Juristisches Sperrfeuer

Abschied vom Rechtsstaat, zweite Folge

Wie sich die langjhrigen Leser von erinnern, wurde der verantwortliche Redaktor unserer Zeitung, Ernst Indlekofer, im August 1998 von einem Trupp Polizisten in kugelsicheren Westen verhaftet und 14 Tage in Untersuchungshaft gesperrt. Aus seiner Firma wurden die wichtigsten Brogerte wie zwei Computer, Drucker, Kopierer (alles neuwertig) und ein Dutzend Kartons voller Akten weggeschleppt, wie es die Mafia nicht anders getan htte, um einen unliebsamen Konkurrenten auszuschalten. Anlass dafr war der Versand einer 80 Seiten zhlenden Broschre Abschied vom Rechtsstaat im Juli jenes Jahres, nur vier Monate nachdem Schnapsmilliardr und Erzzionist Edgar Bronfman am 10. Mrz der Schweiz den totalen Krieg erklrt und ein berraschter und allzu naiver Bundesrat Kaspar Villiger als Jahresprsident mit seiner Entschuldigung in seiner Rede vom 7. Mai 1995 voreilig kapituliert hatte. Villiger traf kurz darauf der Vorwurf, sein Familienstammbaum sei nicht frei von Flecken, seine Familie htte in Deutschland illegal jdische Zigarrenfirmen erworben, unter dem blichen Marktpreis. Damit scheint Villiger eine wunde Stelle gehabt zu haben, die ihm das Reden schwer gemacht hat. Dies hielt ihn allerdings nicht davon ab, sich namens der Eidgenossenschaft d.h. fr die Kriegsdienstgeneration, die fnf Jahre lang unzhlige Opfer und Entbehrungen auf sich nehmen musste fr ihr mustergltiges Verhalten der Schweiz gegenber den Juden (als weltweit einziges Land) beim Jdischen Weltkongress (JWC) zu entschuldigen! Dies lieferte die Grundlage fr die Erpressung der Schweiz, ein fr unser Land einzigartiges Vorkommnis. Es ist ein sonderbarer Zufall der Weltgeschichte, dass Personen mit wunden Stellen oft in hchste Regierungsmter aufsteigen, worber nachzudenken sich durchaus lohnt.

Die genannte Broschre beschftigte sich mit der fragwrdigen Anwendung des ARG. Begonnen hatte alles im Jahr 1995, als Schweizer Bankdirektoren mit der Bekanntmachung gedroht wurde, sie knnten auch auf auslndischen Flughfen verhaftet werden. Die Forderung des JWC an die Schweiz war anfnglich 7 Mia. und steigerte sich auf absurde 24 Mia. Franken. Bezahlt wurden nach jahrelangem Hick Hack 1,2 Mia. US-Dollar (1,8 Mia. Franken). Geld, das bis heute nur zum geringsten Teil verteilt ist und das von Israel beansprucht wird. Die Erpressung wre wohl nicht so reibungslos ber die Bhne gegangen, wenn in der Schweiz nicht just per 1. Januar 1995, nach hartem Abstimmungskampf und primitiver Verleumdung der Gesetzesgegner, das sogenannte Antirassismusgesetz, auch Maulkorbgesetz (Art. 261bis StGB) genannt, in Kraft getreten wre. Die Emprung ob der Frechheiten aus den USA wre ohne dieses Gesetz wohl kaum zu bremsen gewesen und die Erpressung htte sich, wie die gegen Spanien versuchte, in Luft aufgelst. Die freimaurerisch gesteuerte Medienlandschaft der Schweiz (nach Frankreich der wichtigste Freimaurersttzpunkt Europas) hatte getan, was sie immer tut. Widerstand galt ihr allenfalls als Alibibung. Das ARG war der strategisch geplante Aufmarsch einer Offensive gegen die Dame Helvetia, um sie schachmatt zu setzen.

Vor diesem politischen Hintergrund und der gleichzeitig laufenden Diffamierung und Hetzjagd gegen zehn Schweizer mittels des Strafartikels 261bis StGB, darunter wohl kein Zufall gegen drei von fnf Mitgliedern des Referendumkomitees gegen das ARG (Fischbacher, Rahm und Indlekofer) ist die Entstehung obgenannter Broschre zu sehen. Sie wurde als Co-Produktion der Autorengemeinschaft Schweizer, politisch verfolgt in der Schweiz herausgegeben, wie auf der Innenseite der Hlle zu lesen ist. In ihr wird die Demontage des Rechtsstaates und die Einfhrung einer totalitren Diktatur in der Schweiz anhand der Verfolgungsschicksale von zehn Schweizern ausfhrlich dokumentiert. Die darin vorausgesehenen Befrchtungen haben sich besttigt und ein Ende ist vorerst nicht abzusehen, aber da und dort regt sich politischer Widerstand. Das ARG ist trotz gegenteiliger Behauptung weit entfernt von der allgemeinen Akzeptanz.

Nach 7 1/2 Jahren soll nun die Gerichtsverhandlung gegen Indlekofer stattfinden, wegen angeblich mehrfacher Rassendiskriminierung. Wenn die Anklageschrift nicht so widerlich wre, knnte man sich beinahe auf die Verhandlung freuen. Das Schreiben von Holocaust in Anfhrungszeichen und die Feststellung, es soll nur die etablierte Mehrheitsmeinung vertreten werden drfen, werden Indlekofer als grbliche Verharmlosung des Holocaust (recte: Vlkermord) angelastet. Staatsanwltin Eva Eichenberger ist fr ihren drftigen juristischen Scharfsinn wahrlich nicht zu beneiden. Die Anklagebehrde schmt sich nicht, bis zu 9 1/2 Jahre alte Ausgaben von in die Anklageschrift aufzunehmen. Bei verleumderischen Presseartikeln rumt das Gesetz dem Betroffenen gerade mal 30 Tage Zeit ein, eine Gegendarstellung zu verlangen! Allerdings nur im Falle von Tatsachenbehauptungen, nicht wegen blosser Meinungsusserungen (und wegen Zitaten aus anderen Zeitungen), wie man sie Indlekofer vorwirft.

Die Anklageschrift ist ber weite Strecken trotz des Anscheins einer Fleissarbeit der Umsetzung alltglicher Meinungen in angeblich strafbare usserungen juristisch eine liederliche Arbeit und ist in ihrer Tendenz als bswillige Gesamtabrechnung zu bezeichnen. Dies ist um so schlimmer angesichts des erheblichen Zeitablaufs zwischen dem Erscheinen der entsprechenden Broschre im Sommer 1998 und dem Beginn der Anklageerhebung mit Rckgriff auf bis im Juni 1996 herausgebrachte Zeitungen. Was sich die Staatsanwaltschaft in Sachen Verfahrensverschleppung erlaubt, ist vor dem Hintergrund der Europischen Menschenrechtskonvention ungeheuerlich.

Fr viele Behauptungen der Staatsanwltin gibt es in den inkriminierten Textpassagen nicht den geringsten Anhaltspunkt. Es handelt sich ganz einfach um willkrliche Unterstellungen und Mutmassungen, die offensichtlich dem Zweck dienen, Hass gegen den Angeklagten zu schren, um ihm ein faires Verfahren zu erschweren. Dieses dient offensichtlich dazu, einen oppositionellen, dissidenten Publizisten mittels des sehr dehnbaren Strafartikels 261bis StGB mundtot zu machen und ins Gefngnis zu werfen. Es ist eine Strafe von ber drei Monaten Gefngnis vorgesehen, weshalb ein Dreiergericht zustndig ist.

Die Anklageschrift verletzt die Meinungsusserungs- und Pressefreiheit in eklatanter Weise. In ihr tritt eine autoritre Rechtsauffassung zu Tage, die man von diktatorischen Staaten kennt, wovor vor der Volksabstimmung zu diesem Gesetz gewarnt wurde. Sie gemahnt an die Anwendung des berchtigten Gummiparagraphen der antisowjetischen Propaganda oder an den ebenso berchtigten neuen Strafartikel wegen Herabsetzung des Trkentums, mit dem in der Trkei kritische Intellektuelle und Dissidenten verfolgt werden.

Der Angeklagte war Initiant und Co-Prsident des Referendum-Komitees gegen das Antirassismusgesetz (Artikel 261bis StGB). Der damalige Prsident der Jdischen Kultusgemeinde der Schweiz, Sigi Feigel, nahm sich die Unverschmtheit heraus, die Gegner des Gesetzes als grsstes politisches Lumpengesindel zu beschimpfen (Radio DRS aus dem Bundeshaus!). Das zeigt, wie dem politischen Gegner von vorneherein die Menschenwrde abgesprochen wurde. Diese verachtende Gesinnung findet auch in der Anklageschrift ihren Ausdruck.

Die Verhandlung findet statt vom 22.  24.3.06 jeweils ab 8.15 h. Mit einer rigorosen Blossstellung der an den Stalinismus gemahnenden autoritren Gesinnungsdiktatur durch die Tagespresse ist nicht zu rechnen. Dafr wird man andere Wege finden und das Gesetz abschaffen mssen. Die Anklagebehrde in diesem Verfahren ist mit ihrem rechtsstaatlich fragwrdigen Tun dabei, den Weg dahin zu ebnen. Dabei gleicht sie dem Hllengeist Mephisto aus der Faustsage, der stets das Bse will und doch das Gute schafft.