Sonderrechte fr Juden: Schchtfleisch vom seuchenpolizeilichen Importverbot fr Frischfleisch ausgenommen!

Das im letzten Winter verhngte seuchenpolizeiliche Importverbot fr Frischfleisch gilt nicht fr Juden. Das Bundesamt fr Veterinrwesen hat fr den Import von jdischem Schchtfleisch eine Sondergenehmigung erteilt, weil das Schchten in der Schweiz verboten ist. Diese Beihilfe zur Umgehung des Schchtverbotes hlt der Bundesrat fr vllig in Ordnung. Bundesrat Couchepin hat auf eine Beschwerde des VgT* nicht reagiert. Und die gesamten Schweizer Medien haben dies unterdrckt.

Derweil werden im Tachles, der in der Schweiz erscheinenden jdischen Zeitschrift einmal mehr jdische Stimmen zitiert, wonach der Zeitpunkt zur Aufhebung des Schchtverbotes gekommen sei: Noch nie ist der Zeitpunkt so gnstig gewesen. Noch nie habe sich die schweizerische Politik so intensiv mit Antisemitismus und Rassismus auseinandergesetzt, wie heute. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) fordert offiziell die Abschaffung des Schchtverbotes auch fr Sugetiere. Es ist zu befrchten, dass der Bundesrat wie blich jdischen Forderungen nachgibt. Bereits im Jahr 1997 hat der Bundesrat bei der Revision der Tierschutzverordnung sofort still und leise das Schchten von Geflgel erlaubt, nachdem eine jdische Delegation nach Bern gereist war. Dies, obwohl zuvor alle anderen Vernehmlassungsteilnehmer der Betubungspflicht fr Geflgel ausnahmslos zugestimmt hatten. Der radikale Tierschtzer Erwin Kessler sei als lautstarker Gegner des Schchtens keine wirkliche Gefahr, heisst es im Tachles. Ausserdem habe das Schchtverbot heute fast keine praktische Bedeutung mehr, denn immer weniger Juden in der Schweiz wrden Koscherfleisch essen. Es gibt Juden, die es meisterhaft verstehen, mit aller Gewalt Antisemitismus zu provozieren und ihn dann ebenso meisterhaft zu beklagen und als politisches Druckmittel fr Gold und andere Vorteile zu verwenden. Dies hat in grsster Klarheit der jdisch-amerikanische Politologe Norman Finkelstein in seinem Buch Die Holocaust-Industrie aufgedeckt. (Quelle: VgT-Nachrichten 3/2001)

Kommentar von : Da in der Schweiz immer weniger Juden Koscherfleisch essen, wie der Tachles besttigt, ist die Abschaffung des Schchtverbotes in unserem Land vollkommen berflssig. Das Schweizer Volk wird nicht zulassen, dass wegen auf archaische Tradition versessenen Juden eine bestialische Tierqulerei gestattet wird. Genausowenig wrde die Schweiz die Strassenverkehrsordnung wegen einer Handvoll traditionsversessener Englnder von Rechts- auf Linksverkehr umstellen. Wem unsere Rechtsordnung hinderlich ist, kann ja in Grossbritannien seine Prferenzen ungeschmlert auf der linken Seite ausleben. Erwin Kessler hat das Referendum angekndigt, falls in der laufenden Revision des Tierschutzgesetzes das Schchtverbot aufgehoben wrde.


Fussnote

* Verein gegen Tierfabriken VgT, E. Kessler, 9546 Tuttwil.