Sabotage jahrzehntelanger demokratischer Verfassungs- und Gesetzgebungsarbeit

Dieser Beitrag erschien unter dem Titel Eideswidriger Verrat am Schweizervolk als Leserbrief dieser Ausgabe. Aufgrund politisch hchstrangiger Wichtigkeit, bringen wir diesen auf der Heimseite als redaktionellen Beitrag, was wegen der stndigen Platznot in der gedruckten Ausgabe nicht mglich war.

(wwd) Derweil wegen des Kohsionsfonds von einer Milliarde die patriotischen Zeitungen berlaufen und Bundesrtin Calmy-Rey scharf kritisiert wird, aber leider nicht zurcktreten muss, sind die tragenden Grundpfeiler der Schweiz am Zerbrckeln, ohne dass von irgend einer der heuchlerischen Parteien oder sonstiger Gruppe Widerstand kme. Gemeint sind Privatisierung und Antirassismusgesetz.

Die Privatisierung ist ein Kind der Globalisierer und fhrt zur Umverteilung des Kapitals von unten nach oben. Privatisiert werden sollen nmlich nicht nur smtliche Staatsbetriebe wie Post, Telefon, Transport und Elektrizittswerke, sondern auch andere gewinntrchtige Sparten, wie etwa die Wasserversorgung, das Gesundheits- und Bildungswesen, usw.

Am 21. Mai hat das nicht ber die Nasenspitze hinausdenkende und mit Brot und Spiele beschftigte Volk, wie schon so oft, zu einer der folgenschwersten Verfassungsnderungen wie es die Neuordnung zur Bildung ist, ja gesagt. Nun sind wir soweit, dass auch im Bildungswesen das GATS durchgesetzt werden kann und die Kantone nicht mehr wie bisher ber ihre Schulen und Hochschulen selbst bestimmen knnen.

Mit der angenommenen Verfassungsnderung kann Bundesbern jetzt seinen eideswidrigen Verrat am Schweizervolk, den unsere Regierung mit Unterzeichnung des Allgemeinen Abkommens ber den Handel mit Dienstleistungen (GATS) begangen hat (ein Kind der WTO), fortsetzen. Ziel dieses Abkommens ist die fortschreitende Liberalisierung smtlicher Dienstleistungen, wie oben erwhnt.

Das kantonale Recht stand bis anhin dem internationalen Bildungsmarkt mit seinem normierten Angebot im Weg und musste daher an den Bund abgetreten werden. Zuknftig fehlen dem Volk die Rechtsmittel, weil Bund und Kantone auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben zu achten haben und gemeinsam fr die Koordination und fr die Gewhrleistung der Qualittssicherung im schweizerischen Hochschulwesen zu sorgen haben (Art. 63. Abs. 3), wie vom GATS verlangt. Nach dem Ja kann das GATS von oben nach unten einheitlich und zwingend fr alle durchgesetzt werden. Schler und Studierende werden zum Objekt von auf Gewinn zielenden internationalen Dienstleistungsgiganten in der Hand von wenigen Superkapitalisten.

Hier drngt sich ein Vergleich mit dem Bundesgesetz ber Aufenthalt und Niederlassung der Auslnder (ANAG) vom 26. Mrz 1931 auf. Vor Einfhrung dieses Gesetzes wurde das Volk 1925 und 1928 an die Urnen gerufen. Es wurde ein Gesetz gefordert, wonach der Auslnderanteil von 14,7% (1910) bzw. 10,5% (1920) nie mehr erreicht werden drfe. Ende 1945 betrug der Auslnderanteil rund 5%. Die Erteilung fr Bewilligungen fr Aufenthalt und Niederlassung von Auslndern lag vor 1934 ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone. Nach monatelangen Diskussionen in den beiden Kammern wurde man sich einig, dem Antrag zur Begrenzung von Auslndern zuzustimmen. Dafr sei es nun aber notwendig, die Kompetenz ber Aufenthalt und Niederlassung von Auslndern von den Kantonen an den Bund zu delegieren, denn nur so knne Bundesbern den Gesamtbestand kontrollieren.

Nachdem das Gesetz seit dem 1. Jnner 1934 in Kraft war und die Kantone nichts mehr zu sagen hatten, warnte nach der Zwischenperiode von fnf Jahren Grenzbesetzung der Bundesrat am 8. Mrz 1948 (Botschaft des BR 5393) vor einer neuen Masseneinwanderung. Er beantragte der Bundesversammlung eine Verschrfung des betreffenden Bundesgesetzes (ANAG), um der erneuten ausserordentlichen Anziehungskraft der Schweiz auf Auslnder durch eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmung Rechnung zu tragen. Kurz darauf missbrauchte der Bundesrat seine Amtsmacht dazu, im Interesse eines neofeudalen Superkapitalismus eine neue Masseneinwanderung billiger Arbeitskrfte in die Wege zu leiten. In flagranter Zuwiderhandlung gegen die damals gltige Bundesverfassung sabotierte der Bundesrat 50 Jahre demokratische Verfassungs- und Gesetzgebungsarbeit beider Rte und des Schweizervolkes in nicht wieder gut zu machender Weise. Daran hat sich bis heute nichts gendert und keiner der Eidesbrecher wurde wegen Verfassungsbruch dem Strafrichter berantwortet.