Agglomerationspolitik zerstrt die gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen

Nachdem der Bundesrat vor 12 Jahren den EU-Beitritt zu seinem erklrten Ziel gemacht hat, ist ein verfassungswidriger und demokratiefeindlicher Umbau der fderativen Landesstrukturen in Gang gekommen. Den Stimmberechtigten wird, wo Informationen wie etwa vor Wahlen nicht zu umgehen sind, vorgegaukelt, sie bekmen mehr Mitbestimmungsrechte. Das Gegenteil ist richtig. Unsere Vorzeigepolitiker hllen sich in Schweigen. Grosskundgebungen vor den Regierungssitzen der Kantone und des Bundes unterbleiben, statt bei solcher Gelegenheit ber den Abbau unserer Gemeindestrukturen und Volksrechte zu diskutieren und ein Zeichen des Widerstands zu setzen. Die normalverdummten Konsumenten der Massenmedien werden mit Unwichtigem abgelenkt, damit ihnen keine Zeit bleibt, ber das Grundstzliche nachzudenken. berall herrschen Lge und Heuchelei.

Hinter der neuen Regionalpolitik steckt das Bundesamt fr Raumentwicklung. Bereits 1996 beschloss der Bundesrat eine Neuorientierung der Regionalpolitik auf einer konzeptionellen Ebene. Der schon weit fortgeschrittene Vollzug luft wie die EU in Richtung Zentralisation mit Untertanengebieten als Befehlsempfnger. Gemeindegrenzen werden aufgehoben oder zusammengelegt. Das Aufgeben der bisherigen Gemeindeautonomie erfolgt unter nicht nachvollziehbaren Sachzwngen. Geplant sind fr die Schweiz fnf Funktionsrume* ohne auf die Zugehrigkeit der in ihnen lebenden Menschen Rcksicht zu nehmen. Das Konzept geht zurck auf die Agenda 21 Nachhaltige Entwicklung, ein Konglomerat marxistischer Ideen.

Die forcierte Agglomerationspolitik sei nachfolgend am Beispiel des Kantons Luzern skizziert: Mit der vorgezogenen Teilrevision der Gemeindeartikel hat der Regierungsrat die demokratische Aushhlung der Gemeindestrukturen des Kantons Luzern in die Wege geleitet. Die neuen Verfassungsartikel sind bereits seit dem 1. Jnner 2002 in Kraft. Die Gemeindeautonomie ist damit aus der Verfassungsstufe herausgebrochen worden. Der Kanton schreibt den Gemeinden die qualitative und quantitative Aufgabenerfllung vor. Das Interesse der Brger an der Mitgestaltung ihrer Gemeinde wird untergraben und kommt schliesslich zum Erliegen. Die Demokratie wird damit ausgeschaltet und die Gemeinden zu Befehlsempfngern degradiert, wo bezahlte Funktionre das Sagen haben.

In den Grundgedanken zur Gemeindereform Luzern 99 lesen wir in der Botschaft B135 die folgenden Unzumutbarkeiten: Den Gemeinden werden ihre Aufgaben zugewiesen (S. 44). Damit sie ihre Aufgaben erfllen knnen, haben sie sich mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen oder zu fusionieren (ebd.). Der Kanton beansprucht das Fhrungssystem ber die Gemeinden und will durch Zielvorgaben Leistungssteigerungen durchsetzen und wo diese nicht gengen Spezialgesetze erlassen (Ziff. 20, S. 46). Um die Brger von den Tatsachen abzulenken wird heuchlerisch erklrt, der Weg zur Zielerreichung sei den Gemeinden freigestellt. Eine verbrmte Lge, weil nur das Ziel zhlt: Der Kanton behlt sich Interventionsmglichkeiten gegen Gemeinden vor, die das ihnen aufgetragene nicht erfllen oder falls diese sich weigern sollten auf ihre Souvernittsrechte zu verzichten (Ziff. 23, S. 46). In allem befiehlt die Kantonsregierung und sie masst sich auch noch die Wegnahme von Gemeindevermgen an: Finanzhaushaltsrechtliche Besitzstandsgarantien mssen relativiert werden (ebd. Ziff. 21).

Die verfassungs- und demokratiefeindlichen Vorkehrungen des Luzerner Kantonsrats besttigen sich auch beim Lesen der mittelfristigen Umsetzungsschritte (2003). Die Umsetzung im Gesamtpaket wre an sich effizient, heisst es da zunchst. Doch dann kommt es ganz dick: Brgerinnen und Brger sollen nmlich ber die Ziele im Unklaren gelassen werden, da sich ihre Gegnerschaft in Einzelbereichen kumuliert und dadurch [die anvisierten Ziele] politisch Schiffbruch erleiden knnten Die Projektleitung empfiehlt deshalb eher die Umsetzung in kleinen Schritten (Ziff. 30, S. 50). Die Kantonsregierung rt hier unverblmt zur Tuschung und Irrefhrung der Stimmbrger, um diese fr ihre Projekte zu gewinnen. Ein klarer Fall fr den Staatsanwalt.

Im Absatz langfristige Umsetzungsschritte (2008) werden unverschleiert diktatorische Massnahmen angekndigt: Sptestens im Jahr 2008 mssen die Gemeinden ihre Zusammenarbeit oder Fusion umgesetzt haben und ihren Leistungsauftrag erfllen. Tun sie dies nicht, so werden kantonale Zwangsmassnahmen ergriffen werden (Ziff. 36, S. 52).

Die Konzentration in Grossagglomerationen mit zentralistischer Regierungsgewalt widerspricht den fderativen Strukturen der Schweiz, wie sie seit 1803 existieren: Verfassungsmssig garantierte, weitestgehende Selbstndigkeit der Gemeinden und Kantone. Das Prinzip der Subsidiaritt, wonach bergeordnete Staatsstellen nur ausfhren, was jene auf tieferer Ebene nicht selbst zu leisten vermgen, wird nach dem Muster der EU, die ihren Brgern bis zur Gurkenkrmmung und Kondomgrsse jeden einzelnen Schritt vorschreibt, auf den Kopf gestellt. Mit der Zentralisierung wird der Brger aus seinen gewachsenen Strukturen herausgelst, die demokratischen Entscheidungswege werden unterlaufen und schliesslich vollkommen ausgeschaltet. Was uns Heimat bedeutet, wird zerstrt. Im Luzernischen Gemeindegesetz wurde 60 (Die Gemeindewappen sind geschtzt. Ihre Abnderung bedarf der Bewilligung des Regierungsrates) ersatzlos aus der Verfassung gestrichen. Bswilligkeit und Hinterhltigkeit der Verantwortlichen sind bewiesen, Ausreden nicht mehr mglich.

Die Existenz des Bauernstandes ist in Gefahr. Bereits wird dem Bauer unter Zwang und Drohung Vieh weggenommen. Die Milch wird teilweise nicht mehr abgeholt. Fr Mindermengen muss der Bauer einen Zuschlag zahlen. Der Brger ist die manipulierte Masse der Medien. Wir gehen einem Chaos entgegen. Die Leute trauen den Behrden solche Bosheit gar nicht zu, klagt ein Bauer im Aargau. Alles muss einer profitorientierten Wirtschaft unterordnet werden.

Am Horizont zeichnet sich immer klarer die Diktatur einer bolschewistischen Rterepublik ab. Das Rtesystem bestand in der Sowjetunion aus Arbeiterrten, die teils in ihren Versammlungen (der Funktionre) und mittels Vollzugsausschssen (Expertenkommissionen) die eigentl. Trger der gesamten Staatsgewalt, der Gesetzgebung und Verwaltung waren. Verrter im Bundeshaus haben die Privatisierung aller Staatsaufgaben (Schule, Verwaltung, Verkehr usw.) ber die Kpfe des Souverns hinweg schon lngst unterschrieben. Das Volk schlft!


Fussnote

* Neue Regionalpolitik, Zusammenfassung, Schlussbericht vom 6. Febr. 2003, Sekretariat Brugger und Partner AG, Zrich. Bericht der Expertenkommission im Auftrag der Bundesmter.