bestreitet nichts. Er stellt nur Fragen.
Das Büchlein wurde in kleineren Blättern positiv besprochen, und Schaubs Kollegen an der Rudolf Steiner Schule Adliswil, wo er als Deutsch- und Geschichtslehrer tätig war, gratulierten ihm mehrheitlich dazu. Henri R. Paucker, der damalige stellvertretende Chefredaktor der Migros-Zeitung Brückenbauer, war als Jude über Schaubs Fragen jedoch verstimmt. Mit mehreren Briefen bearbeitete er vorerst vergeblich die Steiner Schule. Erst nach zwei provozierten Radiosendungen zu den besten Sendezeiten wurde der Lehrer 1993 erstmals fristlos entlassen.
Dem Verfasser, der Fragen stellt, zu unterstellen, er sei ein Holocaust-Leugner, ist dicke Post. Das Vorgehen ist auch ein Angriff auf die in der Schweiz lebenden Juden, wird doch der Eindruck erweckt, die Geschichtsschreibung habe etwas zu verbergen, und Juden könnten sich der geistigen Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Tatsachen nicht stellen. Was in Adler und Rose berichtet wird, kann in Gerichtsurteilen, Zeitungsberichten, in der zeitgenössischen Literatur sowie in Presseverlautbarungen der amerikanischen Hauptankläger in Nürnberg, Telford Taylor und Robert H. Jackson, und des US-Senators Mc Carthy nachgelesen werden. Der Verfasser stellte in seinem Essay fest, dass es aufgrund der verworrenen Überlieferung und der widersprüchlichen Meinungen an der Zeit sei, eine neutrale Kommission zur Untersuchung der tatsächlichen Vorkommnisse in den deutschen Konzentrationslagern zu bestellen. Dasselbe verlangten schon die damals renommierten Basler Nachrichten am 13. Juni 1946.