Dissidentenverfolgung
Offenkundig bewiesen ist eine offenkundige bertreibung, denn eine schon 1947 von den Basler Nachrichten geforderte wissenschaftliche Untersuchung der Tatorte und Mordwaffen des Holocausts wurde bis heute verhindert und jede ffentlich-kontroverse Diskussion, mit Ausnahme whrend des sogenannten Zndel-Prozesses 1984 in Toronto, verhindert. In der Aufsehen erregenden kanadischen Gerichtsverhandlung konnten wissenschaftlich ausgebildete Experten wie Ingenieure, Chemiker, Luftbildauswerter, Historiker sowie der Friedhofdirektor des grssten kanadischen Krematoriums auf Fragen des Staatsanwaltes und der Richter antworten, ihr Fachwissen vortragen und, wie es in einem Rechtsstaat blich ist, auch Zeugen der Klgerseite befragen. (In der Schweiz, die sich gerne als Rechtsstaat rhmt, wird dies verunmglicht und die zur wahrheitsgemssen Berichterstattung verpflichteten Sachverstndigen mit einer Strafklage bedroht, wie 1996 anlsslich des Prozesses gegen Jrgen Graf und Gerhard Frster in Baden). Der mehrere Monate dauernde Prozess gegen Zndel ist im Buch von Robert Lenski Der Holocaust vor Gericht auf 750 Seiten vollstndig festgehalten. Was die ffentlichkeit unter Beweis versteht, gibt es in diesem Buch nicht. Falls der Autor die Beweise weggelassen htte, msste dies durch eine strende oder lckenhafte Chronologie des Prozessgeschehens auffallen. Auch kann die Richtigkeit des Buches unschwer mit den Prozessakten verglichen werden. Es sind aber keine Beschwerden wegen Auslassungen bekannt geworden. Die Offenkundigkeit durch Beweise vom Hrensagen kann materielle Beweise aber nicht ersetzen.
Zndel musste schliesslich, nicht weil das Gericht ihm Recht gab, sondern wegen Ungltigkeit des Strafartikels aufgrund dessen er angeklagt war, freigesprochen werden. Doch obwohl ihm das Gericht keine Falschaussage nachweisen konnte, wird er bis heute von der zionistischen Holocaust-Industrie (Norman Finkelstein) verfolgt und an Leib und Seele geqult. Offenbar knnen diese Leute nicht nur Banken, Versicherungen und Staaten erpressen, sondern ben auch einen unheilvollen Einfluss auf unsere Justiz aus, wo jeder Richter um den Verlust seines Broterwerbs bangen muss, wenn er den mchtigen Herren nicht zu Dienste steht. Dass es berhaupt soweit gekommen ist, haben primr die Medien verschuldet, welche seit Jahrzehnten jede kontroverse Berichterstattung verhindert haben.
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Die Beschwerde des 83jhrigen Gaston Amaudruz an das Schweizer Bundesgericht wurde abgelehnt und er muss ein zweitesmal fr drei Monate ins Gefngnis, weil er sich weigert an die Gaskammern des Dritten Reiches zu glauben. Ein Novum der Schweizer Justiz, das an die Schauprozesse in Diktaturstaaten erinnert, ist, dass der Beschuldigte nie von einem Richter angehrt worden ist. Das ist Willkr des Richters durch Verweigerung des rechtlichen Gehrs und verstsst klar gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte beim Europischen Gerichtshof in Strassburg: Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise ffentlich gehrt wird, und zwar von einem unabhngigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das ber die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Auf ebenso rechtsstaatswidrige Weise ist der franzsische Historiker Dr. Robert Faurisson, ohne dass man ihn angehrt hatte, von demselben freiburgischen Gericht verurteilt worden. Strafnormen wie der Antirassismusparagraph, die eine Meinung vorschreiben oder verbieten, sind null und nichtig, weil klar verfassungswidrig. Wer sie trotzdem anwendet ist weder ein Staatsanwalt noch ein Richter, sondern ein Verbrecher.