Abstimmungen an der Urne ber Einbrgerungen verfassungswidrig!
Das Bundesgericht will den Souvern bei Einbrgerungsentscheiden entmachten. Folgende Ziele knnten sich hinter diesem Entscheid verbergen: 1.) Mit den Einbrgerungen knnen die Statistik des Auslnderbestandes und der fortgesetzten unkontrollierten Einwanderung verschleiert werden. 2.) Fr den Beitritt der Schweiz zur Staatsangehrigkeits-Konvention des Europarates soll die schweizerische Mindestwohnsitzdauer einiger Kantone gekrzt werden.
Das Urteil des hchsten Gerichts, wonach Einbrgerungsentscheide an der Urne gegen die Bundesverfassung verstossen, hat in der ganzen Schweiz fr Aufregung gesorgt. Verschiedene Gemeinderte haben von einem Tiefschlag fr die direkte Demokratie gesprochen. Die Lausanner Richter lassen nmlich Urnenentscheide nicht mehr zu, weil dabei der Anspruch auf eine gengende Begrndung systembedingt nicht erfllt werden knne. Jedoch stellt sich dasselbe Problem wie bei der Urnenabstimmung auch bei der Brgergemeindeversammlung. Die Brger knnen nicht gezwungen werden, die Grnde fr ihr Ja oder Nein zu nennen, sagt ein Brgerratsprsident im Baselbiet (BaZ 16.7.03). Eine Justizdirektorin desselben Kantons ist der Meinung, man msse halt ber die Begrndung der Abweisung diskutieren und dann abstimmen lassen (BaZ 5.8.03). Warum nur whlen die Brger eine Justizdirektorin, die ihr Amt dazu missbraucht, den Souvern zu entmachten?
Ein Bundesgesetz regelt in Artikel 14 die Grundstze, nach welchen eingebrgert werden muss: Vor Erteilung der Bewilligung (des Bundes) ist zu prfen, ob der Bewerber zur Einbrgerung geeignet ist, insbesondere, ob er: a) in die Schweizer Verhltnisse eingegliedert ist; b) mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebruchen vertraut ist; c) die schweizerische Rechtsordnung beachtet; d) die innere und ussere Sicherheit der Schweiz nicht gefhrdet. Anhand des folgenden Briefes (leicht gekrzt) an Bundesrtin Ruth Metzler, den wir der Schweizerzeit entnommen haben, wollen wir uns ansehen, ob diese Erfordernisse mit der gelebten Wirklichkeit bereinstimmen:
Unsere Gemeinde hatte Einbrgerungsgesuche von 16 Personen zu behandeln. Alle Bewerber waren Muslime aus Kosovo, Mazedonien oder der Trkei. Die Gesuche wurden gemss den Bestimmungen beurteilt. Zehn Bewerber konnten sich schlecht verstndigen, hatten keine Ahnung vom Wesen der Schweiz, lesen keine Schweizer Zeitungen, im Fernsehen geht es allenfalls um Fussball. In einem Fall ersuchte die Mutter und drei Kinder um Aufnahme ins Brgerrecht, der Vater verzichtete. Er ist Gelegenheitsarbeiter, die Mutter ist nicht erwerbsttig. Frage: Wer ernhrt die Kinder? Aus den offiziellen Unterlagen ber die Familie geht nicht mehr hervor. Die Gemeindeverwaltung darf aus Datenschutzgrnden keine Auskunft erteilen. In der kleinen Gemeinde (1250 Einwohner) liess sich aber alles in Erfahrung bringen. Zehn Personen (inkl. minderjhrige Kinder) mussten abgewiesen werden. [] Nach vorgesehener Gesetzgebung soll knftig die Einbrgerung generell erleichtert und fr Jugendliche vereinfacht werden oder automatisch erfolgen. Die dazu erforderliche Aufenthaltsdauer soll verkrzt werden. So wrden kriminelle Jugendliche unter Umstnden zwingend Schweizer. In der RS wrden sie sogar noch bewaffnet.
Mit anderen Worten: Einerseits wird aus juristisch begrndetem Datenschutz der Brger daran gehindert, wichtige Beurteilungsumstnde zu Einbrgerungsgesuchen zu erfahren. Und dann kommen die gleichen oder andere Juristen aus dem Bundeshaus [untersttzt von der Synagoge des obersten Antirassisten, Professor Georg Kreis] und behaupten, die Stimmbrger seien berfordert, sachgerechte Entscheide zu fllen, weil sie ungengend informiert seien. (Schweizerzeit 25.7.03).
Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht festgehalten, dass eine Einbrgerung keinen politischen Entscheid, sondern einen Verwaltungsakt darstellt. Darber hat aber nicht das Bundesgericht zu entscheidend, sondern allein der Souvern als oberste rechtsetzende Instanz. In der Schweiz wird seit ber 150 Jahren (1848) ber Einbrgerungen abgestimmt. Die Richter haben dem Souvern keine Vorschriften zu machen, wen er in die Schweizerfamilie aufnehmen will und wen mit welcher Begrndung nicht. Durch das Urteil der fnf Bundesrichter Dr. jur. Heinz Aemisegger (CVP); Dr. jur. Giusep Nay (CVP); Dr. jur. Arthur Aeschlimann (FDP); lic. jur. Michel Fraud, Referent (FDP); Dr. jur. Jean Fonjallaz (SP) verkommt die direkte Volksdemokratie zu einer Farce. CVP-Prsident Philipp Sthelin will jetzt einen Passus ins Gesetz einbringen lassen, gemss dem Volksentscheide keiner Begrndungspflicht unterliegen (SonntagsZeitung 27.7.03).
Dem Polit-Urteil der Bundesrichter geht die Ungltigerklrung der Stadtzrcher SVP-Initiative Einbrgerungen vors Volk voraus. In einem Gutachten kam der Genfer Staatsrechtsprofessor Andreas Auer mit der abenteuerlichen Auffassung, dem Stimmbrger sei das Orientiert-Sein ber den Einbrgerungswilligen aus Grnden des Persnlichkeitsschutzes verwehrt, zum Schluss, der Brger msse im Interesse der Demokratie von solchen Entscheiden befreit werden. Das Gutachten Auers leitet sich ab von der am 1. Mrz 2000 in Kraft getretenen Staatsangehrigkeits-Konvention des Europarates, welcher der Bundesrat seit langem gerne beitreten mchte. Weil es gegen politische Entscheide des Souverns, an der Urne oder Gemeindeversammlung beschlossen, kein Rekursrecht geben kann, hat Auer den bisher der Politik vorbehaltenen Einbrgerungsentscheid in eine Verwaltungsverfgung verwandelt (Schweizerzeit 25.7.03, S. 4).
Den fnf Bundesrichtern wrde eine Reise guttun: Zrich-Tel Aviv einfach. Dort wrden sie von Premierminister Ariel Sharon in Anwesenheit von Nachkommen des Anthropologen Hooton, welcher das Vlkermordkonzept fr Europa mittels der Rassenvermischung konzipiert hat (vgl. Nr. 5-6/2003), mit einer hohen Auszeichnung gewrdigt. Doch bald wrde ein jhes Erschrecken ber die Richter kommen, denn das gelobte Land wrde ihnen die Einbrgerung verweigern und sie in die Schweiz zurckschicken.
Etwas das Vlkerrecht mehr missachtendes als die Staatsbrgerrechte der demokratischen Lnder gibt es nicht. Warum nehmen wir uns nicht Israel als Beispiel, wo Nichtjuden kein Bleiberecht haben und Bastarde nicht heiraten drfen? Diese Politik Israels wird von ganz Europa widerspruchslos akzeptiert. Das Schweizervolk muss endlich seinen Kampf gegen die Vermischung fhren, wie ihn Rabbiner Joel Berger den Juden empfiehlt: Wir Zionisten haben innerhalb des Judentums einen Kampf gegen die Vermischung zu fhren. (Rabbiner Berger in der Allgemeinen Jdischen Wochenzeitung, 19.5.1994, S. 1).