Volksabstimmung 25. Sept. 2005
Ost-Personenfreizgigkeit
Nur ein Nein zur Ost-Personenfreizgigkeit rettet unser Land vor dem ansonst unausweichlichen Abbau der Einkommen, dem Eingehen der kleinen und mittleren Betriebe und der Aushhlung unserer Sozialwerke. Qualifizierte Ausbildung breiter Bevlkerungsschichten und ein fast allen ermglichter Wohlstand, um den wir weltweit bewundert werden, wrden verschwinden.
Aufgrund schlechter Erfahrungen mit einigen Tageszeitungen halten wir das Schreiben von Leserbriefen fr vollkommen nutzlos. Die Mehrheit wird wohl kaum publiziert werden, denn nicht einmal unsere Grossanzeigen, die eine Menge Geld kosten, werden von allen Zeitungen angenommen. So hat die Neue Luzerner Zeitung, trotz zweimaliger Auftragsbesttigung unser Inserat nicht gebracht. Wir ersuchen daher alle Inserenten und Zeitungskufer, die NLZ zuknftig vollkommen zu meiden. Auch die Neue Zrcher Zeitung hielt sich trotz schriftlicher Auftragsbesttigung nicht an die Vereinbarung, die Anzeige im 1. Zeitungsbund/Inland zu bringen. Die Plazierung im 1. Zeitungsbund scheint ihrer eigenen und der durch sie verbreiteten Lgenpropaganda vorbehalten zu sein. Wir raten daher unserer geschtzten Leserschaft, auch fr diese Zeitung zuknftig keinen Rappen mehr auszugeben.
Besonderes hat sich das St. Galler Tagblatt einfallen lassen. Hinter dem Ladentisch haben diese Leute Fr.8500. fr unser Inserat einkassiert, um alsdann, noch bevor wir die Ladentr wieder hinter uns geschlossen hatten, uns bsartig in den Rcken zu fallen (nheres dazu auf S. 2). Nicht viel besser erging es uns mit der Basler Zeitung, die ihre Giftpfeile erst nach Erscheinen des Inserats abschoss. Bar jeglichen Anstands und Moral erdreistete sich ein Schreiberling Robert Bsiger, der das Gutmenschentum fr sich gepachtet zu haben scheint, den zahlenden Kunden ffentlich zu beschimpfen, und zwar ohne jeden Anlass und ohne Zusammenhang mit dem publizierten Inseratentext!
Der Boykott bei der NLZ lief wie folgt ab: Telefonische Kontaktaufnahme am 19.8. mit Platzreservation fr Samstag, den 27.8. Schriftliche Bestellung am 20.8. Auftragsbesttigung am 25.8. durch die Publicitas AG Luzern fr die NLZ: Erscheinungsdatum 27.8., Zuschlag schwarz/weiss plus 1 Verlagsfarbe Fr.1770., total Fr.9826.10, Plazierung gemss Abmachung im 1. Bund. Benachrichtigung am 26.8. durch Herr Johaim: Die Druckvorlagen enthalten vier Farben, statt deren zwei. Wir vereinbaren neues Druckgut anzufertigen, das am 29.8. elektronisch bermittelt und als neues Erscheinungsdatum der 3.9. festgelegt wurde. Wir zeigen uns erstaunt, dass die Basler Zeitung und das St. Galler Tagblatt mit identischen Druckvorlagen keine Probleme hatten. Benachrichtigung am 29.8. durch Herr Johaim: Ich habe jetzt alle Details erfahren. Die BAZ und das StGTB haben das Inserat 4farbig gedruckt. Sie mssen bei diesen die Farbzuschlge in Hhe von mehreren Tausend Franken nicht bezahlen. Ich habe mir jetzt die Datei von der Publicitas Basel besorgt. Auch wir werden aus Goodwill 4farbig drucken. Sie [die Anzeige] erscheint am 3.9. Ihr heute angeliefertes Druckgut ist immer noch 4farbig und enthlt zustzlich noch eine Pantone-Farbe. Somit ist das Inserat jetzt 5farbig. Sie mssen mir keine neue Datei mehr senden. Gruss: Fredy Johaim. Wir schrieben am selben Tag zurck: Herr Johaim, danke fr Ihre freundliche Antwort. Wir sind wirklich ratlos Mit freundlichem Gruss. Elektronischer Brief Johaim am 2.9.: Sehr geehrter Herr Indlekofer. Ihre Druckvorlage ist 4farbig aufgebaut obwohl Sie nur eine Farbe bezahlen Der Verlag akzeptiert Ihr Inserat nicht. Aufgrund des grossen negativen Echos in der BAZ und im StGTB hat der Verlagsleiter entschieden, das Inserat nur dann erscheinen zu lassen, wenn Ihr Vor- und Nachname als Urheber im Inserat abgedruckt ist. Das Inserat kann also nicht erscheinen. Hier stellt sich die Frage, warum die NLZ sich nicht an die Urheber der negativen Berichte wendet? Die negativen Berichte ber die Befrworter dieser Vorlage hielt die NLZ nicht davon ab, noch und noch ihre Lgenpropaganda zu publizieren.
Unser Einschreiben vom 2.9.: Sehr geehrte Herren, Sie haben einen gltigen Vertrag mit dem Presseclub Schweiz abgeschlossen. Sie haben uns den Auftrag schriftlich besttigt Herr Johaim hat uns angewiesen, keine neue Datei mehr zu senden und auch wir werden aus Goodwill 4farbig drucken. Bringen Sie das Inserat am 10. September, falls es am 3. September wieder nicht erscheinen sollte. Aber bringen Sie es, ansonst Sie eine Vertragsverletzung begehen, und das htte rechtliche Folgen Mit freundlichem Gruss. Hinweis: Die Anzeige erschien am 3.9. wieder nicht.
Die Neue Zrcher Zeitung, mit welcher wir am 19.8. die Anzeige fr den 27.8. im Zeitungsbund Politik/Inland vereinbart haben, informierte uns am Nachmittag des 25.8. ber den Entscheid ihrer Inland-Redaktion, die Publikation im Inlandteil nicht zu akzeptieren, diese wrde daher im 3. Bund/Wirtschaft erscheinen. Beim stolzen Preis von Fr.8834. waren wir aber mit dieser schlechteren Plazierung nicht einverstanden. Weil sich die NZZ beharrlich weigerte, die schriftliche Vereinbarung einzuhalten, bestellten wir die Anzeige fr den 3.9. beim Tages-Anzeiger zum zwar sehr hohen Preis von Fr.12500.-, dessen Auflage jedoch um 120000 Exemplare hher ist als jene der NZZ. Und es geschah ein Wunder! Der TA konnte das angeblich 5farbige Inserat problemlos 2farbig drucken.
Die Abstimmabstinenz viel zu vieler Brger ist aufzulsen. Wir rufen alle Abonnenten unserer Clubnachrichten und Mitglieder des Presseclubs Schweiz auf, jetzt und heute aktiv zu werden. Rufen Sie Ihrerseits alle Freunde, Bekannten und Familienangehrigen auf, ebenso zu handeln. Bestellen Sie heute noch 50 oder 100 Exemplare dieser und werfen Sie diese in die nchsten Briefksten von Schweizerbrgern. Bitte, lassen Sie uns jetzt nicht im Stich! Diesmal nicht! Die Abstimmung luft bis am 25. September.