Christoph Blocher: Wie recht er doch hat!

Nationalrat Christoph Blocher behauptete in der Rundschau des Fernsehen DRS 1 vom 20.10.99, Revisionisten mit ihren abstrusen Ideen hätten in der SVP keinen Platz, schliesslich sei Pascal Junod in Genf ausgeschlossen worden, und wir haben auch Indlekofer von der SVP ausgeschlossen. Das stimmt nicht. Die Sektion der SVP Genf hat Junods Ausschluss einstimmig abgelehnt, und die über Indlekofer verbreiteten Lügen sind nicht neu:

Weil Indlekofer Beweise fr das dem Bundesrat unterstellte Wissen von der Judenvernichtung verlangte, wird von ihm behauptet, er wrde versteckt den Holocaust leugnen (Staatsanwalt Ritschard gem. SonntagsZeitung vom 17.8.97). Das ist etwa so, wie wenn jemand an der Tankstelle seinen Benzinkanister füllen lässt, und aus diesem Grund dann wegen versuchter Brandstiftung zu drei Monaten bedingt verurteilt würde. Den herbeigelogenen Parteiausschluss Indlekofers haben wir bereits in der Ausgabe 2/1996 unter dem Titel Anatomie der Lügen widerlegt. Es ist müssig, auf den alten Käse erneut zurückzukommen. Rückblickend bleibt höchstens noch die Tatsache erwähnenswert, dass sich die Jüdische Rundschau ganz besonders am Zustandekommen der Lüge beteiligt hatte.

Bei werden wir Blocher den Ausrutscher nicht nachtragen, denn wir haben die starke Vermutung, dass er erpresst wird. Er flunkert notgedrungen, um seine eigene Haut zu retten. Ein weinerlicher Telefonanruf Feigels bei Bronfman könnte genügen, Blocher die Geschäfte mit seinen US-Kunden zu ruinieren. Was bei Schweizer Banken klappte, muss doch auch bei Blocher funktionieren. Ebenso zeigen wir Verständnis, wenn Blocher nachträglich behauptet, das Büchlein des Holocaust-Forschers Jürgen Graf nicht gelesen zu haben, über den er sagte Wie recht er doch hat!. Im Büchlein geht es in erster Linie um die Analyse der politischen Machenschaften im Vorfeld der Antirassismusgesetz-Abstimmung. Der Buchtitel Vom Untergang der schweizerischen Freiheit und der geringe Umfang von 60 Seiten sind nicht dazu angetan, das Büchlein ungelesen aus der Hand zu legen. Es dürfte ihn doch sicher interessiert haben, warum der Holocaust für die freie Welt unverzichtbar ist. So lautet nämlich die Frage des Kapitels drei, das gerade aus nur zwei DIN A5-Seiten besteht. Sogar Rundschau-Moderator Britschgi ist dieses Kapitel in die Augen gesprungen, und er hat den Zuschauern die Überschrift vorgelesen.

In diesem Kapitel zitiert Graf den Regisseur des Films Shoa, Claude Lanzmann, der in Les Temps modernes (Dez. 1993) schrieb, Auschwitz sei die Widerlegung Christi. Grafs Kommentar dazu: Bliebe diese düstere Religion auf die Juden beschränkt, so wäre das deren ureigenste Sache, doch fatalerweise werden in etlichen Staaten unverhohlene Versuche unternommen, sie den Nichtjuden per Strafgesetz aufzunötigen. Wie recht er doch hat! Graf lässt dann den Italiener Mario Consoli zu Wort kommen, der in der Einleitung Revisionismo e Pluralismo in der Zeitschrift Luomo libero, Nr. 41/1996, das folgende schrieb:

Die Begriffe Faschist und Nazi sind heute jeglichen politischen Inhalts entleert und zu Totschlagvokabeln geworden, mit denen man jeden Gegner niederknüppelt, also jeden, der sich der internationalen und multikulturellen Demokratie entgegenzustellen wagt () Mit Hilfe unglaublicher Manipulationstechniken haben es die Sieger des 2. Weltkriegs fertiggebracht, nicht nur eine Wiedergeburt des Faschismus und des Nationalsozialismus zu verhindern, sondern auch der traditionellen kulturellen Werte, welche das Leben Europas unzählige Jahrhunderte hindurch geprägt haben. Dabei bediente man sich folgender Methode: Man verknüpfte traditionelle Werte wie Liebe zur Heimaterde und zur Familie, Heroismus, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Spiritualität mit dem Faschismus und Nazismus, mit Hitler und Mussolini. Nachdem diese Gleichsetzung erst im Unterbewusstsein der Menschen verankert war, reichte eine Steigerung der antifaschistischen Propaganda vollkommen aus, um eine Wiedergeburt der für die Machthaber gefährlichen Werte im Keim zu ersticken. [].

Im Vorspann zu einem Beitrag von Walter Laqueur nannte die Neue Zürcher Zeitung als einen der Gründe, warum seit Anfang der neunziger Jahre, wie zuvor noch nie, heftig über den Holocaust diskutiert werde, die Tatsache, dass umfangreiches Archivmaterial erst in jüngster Zeit zugänglich geworden ist (NZZ, 3./4. Mai 1997). Auf das Archivmaterial kommen wir gleich wieder zurück. Das von der NZZ benutzte Wort diskutiert scheint uns an dieser Stelle fehl am Platz, denn es kann davon bei weitem nicht die Rede sein. Eine Diskussion setzt immer voraus, dass verschiedene Ansichten zu Worte kommen. Doch genau da hapert es. Durch massiven jüdischen Einfluss wird eine kontroverse Diskussion bis heute sehr erfolgreich verhindert, wie unser Beitrag Mordaufruf gegen jüdischen Revisionisten in der Doppelnummer 6-7/1999 mit erschreckender Deutlichkeit zeigt. Auch die Schlammschlacht gegen Christoph Blocher ist in dieses Repressionsschema einzuordnen. Wer nur die eigene Meinung gelten lässt, die Meinung anderer aber unterdrückt, hat etwas zu verbergen.

Auschwitz und die Konzentrationslager sind eine historische Tatsache. Graf leugnet diese nicht, wie die Medien zur Begriffsverwirrung der Leser immer wieder behaupten. Graf hat immer wieder betont: Die Revisionisten bestreiten die Existenz von Gaskammern und dass 6 Millionen Juden umgebracht wurden. Auf Seite 24 schreibt Graf, dass während des Krieges etwa eine Million Juden ums Leben gekommen sind. Von einer Bestreitung des Holocaust kann demnach nicht die Rede sein.

Jürgen Graf hat tatsächlich mit Archivmaterial gearbeitet, das bis vor kurzem nicht zugänglich war. Im genannten Büchlein berichtet er auf Seite 37, wie er zusammen mit dem italienischen Auschwitz-Spezialisten Carlo Mattogno im Juli/August und November/Dezember 1995 im Moskauer Spezialarchiv die rund 90000 Seiten umfassenden deutschen Originalurkunden aus Auschwitz Blatt um Blatt gesichtet habe. Kein einziges Dokument liefert [einen positiven Beweis für die herrschende These], hingegen gibt es eine Reihe von Dokumenten, welche der [These] widersprechen, schreibt Graf.

Aufhorchen lässt die Tatsache, dass es Laqueur zufolge einen linken und sogar einen jüdischen Revisionismus gibt. Gelästert wird zwar nur gegen den Revisionismus von rechts, der sich nicht, wie man meinen könnte, auf Neonazis, also auf Deutsche beschränkt, sondern weltumspannend Revisionisten vieler Nationen umfasst. Am Ende seines Berichtes über den linken, rechten und jüdischen Revisionismus sagt Laqueur:

So ist die Diskussion ber den Holocaust, ber Opfer, Tter und Zuschauer keineswegs am Ende. Man kann darber streiten, ob die Fortsetzung dieser Debatte von Nutzen ist, solange aber ein echtes Interesse daran besteht, wird es schwerfallen, sie von der Tagesordnung abzusetzen. Vllige Offenheit, Glasnost, scheint der einzige Weg, diesen Prozess zu beschleunigen.

Wir stimmen mit Laqueur überein, dass nur völlige Offenheit die streitenden Parteien versöhnen kann, und wir sind auch ohne ihn mit dieser Meinung nicht allein. Als die Wellen der Hasspropaganda gegen die Schweiz schwappten, schrieb ein Thomas Friedman auf der Op-Ed-Seite der New York Times: Die Welt hat ein Interesse daran, dass die Diskussion aufblüht und nicht verdrängt wird (NYT, 25.9.97). Ebenso wünschte Geneviève Billeter, Mitglied der eidg. Historikerkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg, den Dialog: Wir sind verpflichtet, kritische Fragen zur Vergangenheit zu stellen, mögen sie noch so unangenehm sein. Nun, Jürgen Graf stellt unerschrocken kritische Fragen zur Vergangenheit und gibt dort eine Antwort, wo er von der Richtigkeit seiner Forschungsergebnisse überzeugt ist. Doch anstelle einer Anerkennung für die allseits geforderte Diskussion wird er zu 15 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt, und es wurde eine Schlammschlacht gegen Nationalrat Christoph Blocher und die SVP entfacht. Und alle Parteipräsidenten geben sich empört. Allerdings hat die kläffende Meute von links diesmal die Rechnung ohne den Wirt gemacht, wie das gesamtschweizerisch glänzende Wahlergebnis der SVP am 24. Oktober 1999 gezeigt hat.

Die willkürliche Rechtsauslegung des Maulkorbgesetzes und die stets einseitige Schuldzuweisung gegen Einheimische sind widerlich und eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig. Die Richter verletzen damit die Forschungs- und Informationsfreiheit.