Zur Diskussion um die Abschaffung des ARG
Die Antirassismus-Strafnorm sei keine Bedrohung der Meinungsusserungsfreiheit. Sie schrnke das Postulat Geschichtswissenschaft muss frei sein, keineswegs ein, schreibt der umtriebige Historiker Jakob Tanner im Beitrag Der Genozid als Geissel der Menschheit am 18.10.06 im Tages-Anzeiger. Das ist eine mantrahaft wiederholte Behauptung, die keinesfalls stimmt, wie die Gerichtspraxis zeigt. Geschichtsforschung ber den zweiten Weltkrieg ist nur soweit frei, als sie vermeintlich gesichertes Wissen besttigt. Das Gesetz ist zu wenig klar gefasst und ffnet der Willkr Tr und Tor; es ist ein monstrses juristisches Konstrukt und liegt quer in der Gesetzeslandschaft.
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Der Strafparagraph ist mit dem Fluch behaftet, dass keine offene und faire Diskussion im Abstimmungskampf stattgefunden hatte. Alle Kritiker der neuen Strafnorm wurden pauschal als Rassisten und Rechtsextreme abgestempelt. Die jdische LICRA und ihre Hilfswilligen bei der Stadt Genf und Gewerkschaften unterstellten der Bevlkerung aller vier Landesteile rassistisch und antisemitisch zu sein indem sie mit einem Pass gegen den Rassismus dazu aufforderten, sich namentlich zu verpflichten, jede Art von Rassismus zu unterlassen und zu bekmpfen. Bekanntlich waren in der Schweiz Rassismus und Antisemitismus so gut wie unbekannt. Weil dem neuen Strafgesetz ein Volks-Nein drohte Panik im Bundeshaus hiess ein Blick-Aushang 10 Tage vor dem Urnengang wurde mit einem geflschten Graffitty Italia-Schweine ab in die Gaskammer, als Plakat in dreifacher Weltformatgrsse, gegen die Konservativen aufgehetzt und das Volk zur Annahme gedrngt. Wer einen italienischen Ehepartner hat, stimmte dem Gesetz zu. So wurde die Gegnerschaft systematisch manipuliert, eingeschchtert und diskreditiert.
Die Bestrafung der Leugnung von Vlkermord ist aus liberaler Sicht problematisch. Seit wann mssen angebliche Offenkundigkeiten vom Staat mit dem Strafrecht geschtzt werden? Das ist eine unertrgliche Einmischung des Staates in die Geschichtswissenschaft, was auch in Frankreich kritisiert wurde, als man die Leugnung des Armeniervlkermordes unter Strafe stellte. Eine Reihe prominenter Historiker protestierte und wies darauf hin, dass historisch bewiesene Tatsachen stark genug sind, um in der demokratischen ffentlichkeit ohne Strafnormen Bestand zu haben. Das ist offensichtlich in der Schweiz nicht der Fall, und die Freiheit der Forschung wird bedroht.
Um die freie Forschung nicht einzuschrnken, schlug ein franz. Abgeordneter vor, professionell arbeitende Historiker sollten von der Strafdrohung ausgenommen werden und auch weiterhin Fragen stellen drfen. Wer sollte denn entscheiden, welche Forscher professionell arbeiten? Etwa der Staat, vertreten durch Georg Kreis mit seiner Eidg. Kommission gegen Rassismus? Die SVP hat in ihrem lesenswerten Positionspapier zum ARG (siehe: http://www.svp.ch) die Abschaffung dieser linken Zensur- und Umerziehungsbehrde verlangt.
Den weitaus grssten Teil der ffentlich bekannten Holocaust-Literatur wrde dieser Abgeordnete wohl als von professionellen Historikern geschrieben akzeptieren. Doch unter diesen befanden sich schon immer Leute, die hofften zu Ansehen, Literatur- und Filmpreisen und zu viel Geld zu kommen. Wer erinnert sich nicht an Binjamin Wilkomirski, der von der internationalen Presse in hchsten Tnen gelobt wurde, bis auskam, dass sein in ein Dutzend Sprachen bersetztes Buch Bruchstcke; aus einer Kindheit 19331948 ber seinen Aufenthalt im Todeslager Auschwitz der allergrsste Schwindel war. Der als Holocaust-Papst bekannte jdische Autor Raul Hilberg musste 1985 im Kreuzverhr des Zndel-Anwalts Douglas Christie vor dem District Court of Ontario in Toronto Mngel in seinem Buch und fehlende Beweise fr Behauptungen zugeben, Behauptungen dessen Bestreiten in der Schweiz bestraft werden kann. Hilbergs Eingestndnis wird, obwohl es ein jeder Chefredaktor kennt (kennen muss), von der gesamten Schweizer Presse als Staatsgeheimnis gehtet. Wohlgemerkt: 1985 gab es in der Schweiz noch neun Jahre lang kein ARG.
Liberale Kritiker des franzsischen Gesetzes, so Tanner weiter, wollten verhindern, dass Rassisten und Antisemiten, die sich gerne zu Mrtyrer stilisieren, gratis ein staatlich finanziertes Tribunal fr die Ausbreitung ihrer Hassideologien zur Verfgung gestellt bekommen. Das ist auch so ein verlogenes Mantra. Die quasi gleichgeschalteten Medien vermeiden tunlichst eine faire Berichterstattung, nicht erst whrend des Prozesses vor dem kanadischen Gericht in Toronto, wo Zndel freigesprochen wurde, sondern auch jetzt bei den Prozessen gegen die Revisionisten Zndel und Rudolf in Deutschland, ber die man praktisch nichts erfhrt. Beide sind aus den USA nach Deutschland verschleppt worden!
Tanner kritisiert die Position Frankreichs, welche die Freiheit der Wissenschaft ohne Rcksicht auf eigene Kosten gegen die Anmassung des Staates verteidigt. Gegen eine solche Position knne und msse eingewendet werden, dass es falsch sei, vor revisionistischen und rassistischen Hasspredigern zu kuschen und sie mit dem Argument der Meinungsusserungsfreiheit gewhren zu lassen. Hier vermischt Tanner salopp Dissidenten und religise Hassprediger. Bei Lichte besehen sind die wahren Hassideologen diejenigen, welche das Wort Hass immer im Munde fhren und uns ein furchtbares quasi-metaphysisches Geschichtsbild mit staatlicher Gewalt aufdrngen wollen und jeden Andersdenkenden mit dem Vorwurf des Rechtsextremismus niederknppeln.
Die Schweiz habe das Gesetz universell formuliert, sie sehe mit guten Grnden von einer Auflistung der inkriminierten Tatbestnde ab und berlasse es den Gerichten von Fall zu Fall zu urteilen, was ein Vlkermord ist und welche Verbrechenshandlungen in concreto unleugbar dazu gehren. Ausserdem msse man die Motivation der Tter mitbercksichtigen. Das ist unglaublich! Zuerst schafft man einen monstrsen Tatbestand und berlsst es dann den Gerichten zu bestimmten, welche Elemente zu einem Vlkermord gehren. Wie blich ziehen die Gerichte Gutachter (Niggli und ihm nahestehende Juristen) heran. Die happigen Kosten werden alsdann den Angeschuldigten auferlegt, denen die Gutachter eine antisemitische Gesinnung unterstellen.
Nach Prof. Marcel A. Niggli ist Leugnung von Genozid ein Absichtsdelikt, was grundstzlich richtig ist. Aber was heisst Leugnen? Leugnen setzt ein Behaupten oder vielmehr Bestreiten wider besseres Wissen voraus. Das wrde aber bedeuten, sich mit den Argumenten der Leugner (die durch diesen Begriff schon vorverurteilt sind) auseinanderzusetzen und ihre Entlastungsbeweise und -zeugen zuzulassen bzw. anzuhren. Das wird aber abgeblockt mit dem Argument, es handle sich um feststehende Tatsachen und man drfte dem Angeklagten keine Bhne zur Verbreitung seiner Ideen geben. Damit wird ihm nicht nur die Freiheit der Meinungsusserung sondern auch das Recht der Verteidigung beschnitten. Wenn es doch so einfach ist, die Holocaust-Revisionisten zu widerlegen und als Spinner zu entlarven, warum tut man es denn nicht einfach?
Unbewiesen wird den Angeklagten die Absicht zur Herabsetzung der Menschenwrde anderer (= Rassendiskriminierung) unterstellt. Doch durch abweichende geschichtliche Tatsachenbehauptungen wird niemand in der Menschenwrde herabgesetzt.
Die Behauptung der immer gleichen Juristen (vor allen Niggli und Dorrit Schleiminger, die sich gegenseitig zitieren!), durch das Rechtskonstrukt des ARG werde die freie Meinungsusserung nicht tangiert, sondern diene der Eindmmung von Antisemitismus und Rassismus und sei als Abwehr gegen Menschenrechtsverletzungen konzipiert, ist eine monstrse Lge, welche auch durch noch so vieles Wiederholen nicht wahr wird. Vielmehr werden die Menschenrechte Andersdenkender verletzt und ihnen wird regelmssig ein faires Gerichtsverfahren vorenthalten. Daher: Weg mit dem ARG!