Referendum gegen die Fristenlsung
Die Fristenlsung beim Schwangerschaftsabbruch kommt vors Volk. Am 11. Juli hat eine Koalition der CVP und die Gesellschaft fr den Schutz des ungeborenen Lebens (GLS) zusammen 53000 Unterschriften eingereicht und am 12. Juli lieferte das Komitee Ja zum Leben und Schweizerische Hilfe fr Mutter und Kind (SHMK) 120000 Unterschriften in Bern ab.
CVP und GLS betrachten die SHMK als militante Abtreibungsgegner. Selbst sind sie sich jedoch nicht einig, welche Lsung anstelle der vorgesehenen Regelung treten soll. Die CVP befrwortet eine Fristenlsung mit obligatorischer externer Beratung. Fr die GLS ist aber keine Form der Fristenlsung akzeptabel, sie will daher erst nach der Abstimmung ber mgliche Lsungen diskutieren.
Anders als diese zwei Gruppen vertritt die SHMK heute schon klare Grundstze. Wie der Bundesrat lehnt auch sie die vom Parlament verabschiedete Gesetzesvorlage mit einer 12wchigen Fristenlsung ohne Beratungspflicht ab. Sie macht unter anderem folgende Grnde dafr geltend:
= | Die vorgesehene Fristenlsung ermglicht die straflose Abtreibung auf Verlangen der Frau; |
= | sie erleichtert eine Abtreibung bis zur Geburt, da auch nach der 12. Woche kein Gutachten mehr ntig sei; |
= | das Geltendmachen einer schriftlichen Notlage durch die Frau sei eine reine Alibibung, weil die Notlage nicht erklrt werden msse und nicht berprft werde, und die Frau nicht die ntige Hilfe erhalte um die angegebene Notlage abzuwenden; |
= | Mdchen unter 16 Jahren knnten ohne Willen und Wissen der Eltern abtreiben; |
= | alle Brger mssten ber die Krankenkasse Abtreibungen mitfinanzieren; |
= | die Frau wrde Herrin ber Leben und Tod ihres eigenen Kindes; |
= | die Gesetzesvorlage stehe in krassem Widerspruch zur neuen Bundesverfassung. |
Die SHMK-Koprsidentin Nicole Stein sieht im Erfolg des Sammelergebnisses ein Signal fr den Unmut in der Bevlkerung. 32000 Unterschriften stammen von der Organisation Ja zum Leben und 88000 von der Schweizerischen Hilfe fr Mutter und Kind. ber ⅔ der Unterschriften seien von Frauen geleistet worden.
Den Gruppen der SHMK wird von Gegnern unter anderem der Vorwurf gemacht, dass sie gegen die Abtreibung nach Vergewaltigung seien. Dieser Vorwurf darf so nicht stehen gelassen werden, denn einerseits wird das bestehende Gesetz (Art. 120 StGB), das eine Abtreibung nach Vergewaltigung nicht zulsst, seit 1980 nicht angewendet bzw. dieser Tatbestand als medizinische Indikation ausgelegt eine Abtreibung ist dann mglich, wenn fr die Mutter eine nicht anders abwendbare Gefahr besteht , andererseits wird das Vergewaltigungsargument von Gegnern die sich dem Verdacht aussetzen, den christlich-abendlndischen Sittenkodex zersetzen zu wollen emotionell hochgespielt.
Laut Bundesamt fr Statistik wurden in der Schweiz 1998 insgesamt 346 Vergewaltigungen angezeigt. Zustzlich ist mit einer grossen Dunkelziffer zu rechnen. Gemss 6 wissenschaftlichen Studien aus den USA und Grossbritannien weiss man, dass im Durchschnitt auf 100 Vergewaltigungen 0,08 % Schwangerschaften kommen. In der Schweiz sind dies 1 2 Schwangerschaften pro Jahr. 70 % der betroffenen Frauen befrworten gemss diesen Studien eine Abtreibung jedoch nicht. Unverhltnismssig ist es, das Argument Vergewaltigung zur Rechtfertigung der Legalisierung von Abtreibungen heranzuziehen, die schliesslich 12000 20000 Kindern vor der Geburt den Tod bringt, gibt die SHMK zu bedenken.
Bei der SHMK kann telefonisch eine Argumentationsliste zum Thema Fristenlsung mit folgenden 10 Diskussionsthemen angefordert werden: Mensch oder Zellklumpen? Unzumutbare Schwangerschaft? Selbstbestimmungsrecht? Abtreibung nach Vergewaltigung? Kriminalisierung der Frau? Illegale Abtreibungen? Psychische Folgen? Abtreibungen seit eh und je? Je liberaler desto weniger? Telefon: 061703.77.77