Die Bilateralen

Die sieben bilateralen Verträge umfassen knapp 1000 DIN-A-5-Seiten! Die Annahme bewirkt eine Flut schweizerischer Gesetzesänderungen, d.h. die Übernahme fremden Rechtes durch Angleichung. Im Vorwort heisst es dazu: Die Verhandlungen wurden darauf beschränkt, das Landesrecht dem Vertragsrecht anzupassen. Dort wird auch die unhaltbare Behauptung aufgestellt, die bilateralen Verträge seien beschlossen worden, weil das Freihandelsabkommen von 1972 nicht mehr ausreicht! (Seite 6137, Ziff. 131). Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Spitzenpositionen weltweit, auch im Wirtschaftssektor, sind nicht zuletzt auch ein Ergebnis der Freihandelsabkommen. Die Annahme der bilateralen Verträge setzen diese ausser Kraft. Gemäss Wiener Vertragsrechtsabkommen muss in einem Vertrag das Wiederaufleben bestehender Verträge fixiert sein, damit nach einer Kündigung der neuen Verträge jene alten wieder in Kraft treten. Das Fehlen dieser Vertragsklausel ist ein Grund, die bilateralen Verträge abzulehnen. Weiter lesen wir: Der Bundesrat führte die Verhandlungen zur Wahrung der als prioritär beurteilten Interessen des Landes. Bekanntlich gilt für den Bundesrat die irrige Gleich ung: Interessen des Landes = EU-Beitritt.

Die Propaganda für die bilateralen Verträge erklärt überall, dass diese Verträge nichts mit dem EU-Beitritt zu tun hätten, ja dass sie uns sogar von einem Beitritt bewahren würden. Mit solchen Sprüchen sollen die EU-Gegner für die bilateralen Verträge gewonnen werden. Wie verlogen diese Heuchelei ist, beweist die Erklärung von Bundespräsidentin Dreifuss in einem Interview mit der Zeitschrift Spiegel (5/99):

Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Verhandlungen ber den EU-Beitritt von sich aus aufzunehmen. Wir haben die Absicht, diesen Schritt zu tun, sobald die im Dezember mit der EU abgeschlossenen bilateralen Vertrge in einer Volksabstimmung angenommen worden sind .

Die bilateralen Verträge sind eine Vorstufe zum EU-Beitritt. Werden sie in der Referendumsabstimmung angenommen, hiesse es, unser Volk hat allen wichtigen Forderungen der EU zugestimmt wir sind also praktisch schon in die EU integriert.

Die Strassenfiskalabgabe wird definitiv reduziert! Die Subventionierung des Eisenbahnangebots definitiv erhöht! Durch diese Bestimmungen werden praktisch die gesamten Transitverkehrskosten in Milliardenhöhe der Schweiz aufgebürdet. Die Verträge sehen die schrittweise Freigabe der 40-Tonnen-Lastwagen vor. Ab 2005 schützen uns keine Kontingente mehr. Pendler weichen auf Kantonsstrassen aus. Der Verkehrszusammenbruch der heute schon überlasteten Strassen ist vorprogrammiert.

Die Freizügigkeit im Personenverkehr setzt die Lex Friedrich ausser Kraft (Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften durch Ausländer. Neues Spekulantentum treibt Preise für Boden und Häuser in die Höhe). Die Schweiz wird zum Ziel von 13 Millionen EU-Arbeitslosen, Reichen und Superreichen. Die Freizügigkeit wird vorerst auf fünf Jahre festgesetzt und danach auf sieben Jahre erstreckt. Erfolgt keine Kündigung, ist die Freizügigkeit nach 12 Jahren auf unbeschränkte Zeit verwirklicht.