Religionsunterricht

Der Religionsunterricht für in der Schweiz anerkannte Kirchen ist abgeschafft worden. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Der Einwand, die religiöse Erziehung obliege den Eltern, verfängt nicht. Wie man weiss, werden die Frauen seit Jahren von ihrem angestammten Platz in der Familie abgeworben, damit sie dem gewinnträchtigen Arbeitsprozess zugeführt werden können. Damit soll nichts gegen die berechtigte Gleichstellung der Frauen gesagt sein. Nur sollte die alte Weisheit weiterhin gelten: Das eine tun, aber das andere nicht lassen. Das heisst: berufstätige Frauen und Religionsunterricht an den Schulen. Religionsfreiheit darf nicht bedeuten, einheimischen Kindern den Religionsunterricht zu verweigern, weil es wegen der dem Volk aufgezwungenen Einwanderung immer mehr Moslems und andere Angehörige fremder Religionen an unseren Schulen gibt. Diese müssen ausserhalb der Volksschulen in eigenen Religionsklassen unterrichtet werden.