Pressemitteilung
Beschwerde gegen den Bundesrat eingereicht
Bern/Zrich, 14. April 2000: Heute Samstag ist eine Beschwerde gegen den Bundesrat, die von ber 1000 emprten Brgern aus der ganzen Schweiz unterzeichnet worden ist, im Bundeshaus eingereicht worden. Kritisiert werden:
l die unzulssige Abstimmungspropaganda;
l die unzulssige Irrefhrung der Stimmberechtigten;
l die Umgehung des obligatorischen Referendums und
l die Finanzierung des bundesrtlichen Abstimmungskampfes aus Steuermitteln.
Die partielle Vollintegration in die EU: Das mchte der Bundesrat er will die Freiheit und alle demokratischen Rechte seiner Brger der Mitgliedschaft in der EU opfern. Die bilateralen Vertrge wren fr unser Land nicht nur von weitreichender Bedeutung; vielmehr wren sie ein Bruch in der Geschichte der Schweiz. Bundesrat und Parlament haben ein NEIN des Volkes befrchtet und wollten deshalb dem Souvern die bilateralen Vertrge erst gar nicht zur Abstimmung unterbreiten. Die Vertrge wurden damit nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt, wie es unsere Verfassung im Fall eines Beitritts zu einer supranationalen Organisation verlangt htte. Hinzu kommt, dass der Bundesrat mit seinem Vorgehen das Stndemehr umgehen konnte.
In der Schweiz ist das Volk aber nach wie vor oberster und letztlich entscheidender Willenstrger. Die Beschwerdefhrer wollen, dass an dieser ehernen staatspolitischen Sule unserer direkte Demokratie nicht gerttelt wird.
Die Schweiz ist seit ihrem Bestehen ein europisches Land, verwurzelt in der europischen Kultur und Tradition und verbunden mit den anderen europischen Lndern und dennoch unabhngig, frei und neutral. Diese besondere Rolle hat die Schweiz ihrer Geschichte zu verdanken ihrer Geschichte als Willensnation, die vor allem auf der Unabhngigkeit und Freiheit ihrer Brger aufbaut und schlussendlich zur Einrichtung der direkten Demokratie gefhrt hat.
Die bilateralen Vertrge wrden die Schweiz nicht nur mit Kosten in Milliardenhhe belasten; viel gravierender wre, dass unser Land auch zuknftig bei seinen Entscheiden stark beschnitten wre.
Durch unsere Regierungsform (direkte Demokratie, Unabhngigkeit, Fderalismus) konnte sich ein breiter Mittelstand entwickeln, der zum Trger unserer Volkswirtschaft wurde. Mit der Annahme der Vertrge mssten viele Klein- und Mittelbetriebe dem globalisierenden Kapital weichen. Eine Nivellierung nach unten auf EU-Niveau wrde stattfinden: Zunahme der Arbeitslosenquote Sinken der Lhne Steuern und Mieten wrden nach oben gehen mit dem Wohlstand der Schweiz wre es vorbei.
Die Beschwerdefhrer sind davon berzeugt, dass das Schweizervolk die Vertrge mit grosser Mehrheit ablehnen wrde, wenn gengend Zeit fr eine ehrliche Diskussion vorhanden wre, so dass die Fakten allen bekannt wrden.
Der Bundesrat hat andere Interessen: Er will auf jeden Fall die Abstimmung gewinnen. Mit der Untersttzung von Wirtschaftskreisen und Parteien kmpft er mit dem aussergewhnlichen Budget von ber 10 Mio. Franken gegen das eigene Volk. Die freie Meinungsbildung wird niedergewalzt.
Das Grundrecht auf freie Willensbildung wird dem Schweizerbrger sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die vom Parlament ratifizierte Europische Menschenrechtskonvention (Art. 10 EMRK) und den Internationalen Pakt ber brgerliche und politische Rechte (Art. 25 Pakt) garantiert. Das Grundrecht auf freie Meinungsbildung schliesst grundstzlich jede direkte Einflussnahme der Behrden aus; ganz besonders eine konzertierte Abstimmungsschlacht, welche vor allen Dingen geeignet ist, die freie Willensbildung der Stimmbrger im Vorfeld einer Abstimmung zu verflschen.
Ausgerechnet der Bundesrat, der sich in der neuen Bundesverfassung (Art. 5 BV) fr die Bindung jedes obrigkeitlichen Handelns an rechtsstaatliche Grundstze stark gemacht hat, ist der erste, der das Volk wider Treu und Glauben hintergeht.
Die Aufgabe des Bundesrates liegt in der Exekutive. Das heisst, wenn das souverne Volk vor einer Entscheidung steht, haben sich die Bundesrte zurckzuhalten dann hat jeder Bundesrat genau wie jeder Brger eine und nur eine Stimme. Wenn der Bundesrat seine Zeit und seine Mittel dafr einsetzt, durchs Land zu reisen um Abstimmungspropaganda zu machen, dann ist das ein Missbrauch seiner Amtsgewalt.
Der Bundesrat ist gewhlt, um dem Schweizer Volk zu dienen und seine Brgerinnen und Brger nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Dies schwrt jeder Bundesrat bei Amtsantritt. Die selbstherrliche Haltung, die der Bundesrat dem Schweizer Volk gegenber eingenommen hat, widerspricht diesem Eid. Die Beschwerdefhrer fordern die Bundesrte auf, zu staatspolitischer Rson zurckzukehren. Andernfalls sind die fehlbaren Mitglieder im Bundeshaus am falschen Platz.