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Nein zum UNO-Beitritt
Die UNO scheint auf dem Wege zur totalen Lge ihres Daseins zu sein1 schrieb Karl Jaspers, einer der grssten Philosophen der letzten hundert Jahre. Dessen ungeachtet luft die Gehirnwsche zum UNO-Beitritt durch eine skandalse, demokratiefeindliche Staatspropaganda auf Hochtouren. 113
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Schweizerinnen und Schweizer zhlen zu den Brgern mit der besten Schulbildung. Dennoch scheint es, dass die meisten noch nicht begriffen haben, worum es geht. Werden wir erst aus unserer Passivitt erwachen, wenn wir durch Gesetze gefesselt unsere Freiheit verloren haben? Sptestens unsere Kinder und Enkel werden in Unfreiheit leben, wenn wir jetzt Bundesrat und Parteispitzen durch ein wuchtiges Nein nicht Einhalt gebieten. Wie wir in den letzten drei Ausgaben von dargelegt haben, ist die UNO die Vorluferin der geplanten Regierung eines Weltstaates, der eine schreckliche Despotie sein wird. Jaspers erklrte: Die Grndung der UNO zeugt vom Willen Amerikas, einen Weltfriedenszustand vorzutuschen, der das politische Prinzip der totalen Welteroberung in sich schliesst. Die Formulierungen der UNO-Charta lassen immer einen Ausweg offen fr eine entgegengesetzte Argumentation.2 Immer wenn die UNO zu agieren scheint, handelt nicht die UNO3, sondern der Wille der imperialen Macht der USA. Siegt die totalitre Welt, so stabilisiert sie ihren Terrorismus, da die stndige verzweifelte Unzufriedenheit der Menschen nur durch ihn in Ruhe gehalten werden kann.4
Warum werden wir nicht ber die tatschlichen Ziele der UNO informiert? Warum wird nicht ber das undemokratische Vetorecht der stndigen fnf Mitglieder diskutiert? Warum erklren uns die Informationsbeauftragten das stndige Versagen der UNO nicht? Und wo bleiben die Erklrungen ber die Nutzlosigkeit von ber 100 UNO-Resolutionen gegen Israel, die bis heute missachtet werden? Weder ein Staat noch eine Staatengemeinschaft kann Bestand haben, wenn die Brger gegen das Unrecht, das Brger in anderen Staaten trifft, gleichgltig bleiben.5 Warum schweigt die UNO zur flchendeckenden Bombardierung mit Splitter- und Benzinbomben durch stndige Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates! die Tausende von Opfern unter der afghanischen Zivilbevlkerung fordert? Und zu den mehrfachen Bombardierungen von Einrichtungen des Roten Kreuzes? Das Tten von Zivilpersonen ist kriminell, verstsst gegen die Genfer Konvention und das Vlkerrecht. Der Weltfriede wird nur durch eine neue Politik mglich sein.6 Doch gegenwrtig luft die Politik noch in denselben Bahnen wie von jeher, benutzt dieselben Mittel und dieselbe Sophistik der Argumentation wie immer7, nur ihre Fhrer haben gewechselt. Voraussetzung fr einen Weltfrieden ist ein Zustand, in dem Recht und Gerechtigkeit statt Gewalt herrschen.8 Nun hat aber die UNO das Recht dahingehend verformt, dass es den UNO-Grossmchten Angriffskriege ermglicht, die Souvernitt der Kleinstaaten aber aufhebt. Der Rechtsgedanke erfordert aber den Verzicht auf das Vetorecht, gegenber den Beschlssen irgendeines legal eingesetzten Gremiums [was die UNO nicht ist, d. Red.].9 Die einzige noch existierende imperiale Grossmacht, die USA, setzt sich nmlich mit ihrem Veto ber Mehrheitsentscheide hinweg und gefhrdet den Weltfrieden. Eine oberste Friedensinstanz, wie sie die UNO sein will, erfordert die Anerkennung von Abstimmungen, der Majorittsbeschlsse, zuletzt der Entscheidung des Volkswillens auf diesem Wege. Freie und geheime Wahlen sind das Mittel der Erkundung des jeweiligen Volkswillens.10 Die Vertreter der UNO sind jedoch weder durch Wahlen der Brger ihrer Mitgliedsstaaten bestimmt worden noch entspricht das Vetorecht der fnf stndigen Mitglieder (USA, Russland, China, England und Frankreich) dem freien Volkswillen der Mitgliedsstaaten. Eine Organisation, die nicht durch Wahlen der betroffenen Vlker zustande gekommen ist, hat keine demokratische Legitimation.
Das faktische Geschehen in der UNO bezeugt, dass man ihr Prinzip, Gewalt durch Recht abzulsen, nicht etwa nur einschrnkt, sondern preisgibt, ausser als Schein fr das Bedrfnis der Menschen, die Recht verlangen. So wird die UNO benutzt als ein Mittel zur Schwchung der freien Lnder. Da in der UNO mit Hilfe des Rechtsgedankens doch nur Politik gemacht wird, so wird der Rechtsgedanke selber diskreditiert.11 Mit dem UNO-Beitritt verpflichtet sich die Schweiz vertraglich, wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen Drittstaaten zu untersttzen, sobald die UNO solche beschliesst (Art. 41 UNO-Charta). Politische Sanktionen ziehen meist auch militrische Einstze nach sich. Krieg, Tote, Verkrppelte, Hunger und Elend von unschuldigen Menschen sind die Folgen. Wir wrden uns mit dem UNO-Beitritt in die Reihe der Schurkenstaaten einreihen. Die Lge in der UNO zeigt sich daran, dass sie angeblich Gewalt verhindern will, die Zivilbevlkerung souverner Staaten fr dieses Ziel aber mit kriegerischer Gewalt berzieht, wenn andere Mittel versagen. Wollen wir das? Behaupte niemand, soweit wrde es nicht kommen. Mit dem UNO-Beitritt verpflichten wir uns nmlich, dem UNO-Sicherheitsrat auf sein Gesuch hin Streitkrfte zur Verfgung zu stellen aber auch militrische Durchmarschrechte zu gewhren (Art. 43 UNO-Charta). Solche Massnahmen wren eine eklatante Verletzung der verfassungsmssig verankerten Neutralitt, Art. 173 BV. Dieser Grundsatzartikel hlt fest: Die Bundesversammlung trifft Massnahmen zur Wahrung der Neutralitt der Schweiz. Das ist deutlich. Missdeutungen sind ausgeschlossen.
Die Neutralitt ist eine wertvolle Errungenschaft der Schweiz. Wenn alle Staaten neutral werden, hren die Kriege auf. Solange es aber noch nicht so weit ist, ist der neutrale kleine Staat heute ein vorwegnehmender Reprsentant der Idee, soweit er sie tatschlich in seinem Bereich schon verwirklicht.12 schreibt Jaspers mit Blick auf die Schweiz. Wer als einfacher Brger ein Gesetz bertritt und dadurch anderen Schaden zufgt, kommt vor Gericht. Wer versucht, einen Schaden herbeizufhren oder tatschlich verursacht, einerlei, ob das Tun grobfahrlssig oder fahrlssig war oder auch bloss in Kauf genommen wurde, wird mit Busse oder Gefngnis bestraft. Wohlgemerkt, nur die einfachen Brger. Wer aber bringt die fehlbaren Politiker vor Gericht, wenn sie wahrheitswidrig behaupten, die schweizerische Neutralitt bleibe bei einem Beitritt zur UNO unberhrt? Das ist vorstzliche Irrefhrung der Stimmbrger. Beweis fr die beabsichtigte Aufhebung der Neutralitt: Am 22.8.2001 hat der Bundesrat den von Stnderat Christoffel Brndli verlangten Neutralittsvorbehalt im UNO-Vertrag abgelehnt.
(Kstchentexte auf dem Informationsblatt gegen den politischen UNO-Beitritt der Schweiz):
Die UNO-Vollversammlung ist de facto ein unwirksames Gremium. Warum? Die Vollversammlung kann keine Gesetze erlassen. Die Delegierten der Mitgliedstaaten sind blosse Kopfnicker des Sicherheitsrates. Der Bundesrat will, dass wir Mitreden ohne Mitbestimmen zu knnen. L
Immer wenn die UNO zu agieren scheint, handelt nicht die UNO, sondern der Wille der imperialen Macht der USA. L
Echte Solidaritt ist immer gegenseitig. Wo war die Solidaritt der UNO-Staaten, als unser Volk und Land erpresst wurden? Da wre sie von der UNO gratis zu haben gewesen. Heute sollen wir dafr zahlen! L
Der Sicherheitsrat kann kollektive Zwangsmassnahmen wirtschaftlicher oder militrischer Art anordnen, die fr alle Mitgliedstaaten verbindlich sind. L
Die einzige noch existierende imperiale Grossmacht, die USA, setzt sich mit ihrem Veto ber Mehrheitsentscheide hinweg und gefhrdet den Weltfrieden. L
Wenn Politiker und Wirtschaftsfhrer von der Solidaritt mit der UNO sprechen, meinen sie Solidaritt mit der Wall Street-Hochfinanz. L
Das Instrument des Vetos kennzeichnet die UNO als nicht-demokratisches System. Die UNO handelt nach ihrem immer gleichbleibenden Prinzip: Macht vor Recht. L
Die permanente Ohnmacht der UNO gegenber smtlichen Weltkrisen ist begrndet im Interessenkonflikt der fnf Supermchte (Vetostaaten). L
Ein UNO-Beitritt wrde uns jhrlich 75 Millionen Franken kosten, zustzlich zu den heutigen 470 Millionen an die UNO-Unterorganisationen. L
Als Nicht-UNO-Land mit jahrhundertelanger gelebter Neutralitt hat die Schweiz die historische Aufgabe, dem Vlkerfrieden zu dienen. J J J
Fussnoten
1 Karl Jaspers: Die Atombombe und die Zukunft des Menschen, dtv 19642, S. 112;
2 ebd., S. 111;
3 ebd., S. 105;
4 ebd., S. 61;
5 ebd., S. 24;
6 ebd., S. 19;
7 ebd., S. 23;
8 ebd., S. 20;
9 ibidem;
10 ebd., S. 21;
11 ebd., S. 106;
12 ebd., S. 101.