Betrachtungen zum Staatsschutzbericht 2000

Als rechtsextreme Verstsse werden nebst Angriffen auf Asylantenheime und Gewaltttigkeiten gegen Auslnder auch der Negationismus (Revisionismus) und das Leugnen des Holocaust genannt. Grssere Skinhead-Auftritte und -Treffen (insgesamt 21) ohne jede Gewaltttigkeit, also ganz normale Versammlungen, sind mit Angabe von Ort, Anzahl Personen und weiteren Umstnde aufgelistet. Darunter sogar die Strung der 1. August-Ansprache von Bundesrat Kaspar Villiger. Weiter werden 20 gewaltttige Aktionen von Skinheads aufgelistet, auch randalieren anlsslich eines Dorffestes. Dazu kommen 30 fremdenfeindlich motivierte Delikte und Zwischenflle und 4 Anschlge auf Asylbewerberheime (auch Frauen waren an den Anschlgen beteiligt).

berrascht lesen wir auch vom Linksextremismus, dessen Urheber die Systemmedien verharmlosend als Autonome bezeichnen. Doch schon auf der 5. Zeile verfllt auch der Staatsschutzbericht dem Euphemismus linksautonome Szene (S. 43). Als Schwerpunkte beim Linksextremismus gelten Aktionen gegen die Globalisierung und revolutionre Bewegungen. Aufgezhlt werden: 20 gewaltttige Demonstrationen und Aktionen und 18 gewaltttige Auseinandersetzungen zwischen Links und Rechts. Versammlungen und Auftritte von Linksextremen ohne Gewaltttigkeit sind im Gegensatz zu solchen Versammlungen von Rechten nicht aufgezhlt.

Wo bei gewaltttigen Ausschreitungen von Rechten nie Gruppen von mehr als 50 Rechtsextremen beobachtet wurden (am hufigsten werden 10, 15 oder 20, einmal 25 aufgezhlt), sind es bei gewaltttigen Ausschreitungen von Linken: 700, 300, 600 bis 1000, dann 400, mehrere Hundert, rund ein Dutzend, oder 20, 500, 200 Personen. hnlich hohe Zahlen werden in der rechten Szene nur bei nicht gewaltttigen, also normalen Versammlungen genannt (4 mal 200).

Bei den Rechtsextremen wird nur einmal ein Schaden von 2000 Franken genannt, einmal geringer Schaden. Allerdings mehrere Tausend Franken Schaden bei Ausschreitungen zwischen Jugoslawen und Basler Fans anlsslich eines Fussballspiels. Sachschden durch Linksextreme: rund 15000 Fr., etwa 100000 Fr., rund 5000 Fr., rund 500000 Fr., mehrere Tausend Franken, etwa 25000 Franken.

Durch Rechtsextreme verletzte Personen sind aufgefhrt: 1 leicht verletztes Opfer, 1 Verletzter, 1 Mann niedergeschlagen, 1 Opfer, mehrere Personen verletzt, 62jhriger erschiesst Spanier, 3 Verletzte, 4 leicht Verletzte, 2 Verletze, 1 Verletzter, 3 erheblich Verletzte. Durch Linksextreme verletzte Personen: 2 Polizisten verletzt, 6 Polizisten und eine unbekannte Anzahl Demonstranten verletzt. 1 schweres Opfer, aufgezhlt mit den Worten: 19jhriger Rechtsextremer wird von fnf Autonomen mit Baseballschlgern zusammengeschlagen und von der Sanitt in Spitalpflege verbracht.

Die Gehirnwsche durch den Staatsschutzbericht springt ins Auge: Als extrem gilt nicht das Zusammenschlagen einer Person mit Baseball-Schlgern, sondern das schwer verletzte Opfer! Websites werden als gewaltextremistisch bezeichnet, ohne dass die von diesen ausgehende Gewalt konkretisiert wird (S. 163). Die hier ablaufende Gehirnwsche wird vom Bundesrat mit den Worten bildungspolitische Empfehlungen kaschiert (S. 174 und 175). In Wahrheit soll der Brger gar nicht gebildet, sondern unwissend gelassen werden. Darauf zielt auch der Kampf gegen die Internetkriminalitt. Es wird Kinderpornografie vorgeschoben. Wir haben den Verdacht, dass Kinderpornografie auch absichtlich ins Internet gebracht wird, zwecks Irrefhrung der Bevlkerung. Bisher konnte das internationale Kapital mit seinem Monopol von Presseagenturen, Zeitungswesen und Television konkurrenzlos die Meinungen manipulieren. Durch das frei zugngliche Internet droht ihre Macht zusammenzubrechen, was die Drahtzieher auf Teufel komm raus zu verhindern suchen.

Der Staatsschutz hat ausser seiner Mhe, Linksextreme als linksextrem zu bezeichnen, auch andere Mngel: Dem Zeitgeist entsprechend hat nicht Bundesrat Kaspar Villiger mit seinem deplazierten EU-Beitrittsgerede auf dem Rtli die Versammlung gestrt, sondern die dagegen protestierenden Skinheads. Falsch ist auch die Behauptung, Erwin Kessler, Prsident des Vereins gegen Tierfabriken, habe die Juden beschuldigt, sie seien nicht besser als ihre frheren Nazihenker, wenn sie massenhaft Tiere durch Schchten umbrchten (S. 35). Kessler hatte nicht die Juden, sondern ausdrcklich nur die schchtenden Juden kritisiert. Auch wenn der Staatsschutz seine Behauptung vom Bundesgericht abgeschrieben hat, wird sie dadurch nicht wahr. Die willkrlichen Unterstellungen und Zitatflschungen durch Bundesrichter, wenn es um Art. 261bis geht, sind aktenkundig. Die langatmigen, weiteren Ausfhrungen i. S. Kessler dienen weniger dem Staatsschutz, als der Gehirnwsche der Leser. Sehr bemerkenswert ist aber folgende Mitteilung des Staatsschutzes: Der Verein gegen Tierfabriken und sein Prsident vertreten ideologisch die gleichen Themenkreise wie die Gruppen der militanten Tierschtzer und Globalisierungsgegner Die schulische Mengenlehre scheint Frchte zu tragen! Noch nicht bemerkt wurde, dass Rechts- und Linksextremismus (ohne Philozionisten) dieselbe Ursache haben. Die meisten Linken und Rechten haben das selbst noch nicht begriffen.

Der Staatsschutzbericht erklrt, den Linksextremen ginge es um den Protest gegen die Globalisierung der Wirtschaft. Was ntzt der Bevlkerung ein Staatsschutz, der ihr eigenes Land nicht schtzen kann, weil er noch nicht einmal gemerkt hat, dass es nicht nur um die Globalisierung der Wirtschaft geht, sondern um eine weltweite und ohne jeden Zweifel gewaltttige Machtergreifung aller Lebensbereiche durch das Hochkapital: Religion, Familie, Schule, Ernhrung, Gesundheitswesen, Landbau, Fischerei, Wasserbewirtschaftung, Gemeinde- und Polizeiwesen, Militr usw.? Auch die gewaltsame Vlkervermischung gehrt dazu. Die Globalisierung ist gewaltttig, weil sie den betroffenen Vlkern auf heimtckische Art und gegen ihren Willen aufgezwungen wird. Wer sich dagegen wehrt, handelt in Notwehr.

Wodurch der Staatsschutz Negationismus und Holocaustleugnung unterscheidet, ist unbekannt und wird nirgends erklrt. Bei diesen Vergehen handelt es sich um willkrlichen Missbrauch der Justiz, denn weder Revisionismus noch Holocaust-Leugnung sind im Strafgesetz erwhnt. Das Gesetz spricht nur von Leugnen und Verharmlosen von Vlkermord. Und gerade da scheint unsere Strafbehrde klglich zu versagen: Obschon das Parlament nicht ber ein historisches Ereignis zu befinden hat sonst msste es auch ber Tells Apfelschuss abstimmen haben Anfang 2001 Bundes- und Nationalrat die Anerkennung des Vlkermordes von 1915 an den Armeniern abgelehnt, wie wenn es ihn nicht gegeben htte. Damit haben die ablehnenden Rte ffentlich den Vlkermord an den Armeniern geleugnet. Wo bleiben die Strafanzeigen der Staatsanwlte? Diese willkrliche Anwendung des Strafgesetzes ist eines Rechtsstaates unwrdig. Ferner haben die Brger bei diesem heiklen Thema das unabdingbare Recht, zu wissen, was verboten ist und was nicht. Eine einfache Tatsache mag diese Forderung erhellen: Am 11. Oktober 1919, also noch 20 Jahre vor dem Zweiten Weltkrieg, wurde in der in Neu-York herausgegebenen jdischen Zeitschrift American Hebrew von einem Holocaust an 6 Millionen menschlichen Wesen der jdischen Rasse berichtet. Was unser Staat als Strafdelikte verfolgen lsst, ist in Wirklichkeit die Auseinandersetzung mit der Geschichtsschreibung, die viele Fragen offen lsst, wie die zitierte Zeitschrift offenbart. Das Bundesgericht hat diesbezglich zwar schon mehr als einmal kund getan: es sei nicht die Aufgabe der Gerichte, ber die Geschichte zu urteilen. Warum tun sie es in opportunistischer Weise dennoch und verurteilen Schweizer zu hohen Strafen, lassen jedoch gewisse Machtjuden, die in erpresserischer Absicht Schweizer Brger auf grbste Art verleumden, beschimpfen und unserem Land mit Krieg drohen, vollkommen unbehelligt? Das ist eine flagrante Verletzung des Gleichheitsgebotes Art. 81 Bundesverfassung. Die allein dem Recht und nur dem Recht dienende Justiz hat seit Einfhrung des Antirassismusgesetzes Art. 261bis StGB in der Schweiz abgedankt, sobald sie mit jdischen Interessen kollidiert. Dies offenzulegen, wre eine Aufgabe fr den Staatsschutz. Bis heute zeigte Bundesrtin Ruth Metzler aber nicht das Format fr eine solche Aufgabe.