rztezwang

Kaum hat der Souverän den Bilateralen zugestimmt, zeigen sich die ersten Folgen: Der Bundesrat will die Pflicht der Krankenkassen, mit allen Ärzten abzurechnen, aufheben. Damit ist der Patient in der Arztwahl nicht mehr frei. Mit einer solchen oder ähnlichen Massnahme musste man rechnen, denn der freie Personenverkehr bewirkt eine weitere Zunahme der Ärzte in der Schweiz, durch Niederlassung von EU-Ärzten. Schon heute arbeiten 2300 Mediziner aus EU-Lndern an Schweizer Spitlern. Davon wird rund die Hlfte eine Praxis erffnen wollen, schtzen Fachleute. (Tages-Anzeiger, 15.6.2000). Vor der Annahme der bilateralen Verträge hatten EU-Mediziner diese Möglichkeit in der Regel nicht. Die Patientenorganisationen erwägen ein Referendum: Wie soll man einer alten Frau, die whrend 30 Jahren den gleichen Hausarzt hatte, erklren, dass sie pltzlich den Arzt wechseln muss? (Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenstiftung, im TA). hatte vor dem 21. Mai vor steigenden Kosten im Gesundheitswesen gewarnt.

Mit nicht zu überbietender Frechheit erdreistet sich Marc-André Giger, Direktor beim Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer, den Ärztezwang mit dem Grundsatz zu rechtfertigen Wer zahlt, befiehlt (TA, 15.6.2000). Offenbar denkt Giger, das Geld der Versicherungsnehmer gehöre ihm, und er könne beliebig darüber verfügen. Arrogante Personen in Schlüsselpositionen, die nicht unterscheiden können, was ihnen gehört und was nicht, sollten hochkant vor die Türe befördert werden.