Flüchtlingspolitik

Abschlussbericht der Bergier-Kommission

Mit dem Abschlussbericht der Bergier-Kommission, wird der Schweiz de facto eine Mittäterschaft an der Judenvernichtung unterstellt, doch er kann einer Analyse durch unbefangene Sachverständige nicht standhalten. Gemäss uns vorliegenden Briefkopien aus den 80er Jahren der beiden bekannten Schweizer Historiker Edgar Bonjour und J. R. von Salis, wussten beide bis im Mai 1945 nichts von Gaskammern zur Vernichtung missliebiger Personen. Von Salis berichtete am Radio regelmässig über die neuesten Kriegsereignisse und Bonjour schrieb nach dem Krieg ein umfangreiches Werk über die Schweiz und den Zweiten Weltkrieg. Beide Historiker hatten für ihre Arbeit zu allen Dokumenten Zugang. Adressiert sind die beiden Briefe an Herrn Arthur Vogt, Erlenbach, als Antwort auf eine entsprechende Anfrage. Vogt sandte die Briefe der Bergier-Kommission, die sie nicht beantwortete und in ihrem Bericht mit keinem Wort erwähnt hat. Die Untersuchung von Max Keller, der den Irrtum des Beobachters von 1953 widerlegt hat, der J-Stempel sei auf Veranlassung der Schweiz eingeführt worden, wird ignoriert und behauptet, es gäbe keine neuen Erkenntnisse. Dies sind willkürliche und unerträgliche Beweiswürdigungen. Die Mitglieder der Kommission setzen sich damit dem Verdacht aus, nicht unbefangen zu sein. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie ihre Arbeit mit einem bereits vorgegebenen Ziel erledigt hat. Die Delegierten des IKRK erhielten in der zweiten Hälfte 1944 Zutritt in das KL Auschwitz, wo sie sich mit Häftlingen unterhalten konnten. Aus dem Bericht, den das IKRK im April 1947 über seine Tätigkeit schrieb, geht hervor, dass sie den Gerüchten nachgegangen sind, aber nichts finden konnten (die Broschüre, 156 A4-Seiten, liegt uns vor). Der Bergier-Bericht geht auf das Unvermögen, die der Vernichtung dienenden Duschenräume finden zu können, mit keinem Wort ein. Sind der Bergier-Kommission Aussagen von Delegierten des IKRK weniger glaubwürdig als jene von Überbringern von Greuelmeldungen die möglicherweise aus obskuren Feindquellen stammen? Welche Anstrengungen haben die Kommissions-Mitglieder unternommen um solches Material auf Authentizität zu prüfen und welche Beweise für die Echtheit der Schrift- oder Bilddokumente haben sie gefunden? Wie man weiss, wusste auch der Papst mit seinen guten Beziehungen zu Polen nichts und alliierte Regierungsstellen und Geheimdienste bezeichneten entsprechende Meldungen als Greuelpropaganda wie sie schon während des Ersten Weltkrieges gegen die Deutschen verbreitet wurde und sich nach dem Krieg als unzutreffend erwiesen hatte. Dabei hatten die Briten in Canaris einen ausgezeichneten Spion. Aus dem Bergier-Bericht ist nicht ersichtlich, warum der Bundesrat solche Berichte als glaubwürdiger hätte einstufen sollen als jene während des Ersten Weltkrieges, die sich dann tatsächlich als Greuelpropaganda erwiesen. Wenn solcherlei Berichte aber zu Ungunsten der Schweiz herhalten müssen, ist für die Echtheitsprüfung ganz besondere Sorgfalt anzuwenden.