Schandecke
Die Neue Luzerner Zeitung am Pranger
Wir haben unsere Leserschaft in der Ausgabe 4/05 ber das inakzeptable Verhalten einer dem anonymen Aktienkapital gehrenden Zeitung orientiert. Neue Luzerner Zeitung nennt sich dieses Blatt. Durch Hinhaltetaktik und als diese nichts mehr fruchtete, mit lgenhaften Behauptungen, hat sie ihren Vertrag mit dem Presseclub Schweiz gebrochen, damit Tausenden von Geldgebern ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme an der Meinungsbildung zur Abstimmung verweigernd. Ein Abonnent dieser Zeitung, Jean Braun, hat uns seinen Briefwechsel mit der NLZ zum Abdruck gegeben. Auf seine erste Anfrage ging folgende Antwort ein:
Wir prfen alle Inserate daraufhin, dass sie weder widerrechtlich noch sittenwidrig sind. Zudem muss der Absender fr den Leser klar und unmissverstndlich identifizierbar sein. Letzteres war bei Ihrem Inserat leider nicht der Fall, worauf wir Sie im Vorfeld auch aufmerksam gemacht haben. Aus diesem Grund haben wir das Inserat nicht erscheinen lassen.
sig. Jrg Weber, Geschftsleiter
Braun antwortete am 8. Oktober wie folgt:
Auf mein Einschreiben vom 22. Sept. 2005 ging Ihr Kurzbrief vom 30. Sept. bei mir ein. Sie erwecken mit diesem den Eindruck, meine Zuschrift nicht richtig gelesen zu haben und meiner berechtigten Kritik in der Sache selbst ausweichen zu wollen. Zudem verwechseln Sie mich irrigerweise auch noch mit dem Auftraggeber des Inserates.
Als langjhriger Abonnent Ihrer Zeitung erwarte ich, dass Sie auf meine berechtigte Kritik wegen der Publikationsverweigerung durch Verschleppen und Vorschieben falscher Tatsachenbehauptungen antworten. Nach dem Ja vom 25. Sept., das Ihre Zeitung auch mitzuverantworten hat, mchte ich jetzt wissen, wie ich mir dieses Vorgehen zu erklren habe.
Ich habe Sie bereits wissen lassen, dass ich durch das Mitteilungsblatt ber das Verhalten Ihres Verlages orientiert worden bin. Daraufhin habe ich mich beim Presseclub nher informieren lassen und von dort eine Kopie der Auftragsbesttigung fr das Inserat angefordert. Beides, und Auftragsbesttigung habe ich Ihnen mit meinem letzten Brief vom 22. Sept. zugestellt.
Ihre als Antwort vorgeschobene Bemerkung wir prfen alle Inserate darauf hin, dass Sie weder widerrechtlich noch sittenwidrig sind sehe ich als Verschleierungstaktik, mit welcher Sie der Sache ausweichen. Das Inserat war weder widerrechtlich noch sittenwidrig, was von Ihrem Verlag auch nicht behauptet wurde.
Auch Ihr zweiter Satz Zudem muss der Absender fr den Leser klar und unmissverstndlich identifizierbar sein erklrt das fragwrdige Verhalten nicht. Wie aus hervorgeht, war der Auftraggeber des Inserates mit Presseclub Schweiz, Postf. 105, 4018 Basel gengend gekennzeichnet und somit entgegen Ihrer Behauptung fr den Leser klar und unmissverstndlich identifizierbar und durch Rckfrage beim betr. Postamt auch nachprfbar.
Nicht identifizierbar waren jedoch die in Ihrer Zeitung publizierten Inserate www.bilaterale und andere mehr! Auch ist es eine Unwahrheit Ihrerseits, den Auftraggeber im Vorfeld [auf die Nichtidentifizierbarkeit] aufmerksam gemacht zu haben. Richtig ist, dass Sie diesen Vorwand erst nach fast 2-wchiger Hinhaltetaktik im letzten Moment vorgeschoben haben (siehe Nr. 4 Sept. 2005).
Weil von der zu erwartenden Zsur nach dem Abstimmungs-Ja die Gesamtbevlkerung unseres Landes betroffen ist, erachte ich das Verhalten der NLZ gegenber Inserenten wie dem Presseclub Schweiz, welcher mit stichhaltigen Argumenten und Tatsachenberichten aus dem EU-Land Deutschland der Ja-Propagandawalze widersprochen hatte, fr hchst inakzeptabel.
Inzwischen musste ich erfahren, dass die NLZ auch einem langjhrigen Anzeigekunden, Komitee fr Freiheit und Unabhngigkeit KFU Innerschweiz, mit derselben Ausrede die Publikation verweigert hat. Das Komitee ist im Erscheinungsgebiet Ihrer Zeitung bestens bekannt. Auch diese Verweigerung mit dem Argument der angeblichen Nichtidentifizierbarkeit des Auftraggebers ist hier ganz besonders abwegig und wirft ein mehr als trbes Licht auf Ihren Verlag.
Als langjhriger Abonnent Ihrer Zeitung protestiere ich hiermit nochmals in aller Form gegen das inakzeptable Verhalten, mit welchem die verfassungsmssig garantierte Meinungs- und Pressefreiheit mit Fssen getreten wurden. Ihr Verlag hat damit verhindert, dass ich mich in Ihrer Zeitung ber alle Fakten und Meinungen zur Personenfreizgigkeit frei und uneingeschrnkt informieren konnte.
Das oben Gesagte lsst fr Ausreden keinen Spielraum. Ich ersuche Sie daher mit aller Bestimmtheit, die Verfehlungen in Ihrem Unternehmen schonungslos aufzuklren und mir zu berichten, wie es zu diesen gekommen ist. Ganz besonders wrden mich Ihre Antworten auf folgende Fragen interessieren:
l | Warum wurde die Publikation des Auftraggebers Presseclub Schweiz verweigert? |
l | Warum wurde die Publikation des Auftraggebers KFU Innerschweiz verweigert? |
l |
Warum konnten in der NLZ nicht nher identifizierbare Inserate der Befrworter erscheinen, whrend jene mit ablehnenden Empfehlungen trotz genauer Anschrift nach den Vorgaben der Schweizerischen Post, abgelehnt wurden? |
Ich danke Ihnen im voraus fr Ihre Stellungnahme und verbleibe
mit freundlichen Grssen
sig. J. Braun