Eisernes Schweigen

Schweizer Medien und Parlamentarier verheimlichen Strafanzeige wegen Verfassungsbruch

Das Recht auf Information, auf freie Meinungsusserung und auf Kritik ist ein grundlegendes Menschenrecht. Vom Recht der ffentlichkeit auf Kenntnis der Tatsachen und Meinungen leiten sich die Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten ab, heisst es in der Prambel des Presserates des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (revidierte Fassung vom 16.9.1994).

Diese Journalisten scheren sich in Wirklichkeit keinen Deut um ihre Pflichten, sondern boykottieren hemmungslos unser verfassungsmssiges Recht auf Information, sobald diese ihrem politischen Ziel und Eigennutz abtrglich ist. Das Journalistengeschnatter gegen Exbotschafter Carlo Jagmetti und Thomas Borer, die ihretwegen zurcktreten mussten, oder die synchronisierte Medienhetze gegen Tierschtzer Erwin Kessler, Gegner des atavistischen Schchtrituals, beweisen ihre Unehrlichkeit. Aber auch jene Zeitungen, die zum wiederholten Verfassungsbruch wie zur fortschreitenden Meinungsunterdrckung und Repressalien gegen Dissidenten schweigen, sind unehrliche Heuchler und machen sich mitschuldig. Die nachfolgende Strafanzeige bzw. Nichtigkeitsbeschwerde von Andres J. W. Studer wird von allen unter dem Deckel gehalten; sie ging an NZZ, Weltwoche, Schweizerzeit wie auch an die Agenturen Reuters, DPA und AP. Warum die NZZ schweigt, ist inzwischen klar. Sie steckt mitten im belriechenden Morast: Chefredakteur Dr. Hugo Btler war 1997 Teilnehmer an der geheimen Volksverrtersitzung der Bilderberger. Hinter dem Schweigen vieler anderer Journalisten verbirgt sich deren Zugehrigkeit zur Freimaurerei.

Einschreiben
Schweiz. Bundesversammlung
Parlamentsgebude
3003 Bern

Sehr geehrte Damen und Herren Parlamentarier,

in Ergnzung meiner Verfassungsklage bzw. Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Volksabstimmung vom 3.3.2002 sowie meine Strafanzeige wegen Verfassungsbruch erhalten Sie anbei eine

2. Nachreichung

betreffend Tatsachen, die mir grsstenteils erst krzlich bekannt geworden sind. Die dieser Nachreichung zugrunde liegende Quelle Die geheime Weltmacht von Conrad C. Stein sowie die im Anhang seines Werks aufgefhrten 183 Literaturquellen sind

der unwiderlegliche und lckenlose Beweis, dass der Beitritt zur UNO ganz klar verfassungswidrig ist,

weil diese eine Organisation ist, deren erklrte Zielsetzung die Abschaffung der Nationalstaaten und Einsetzung einer Weltregierung ist, was gegen die Souvernittserklrung der Schweizer Bundesverfassung (neu wie alt!) verstsst. Als Beweis diene der frhere Aussenminister und NATO-Botschafter der USA, Harlan Cleveland, der auch Mitglied des CFR war, mit seinem Buch The Third Try at World Order: U.S. Policy for an Interdependend World (Der dritte Versuch einer Weltordnung: US-Politik fr eine gegenseitig abhngige Welt), in welchem er die Einsetzung einer Weltregierung mittels der UNO besttigt. Zitat:

dass der erste Versuch der Errichtung einer Weltordnung dadurch fehlschlug, dass die USA nicht Mitglied des Vlkerbundes wurden, und dass der zweite Fehlschlag dadurch verursacht wurde, dass die Vereinten Nationen nicht gengend Zustndigkeiten und Macht erhalten htten, um Weltgesetze einzufhren und durchzusetzen. Nunmehr, so Cleveland, wrde der dritte Versuch unternommen, schrittweise die Weltregierung zu erreichen, indem die UNO sich verschiedener globaler Krisen annehme, z.B. mit dem Hinweis auf die globale Umwelt, Nahrungsreserven, Energieversorgung, Geburtenraten und Waffenexporte. (Stein, S. 222)

Weitere Beweise fr die Errichtung einer Weltregierung durch die UNO sind in beiliegendem Artikel Strafanzeige gegen fehlbare Bundesrte und Parlamentarier Nr. 2/2002], herausgegeben vom Presseclub Schweiz, Basel, zusammengefasst, der hiermit integrierender Bestandteil meiner Abstimmungsanfechtung und Strafklage ist. Zudem verweise ich auf die im Anhang des Buchs angegebenen 183 Literaturangaben bzw. auf die darin genannten Protokolle und Schriften des CFR sowie anderer US-Regierungsstellen und Organisationen.

Die Strafanzeige betreffend verweise ich berdies auf den whrend der Meinungsbildung zum UNO-Beitritt wiederholten und somit mehrfachen Verfassungsbruch durch Verletzung von Artikel 16 der Bundesverfassung (vgl. So nicht, meine Damen und Herren! in , Sonderausgabe Februar 2002 zur eidg. Volksabstimmung vom 3. Mrz 2002).

In Verteidigung der Schweizer Brgerrechte, die durch den vorgesehenen UNO-Beitritt schwerwiegend und unwiederbringlich gefhrdet sind, und zufolge der krassen Missachtung der Informationsfreiheit und damit der freien Meinungsbildung, fordere ich eine grndliche Untersuchung und erwarte eine ffentliche und namentliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grssen
gez.: Andres J. W. Studer, 29. April 2002