EU-Integrationspolitik
Die Bilateralen Vertrge vernichten unsere Freihandelsvertrge und sind eine Gefahr fr kologie und soziale Sicherheit
Bei Annahme der bilateralen Verträge gingen der Schweiz die bewährten Freihandelsverträge von 1972 verloren. Viele Abkommen enthalten eine Geheimhaltungsklausel! Welche schwerwiegenden Konsequenzen der Vertragsabkommen werden dem Volk verschwiegen? Die Regierung verfolgt einmal mehr die Taktik des abgestimmten Handelns (Parteidisziplin) und der Zermürbung des Stimmvolkes und vertraut auf die Macht der Gewohnheit (stufenweise Lockerung der flankierenden Massnahmen). Die Regierung wird von Systempresse und Fernsehen durch gleichgeschaltete Informationen unterstützt. Jeder Rosstäuschertrick scheint erlaubt, wenn dem Volk das Mitbestimmungsrecht streitig gemacht werden soll (mit den Argumenten von zwingendem EU- und Völkerrecht). Die bilateralen Verträge hätten zur Folge, dass die Schweiz in den sieben Bereichen nie mehr frei und unabhängig im Interesse und zum Wohle unseres Landes entscheiden könnte.
In den sieben umfangreichen Abkommen mit der EU fehlt jeglicher Hinweis, ob unsere bewährten Freihandelsverträge von 1972 suspendiert und nach einer allfälligen Kündigung der Bilateralen Verträge automatisch wieder in Kraft treten würden. Artikel 59 Ziffer 1 der Wiener Vertragsrechts-Konvention sieht als Regel die Beendigung früherer Staatsverträge und nicht deren blosse Suspendierung vor! Ein Fehlen dieser Vertragsbestimmung hat zur Folge, dass nach der Kündigung eines Teilpaketes auch unsere Freihandelsverträge verloren wären. Warum werden dem Souverän Teile des Vertragswerks verschwiegen? (S. 6557, 6635, 6958, 6995*)
Der Schwerverkehr: Der Schwerverkehr soll möglichst rasch und sukzessive auf die Schiene tönt es aus Bern (BZ 4.9.1999). Doch die 40-Tönner werden nicht auf die Schiene gehen, weil die Strassendurchfahrt billiger ist als die NEAT-Gebühr. Auch der Zeitverlust und die Bequemlichkeitseinbusse in den Verladestationen hält Transporteure und Chauffeure von der NEAT ab. Wir erdulden schon die Verbreiterung der Lastwagen auf 250 cm, gegen die der VCS vergeblich ankämpfte. Seither ist es auf Autobahnen und in Städten gefährlich eng für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Ab 2005 soll freie Fahrt für 40-Tönner gelten. Aber die Schweiz wird auch dann JA sagen müssen, wenn die EU das Höchstgewicht auf 44 oder 50 Tonnen steigert. Wie lange halten das Sonntagsfahrverbot und Nachtfahrverbot den EU-Ansprüchen noch stand? Die 1994 durch Volk und Stände angenommene Alpenschutzinitiative, die den Zielen der EU entgegenlief (S. 6137), wird unterlaufen. Strassenreparatur- und -erneuerungskosten hätte das Schweizer Volk zu zahlen für die EU-Strassenlawine. Zu den Kosten hätten wir auch noch die ökologischen Umweltschäden durch die bis zu 620000 40-Tönner-Durchfahrten pro Jahr schon ab 2003 zu tragen. Die Wir können nur mitbestimmen, wenn wir dabei sind-Lüge bestätigt sich einmal mehr: Die EU akzeptiert keine Bevorzugung des Binnenverkehrs für Schweizer Transporteure Schweizer hätten sich in ihrem Land fremdem Recht zu beugen! Dies wird verschleiert, indem die Gesetze unseres Landesrechtes mit der EU-Rechtssprechung in Übereinstimmung gebracht werden (S. 6135 und 6139).
Personenfreizügigkeit: Schrittweise Öffnung über 12 Jahre heisst schrittweiser Abbau der Schranken bis zum totalen Chaos durch Einwanderung aus dem Heer der 13 Millionen EU-Arbeitslosen, ohne die Osterweiterung durch Aufnahme von z.B. Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Türkei usw. (Arbeitsmarkt, Niederlassung, Einbürgerung. Gegen den Volksbeschluss über das Festhalten an der Lex Friedrich soll jetzt der Boden- und Liegenschaftenmarkt für Ausländer freigegeben werden. Spekulantentum, Liegenschaftenpreis- und Mietzinstreiberei wären die Folgen). Die Schweiz als Kleinstaat ist nicht gegen Einwanderung von Arbeitslosen aus Nachbarstaaten geschützt, da keine Sprachbarriere wie z.B. Dänemark (Dänisch), Niederlande (Holländisch), Belgien (Flämisch) besteht. Gefährdet wären auch die selbständig Erwerbstätigen, und der Vorort befürchtet sogar einen Kostenschub. Familiennachzug würde unsere Infrastrukturen (Schulen, Wohnungen, Spitäler usw.) sprengen und weitere Kosten verursachen. Mit der Etappen-Mogelpackung wird das Stimmvolk massiv hinters Licht geführt. Die Schweiz ist heute schon stark übervölkert und zubetoniert. Nach 20 Jahren Ausländerstabilisierungs-Lüge sind Bundesrat und Parlament nicht mehr vertrauenswürdig und das Eingehen auf die EU-Forderungen ist unverantwortlich, folgenschwer und daher unakzeptabel.
Die flankierende Massnahmen-Täuschung: Flankierende Massnahmen gegen Lohndrückerei durch Fixieren von Normallöhnen sind reine Augenwischerei. Für wie dumm halten die dort oben uns Bürgerinnen und Bürger? Trotz ausdrücklichem Verbot arbeiten heute mind. 200000 Schwarzarbeiter in der Schweiz! Und die Regierung schaut wissentlich zu und bleibt untätig!! Bundesrat und Parlament sind nicht willens, ihre eigenen Gesetze einzuhalten!!! Die flankierenden Massnahmen können daher nicht ernst genommen werden.
Die Vertragskündigungs-Täuschung: Die Möglichkeit des späteren Vertragsausstiegs setzt den Lügen die Krone auf. Die 7 Teilpakete sehen vor, dass jedes nach sieben Jahren gekündigt werden kann. Die Kündigung eines einzelnen Paketes, z.B. Personenfreizügigkeit, Landverkehr usw. setzt auch alle anderen Pakete automatisch ausser Kraft. Diese Regelung verhindert auf raffinierte Weise die Kündigung eines Teilpaketes, denn die Aberhunderten von Zwängen, die durch die anderen sechs Pakete entstünden, würden die Kündigung eines Einzelpaketes faktisch unmöglich machen, da sie einen verheerenden Gesamtzustand herbeiführen würde.
Fussnote
* Die in Klammern geführten Seiten-Nrn verweisen auf das Bundesblatt mit den bilateralen Verträgen.