Der Prozess gegen G.-A. Amaudruz:
Publizisten und Historiker stehen in der strafrechtlichen und politischen Verpflichtung, die Geschichtsschreibung den politischen Vorgaben anzupassen!
Vom 3. bis 5. April 2000 fand vor dem Bezirksgericht Lausanne ein weiterer politischer Prozess auf Basis des sogenannten Antirassismusgesetz (ARG, Art. 261bis StGB) gegen einen Dissidenten statt. Er endete mit der Verurteilung des 79jährigen Angeklagten Gaston-Armand Amaudruz zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung.
Wer ist G.-A. Amaudruz? Nach Abschluss seines Universitätsstudiums mit einem Doktorat der politischen und sozialen Wissenschaften arbeitete er bei einer Versicherungsgesellschaft und hernach als Französisch- und Deutschlehrer. Er war einer der Gründer der Europäischen Neuordnung (Zürich, 1951) und Generalsekretär derselben bis 1991. Amaudruz hat verschiedene Bücher verfasst, z.B. Les peuples blancs survivront-ils? (Werden die weissen Völker überleben?), Lausanne 1987. Seit 1946 gibt Amaudruz das Nachrichtenbulletin Courrier du Continent1 in einer Auflage von ca. 500 Exemplaren heraus, an Abonnenten in ganz Europa. Von Anfang an warnte er vor der Gefahr der farbigen Einwanderung nach Europa, eine Warnung, die von der Classe politique in den Wind geschlagen wurde, sich aber als berechtigt erwiesen hat.
Nebst seinen eigenen Prozesskosten muss Amaudruz an vier Judenorganisationen, z.B. an den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und sogar an eine ausländische (!), gesamt 4000 Franken Entschädigung sowie 53000 Franken Parteikosten zahlen. Diese waren als Nebenkläger von vier Anwälten und dem Staatsanwalt vertreten. Amaudruz stand ein junger, unerfahrener Pflichtverteidiger zur Seite, der die Interessen des Angeklagten nur sehr schlecht wahrnahm. Der Gesinnungsprozess in Lausanne stellt in Bezug auf Unfairness alle bisherigen politischen Prozesse in den Schatten. Der Verteidiger war meist untätig und liess zu, dass sein Mandant beschimpft wurde. Wieso ihm Amaudruz nicht das Mandat entzog, ist unverständlich.2 Immerhin verlangte der Verteidiger, dass die Judenorganisationen als Nebenkläger ausgeschlossen werden. Das Gericht musste eine Stunde beraten, bevor es den Antrag abwies. Die Zulassung von Privatklägern, seien es Einzelpersonen oder Organisationen, ist im Schweizer Recht nur bei Ehrverletzungsverfahren vorgesehen, nicht aber bei ARG-Verfahren. Es wäre dieselbe kreative Rechtsbeugung, wenn man in einem Strafprozess gegen einen Autoraser die Vereinigung der Angehörigen der Strassenverkehrsopfer als Privatkläger zulassen würde. Eine weitere Ungeheuerlichkeit in diesem Prozess ist der Ausschluss von fachkundigen Entlastungszeugen, währenddem die Klägerseite sechs Zeugen, darunter Holocaust-Überlebende, auftreten lassen durfte (zwei der 6 erschienen nicht), welche gleich mehrere Konzentrationslager überlebten. Selbstredend hatte keiner von ihnen eine Gaskammer gesehen. Der Prozess in Lausanne harrt noch der Aufarbeitung.
Die Systemmedien ergingen sich in voreingenommener und unfairer Berichterstattung gegen den als Altnazi verschrieenen Amaudruz, der sich zum x-ten Male geweigert habe, die Zahl von sechs Millionen Holocaust-Opfern einzusehen (Tages-Anzeiger). Es stellt sich die dringende Frage, ob Amaudruz intellektuell benachteiligt ist; dann wäre er unschuldig, denn niemand kann für sein Unvermögen bestraft werden. Vielleicht hat er auch Mühe, der kabbalistischen Arithmetik zu folgen. Auf die Sechsmillionenziffer angesprochen, wies Amaudruz auf die inzwischen entfernten Tafeln in Auschwitz zum Gedenken an die 4 Millionen Opfer hin. Diese sind nach 45 Jahren durch solche mit der Inschrift von 1,5 Millionen Opfern ersetzt worden. Normalerweise ergäbe die Subtraktion 6 2,5 einen Restbetrag von 3,5. Doch man beharre immer noch auf der Zahl von 6 Millionen Holocaust-Opfern. Amaudruz Meinungsäusserung zu dieser Zahl und über die Gaskammern3, an die er nicht glauben könne, waren das Prozessthema.
Als untauglichen Beleg für seine Uneinsichtigkeit führte das Gericht an, dass Amaudruz zugibt, Rassist zu sein, und zwar im Glauben, dass jede Rasse, sei sie nun weiss, schwarz oder gelb, ihre eigene Identität und ihre charakteristischen Eigenschaften beibehalten und sich nicht mit den andern vermischen, sondern in ihrem angestammten Lebensraum bleiben sollte. Ein derartiger Rassismus ist jedoch offensichtlich nicht strafbar, da niemand in seiner Menschenwürde herabgesetzt wird. Vielmehr bezeugt diese Ansicht eine Hochschätzung für alle Rassen, wie sie von Gott, jede auf ihre Weise, erschaffen wurden.
In einem Kommentar zu den Prozessen von G.-A. Amaudruz und David Irving in London schrieb Jürg Frischknecht, selbsternannter Rechtsextremismusexperte (und als Zeuge in Lausanne geladen, aber nicht erschienen) im Tages-Anzeiger: Die Negationisten [F. zieht nach französischem Vorbild diesen Ausdruck vor] negieren mit abenteuerlichen Konstruktionen das besterforschte Verbrechen der Geschichte.4 Sie klauben aus Quellen Widersprüche zusammen, etwa zur Anzahl der Ermordeten. Und ziehen den zynischen Schluss, angesichts solcher Widersprüche könne der Holocaust gar nicht stattgefunden haben. Dieser Satz wirft sofort mehrere Fragen auf: Warum behauptet Frischknecht ebenso tatsachenwidrig wie die Systemmedien ständig, die Revisionisten würden behaupten, den Holocaust habe es gar nicht gegeben, wo Amaudruz doch offensichtlich nur die Gaskammern und die Sechsmillionenziffer meint? Warum darf die Öffentlichkeit von diesen abenteuerlichen Konstruktionen nichts erfahren und warum wurden diese nicht längst ein für alle Mal widerlegt?
Frischknecht, der im Gegensatz zu Amaudruz Richter die betreffende Literatur kennt, weiss natürlich bestens um die naturwissenschaftliche Argumentation der Revisionisten Bescheid, die er den Lesern vorenthält. Frischknecht erweist sich einmal mehr als perfider Propagandist und Meister der Desinformation, wie zu Zeiten, als er Lobeshymnen auf die DDR verfasste. Frischknecht ist, wen wunderts, Jude. Er steht aber nicht offen zu seiner Konfession, wie viele Angehörige der schreibenden Zunft auch nicht.
Warum musste auf Druck der Holocaust-Lobby ein Sondergesetz eingeführt werden, um die rare Spezies (Frischknecht) der Revisionisten zu unterdrücken? Amaudruz behauptete vor Gericht, die Existenz des Antirassismusgesetzes sei ein Beweis dafür, dass am Holocaust-Dogma (das im Gesetz nicht einmal umschrieben ist) etwas nicht stimmt. Dass Frischknecht die Revisionisten als Spezies bezeichnet, ist Rassismus in Reinkultur. Nicht die Revisionisten betreiben Menschenhetze, sondern Frischknecht, und zwar gegen einzelne ihm unliebsame Personen, wie früher schon.
Frischknecht wiederholt das schwachsinnige Argument, dessen sich auch das Bundesgericht bedient, wonach NS-Gedankengut5 durch Wegleugnen des millionenfachen Mordes wieder salonfähig gemacht werden soll. Wer zu solchen Unterstellungen greifen muss, ist im Argumentationsnotstand und verkennt, dass das Streben nach Wissen wertfrei ist und einem menschlichen Grundbedürfnis entspricht. Deshalb wird aus Gründen der Menschenwürde die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit postuliert. Mit der willkürlichen Verweigerung von Entlastungsbeweisanträgen für den guten Glauben (betr. Zweifel an den Gaskammern) im Ehrverletzungsprozess von Mariette Paschoud hat das Bundesgericht schon vor Inkrafttreten des ARG (am 1.1.1995) die unhaltbare Doktrin der Offenkundigkeit nach deutschem Vorbild nachvollzogen.6 Die Offenkundigkeits-Doktrin ist eine intellektuelle Zumutung und bedeutet einen Bruch mit der Tradition von 200 Jahren Aufklärung, und beleidigt die Menschenwürde. Vor allem ist sie aber ein untauglicher Versuch, die fehlende Klarheit des ARG wettzumachen und eine unzulässige Parteinahme des Staates, denn Geschichtsforschung ist offen, insbesondere, weil gewichtige finanzielle Interessen auf dem Spiel stehen.7 Gegenstand des Prozesses gegen Amaudruz ist das herkömmliche Holocaust-Dogma, auf die einfache Formel gebracht:
Im Internet ist die Fülle an revisionistischem Material, auch in deutscher Sprache, riesig, wie Dr. B. Brockhorst, stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (welche als offizielle Zensurstelle in Deutschland missbraucht wird) bedauernd feststellte (VffG8 4/1999). Das ist natrlich auch Frischknecht ein Dorn im Auge. Trotzdem verspottet er die Revisionisten als ein erbrmliches Hufchen, welche nur ein paar Bildschirmhocker (er meint wohl Internet-Surfer) und Anhnger nonkonformer Ideen erreichen würden. Woher weiss Frischknecht, wie viele Revisionisten es in der Schweiz gibt? Dass diese politisch nicht vom Fleck kommen, ist dem rigorosen Gesinnungs- und Justizterror zuzuschreiben, der jeden gnadenlos verfolgt, der gegen das Holocaust-Dogma aufzumucken wagt. Doch wer will schon wegen eines Geschichtsdiktats seine Existenz aufs Spiel setzen? Dass der Revisionismus immer mehr an politischer Brisanz gewinnt, zeigt die Schuld- und Gelderpressung gegenüber der Schweiz und anderen Ländern.7 Der jüngste Tiefschlag ist das jämmerliche Schuldbekenntnis der Schweizer Bischofskonferenz vom 14.4.2000 an die Adresse der Juden, nicht nur zu Lasten der katholischen Mitbürger, sondern des ganzen Schweizervolkes, mit der bekannt haltlosen Behauptung, man habe schon während des Krieges um die Judenvernichtung gewusst. Das wird viele Katholiken empören. Kommt Kritik auf, wird in den Medien über zunehmenden Antisemitismus lamentiert. Trotz der Rückschläge als Folge schlecht geführter Prozesse ist der Holocaust-Revisionismus verborgen weiter im Vormarsch und gewinnt immer mehr Anhänger. Daher wird unter massgeblicher Beteiligung der Schweiz daran gearbeitet, die Informationsfreiheit im Internet auf internationaler Ebene technisch und juristisch abzuwürgen. Widerstand tut auch hier Not.
Fussnoten
1 Bezugsadresse: Courrier du Continent, Case Ville 2428, 1002 Lausanne, Postkonto 10206141. Jahresabonnement Fr. 35..
2 Bei untauglicher Verteidigung ist der Richter von Amtes wegen verpflichtet einzugreifen. (Urteil des Bundesgerichts 1P. 123/1998 vom 3.6.1998). Der Richter muss darauf achten, dass ein Verteidiger seine Funktion auch wirksam ausübt. Denn wenn er untätig zusieht, wie ein Anwalt seine Berufs- und Standespflichten zum Schaden des Angeschuldigten schwer vernachlässigt, kann dies eine Verletzung des Rechts auf Verteidigung darstellen. Dabei hat der zuständige Richter nicht nur einen offenkundig pflichtvergessenen oder untauglichen amtlichen Verteidiger zu ersetzen (BGE 120 Ia 48 E.2b). Er muss vielmehr auch im Falle einer ungenügenden privaten Verteidigung einschreiten und dem Angeschuldigten allenfalls einen amtlichen Verteidiger bestellen.
3 Am 3. September 1996 erschien im Le Nouveau Quotidien (Lausanne) ein ganzseitiger Bericht des französischen Historikers Jacques Baynac mit der Überschrift: Die Diskussion über die Gaskammern: Mangels beweistauglicher Dokumente für die Gaskammern verweigern die Historiker die Debatte (Le débat sur les chambres à gaz: Faute de documents probants sur les chambres à gaz, les historiens esquivent le débat).
4 Die bisher einzigen naturwissenschaftlichen Expertisen der Mordwaffe (Gaskammern von Auschwitz) stammen vom US-Ingenieur Fred A. Leuchter The Leuchter-Report 1988 und von Dipl.-Chemiker Germar Rudolf Das Rudolf Gutachten 1993, mit eindeutigen Ergebnissen. Beide Autoren werden den Revisionisten zugerechnet. Von der Gegenseite existiert bis heute keine gleichwertige Arbeit. Leuchter war viele Jahre in einigen US-Bundesstaaten verantwortlicher Konstrukteur fr die Exekutionsgaskammern. Rudolf studierte an dem zum Max Planck-Institut in Stuttgart gehrenden Fresenius-Institut organische Chemie. Zum Rudolf Gutachten schreibt H. Westra von der Anne-Frank-Stiftung in Belgien: Diese wissenschaftlichen Analysen sind perfekt. (27.4.1995). Der emeritierte Chemieprofessor Dr. Henri Ramuz, wohnhaft in 4127 Birsfelden, beurteilte in einem Sachverstndigengutachten zu Handen des Untersuchungsrichters J.-P. Schrter in 1618 Chtel-St-Denis den Bericht mit den Worten: muss als wissenschaftlich korrekt bezeichnet werden. (18.5.1997). Siehe dazu auch 4/1998, S. 5.
Das Rudolf Gutachten, Neuauflage 2000, 200 S., teilw. farbig ill., gb., DM 35.. Bezug: Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings TN34 3ZQ, Grossbritannien, oder per E-Mail: .
5 Das NS-Gedankengut am Beispiel des Art. 21 des Programms der NSDAP: Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht, durch grösste Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugendausbildung beschäftigten Vereine. Was hat das Bundesgericht dagegen?
6 ber das unsgliche Paschoud-Urteil wurde in Nr. 5/1996 und in der Beilage zur Nr. 6/1996 ausführlich berichtet.
7 In den letzten Jahren hat sich die Holocaust-Industrie wirkungsvoll zu einer Art Betrugsgeschäft gemausert, die mehr und mehr Länder in Europa in die Wiedergutmachungs-Zahlungen prügelt. (Prof. Norman Finkelstein, BBC-News, 26.1.2000).
8 Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung (VffG), Bezug: Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings TN34 3ZQ, Grossbritannien, oder per E-Mail: . Jahresabonnement DM 100..