Holocaust

Brief an die Weltwoche

Die Weltwoche brachte am 31. Mai 2007 einen Beitrag unter dem Titel Seminar fr Holocaust-Leugner. Darin offenbart sie typische Merkmale der gelenkten Systempresse: Beschimpfung und Verchtlichmachung von Staatsfhrern, Behauptungen bar jedes Beweises, Nachplappern aus anderen Medien, einseitige Parteinahme fr die Israel-Lobby. Informationsfreiheit ist ihr kein Anliegen, womit sie Grundwerte, fr die Europa 200 Jahre eingetreten ist, ablehnt. Den Beitrag schrieben Urs Gehriger und Pierre Heumann.

Sehr geehrte Herren

Ihr oben zitierter Beitrag (Seminar fr Holocaust-Leugner) beginnt mit dem Hinweis auf die Bemhungen des kleinen Teams um EDA-Staatssekretr Michael Ambhl, das darum bemht sei, seit lngerem im Streit zwischen dem Mullah-Staat und der Weltgemeinschaft zu schlichten. Ich nehme Ihren Aufhnger zum Anlass, mit diesem zu beginnen:

Es interessiert mich nmlich, ob Ihre Redaktion auch schon der Frage nachgegangen ist, ob das kleine Team um Michael Ambhl (oder seines Vorgngers) sich schon einmal darum bemht hat, Israel an den Verhandlungstisch zurckzulocken, um es mit verschiedenen Ideen an die zwischen Nov. 1963 bis Dez. 1992 erlassenen 66 UNO-Beschlsse zu erinnern, die im Washington Report on Middle East Affairs vom Mrz 1993 aufgezhlt sind, die Israel nicht einzuhalten gewillt ist?

Auch knnte das kleine Team einmal versuchen Israel zu bewegen, seine rund 200 Atombomben zu vernichten. Vielleicht knnte man dann den Mullah-Staat, wie Sie die Republik Iran nennen, eher von westlichen Ideen berzeugen.

Mit Ihrer Kritik an Bundesprsidentin Micheline Calmy-Rey wegen des vorgeschlagenen Seminars zur unterschiedlichen Perzeption des Holocaust missachteten Sie die der Presse obliegende Sorgfaltspflicht indem Sie ohne Not ein Vorhaben an die ffentlichkeit brachten, das, wie Sie zugegebenermassen wussten, als vertraulich gekennzeichnet war. Warum setzten Sie sich darber hinweg? Ihre Indiskretion ntzt weder der Schweiz noch dem Iran, und der von Ihnen vorgeschobenen Weltgemeinschaft schon gar nicht.

Ihren eigenen Fehltritt, den Sie Bundesprsidentin Calmy-Rey andichten, kaschieren Sie mit der unwahren Behauptung, der iranische Prsident Ahmadinedschad (und andere Vertreter der iranischen Regierung) htten den Genozid an den Juden wiederholt in Abrede gestellt. Ich darf sicher voraussetzen, dass Ihre Redaktion das mehrere Seiten umfassende Interview des Magazins Der Spiegel mit Ahmadinedschad gelesen hat. In diesem hat er an keiner Stelle den Genozid an den Juden in Abrede gestellt, und schon gar nicht mehrmals, wie Sie ihm unterstellen.

Nach Ihrem unfreundlichen Angriff auf Calmy-Rey blieb ihr nichts anderes brig als in der nationalrtlichen Fragestunde vom 18. Juni ihr Vorhaben hinter der Aussage zu verstecken,

Der Holocaust ist eine absolut unbestreitbare historische Tatsache, die zu keinerlei Diskussion Anlass gibt. Es gibt keinerlei Auslegungsspielraum zur Frage ber den Vlkermord an den Juden. (Schweizerzeit Nr. 18, 29. Juni 2007, S. 8. Hier aus dem Franzsischen bersetzt, ei.)

Indessen ist nicht anzunehmen, dass der Chefin des Aussendepartements die neue Zahl der Opfer von Auschwitz auf Grundlage neuer Erkenntnisse durch neue Archivfunde nicht bekannt sei. Dasselbe gilt auch fr die Weltwoche, denn Henry M. Broder, den Sie zu Ihren freien Publizisten zhlen, ist regelmssiger Autor des Spiegels. Es wre daher vermessen, anzunehmen, er kenne den frheren leitenden Spiegel-Redaktor Fritjof Meyer und seinen Bericht ber die neuen Zahlen von Auschwitz nicht. Demzufolge kennen auch Sie Meyers Bericht. Oder soll ich annehmen, dass ber diese heikelsten Fragen, wie Sie das Thema nennen, unter Ihnen nicht eifrig diskutiert wird? Solches anzunehmen wre abwegig.

Ich bin der Meinung, dass Sie genau Bescheid wissen, jedoch Fritjof Meyers neue Zahlen von Auschwitz einer strikten Zensur anheimgestellt haben. Das geht das dumme Volk nun wirklich nichts an, wird Ihre Redaktion gedacht haben. Vorausgesetzt, meine berlegungen seien richtig, dann ist Ihnen auch der einschlgige Gerichtsentscheid der Bundesrepublik Deutschland wegen Meyers Publikation bekannt (ich komme gleich darauf zurck). Um allfllige Einwnde zu entkrften, weise ich jetzt schon darauf hin, dass man der Bundesrepublik Deutschland sicher nicht unterstellen kann, sie bte Relativierern ein Forum zur Leugnung des Genozids an den Juden an.

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Fritjof Meyer, geb. 1932, Diplom-Politologe, von 1966 bis 2002 leitender Redaktor des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, hat in einem umfangreichen Bericht in der Zeitschrift Osteuropa (Zeitschrift fr Gegenwartsfragen des Ostens, 52. Jg. Heft 5/2002) die Auschwitz-Opfer um rund 90% reduziert. Die Viermillionenzahl fr Auschwitz-Birkenau nennt er ein Produkt der sowjetischen Kriegspropaganda.

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Die bekannten Gestndnisse des Auschwitz-Kommandanten Hss seien unter Alkoholeinfluss erpresst worden. Die bis heute einem Millionenpublikum in Birkenau und im Auschwitz-Museum vorgefhrten Gaskammern hlt Fritjof Meyer fr falsch bezeugt. Man htte diese Kammern nur kontraproduktiv betreiben knnen. Zumal die vorhandenen Belege eher auf Versuche deuten, Gas anzuwenden. Als Orte von Massenverbrechen seien die Bauten nicht geeignet gewesen. Statt dessen nimmt Fritjof Meyer neuerdings an, dass in zwei abgelegenen Bauernhusern (Bunkern) rund 360000 Menschen vergast worden seien.

Osteuropa ist eine Monatszeitschrift der Deutschen Gesellschaft fr Osteuropakunde e.V. (DGO). Die verantwortlichen Herausgeber sind Prof. Dr. Rita Sssmuth (Prsidentin), ehemalige Prsidentin des Deutschen Bundestages, u.a.m. Geschftsfhrerin ist Dr. Heike Drrenbcher. Chefredaktor ist Dr. Manfred Sapper. Die Zeitschrift Osteuropa erscheint in einem der angesehensten deutschen Verlage, der zum Imperium der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gehrt. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass Rita Sssmuth Jdin ist. Gegen die genannten Personen wurde von privater Seite Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 28. Mai 2003 das Ermittlungsverfahren mit folgender Begrndung eingestellt (Zusammenfassung):

Die Anzeigeerstatter tragen vor, der Inhalt dieses Artikels stelle hinsichtlich der Zahl der Opfer von Auschwitz stark verharmlosende Behauptungen auf, weshalb sich die Beschuldigten der Volksverhetzung strafbar gemacht htten. Die rechtliche Wrdigung der Anzeigeerstatter ist unzutreffend. Ein strafbares Verhalten der Beschuldigten liegt nicht vor. Der Beschuldigte Meyer bleibt mit dieser Zahl [ca. einer halben Million, von denen ca. 356000 in Gaskammern ermordet worden seien] zwar unterhalb der Zahl, die in anderen Studien genannt werden, gleichwohl kann wegen des Inhalts seines Aufsatzes ein Tatverdacht wegen eines Vergehens der Volksverhetzung gem. 130 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 2 StGB nicht begrndet werden. Der angeschuldigte Meyer grenzt sich in seinem Aufsatz klar von jedweden Bestrebungen, den Holocaust und seinen Schrecken zu verleugnen oder zu bagatellisieren, ab, indem er am Ende seiner Ausfhrungen ausdrcklich darauf hinweist, dass das Ergebnis seiner Untersuchungen die Barbarei nicht relativiere, sondern verifiziere. Das Ermittlungsverfahren ist mithin gegen smtliche Beschuldigte bereits aus rechtlichen Grnden einzustellen. Bock, Staatsanwltin. (Aktenzeichen 4 Js 75185/02.)

Die Diskussion ber den Vlkermord an den Juden ist entgegen des Rckzugsgefechts von Bundesprsidentin Calmy-Rey lngst Realitt und hat durch Fritjof Meyer nochmals einen neuen Anstoss erfahren. Somit ist auch die Auseinandersetzung mit diesen heikelsten Fragen in vollem Gange und nicht mehr zu stoppen. Ihrem Hinweis auf die UNO, welche die Leugnung als inakzeptabel zurckgewiesen hat, kommt diesbezglich wenig Bedeutung zu, denn es gab darber keine Abstimmung. Der Redner hatte einfach seine Meinung geussert und niemand antwortete ihm. Das Thema scheint dort bis auf ein paar wenige niemand zu interessieren.

Artikel 19 der Allgemeinen Erklrung der Menschenrechte gebietet: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsusserung: dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhngen und Informationen und Ideen mit allen Verstndigungsmitteln ohne Rcksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Informations- und Meinungsfreiheit werden auch von der Schweizerischen Bundesverfassung garantiert. Die Verhinderung einer jeden Diskussion ber den Vlkermord an den Juden ist mit mittelalterlicher Inquisition vergleichbar. Die Verhinderung des freien Denkens und des Meinungsaustausches (Diskussion) sind ein Menschheitsverbrechen unter dem heuchlerischen Mantel angeblicher Rechtsstaatlichkeit.

Auch die oben erwhnte FAZ ist der Meinung: usserungen ber geschichtliche Vorgnge sind keine Flle fr das Strafrecht, es sei denn, man will bestimmte Thesen tabuisieren oder eine Denkart vorschreiben. Beides steht zur freiheitlichen Demokratie in Widerspruch. (www.faz.net vom 12. Mrz 2007). Es ist zu hoffen, dass auch der Weltwoche die freiheitliche Demokratie nher steht als eine Meinungsdiktatur.

Es wrde mich interessieren, wie Sie die Diskrepanz zwischen Ihrem Bericht vom 31. Mai 2007 und meinen Ausfhrungen erklren. Auch nhme mich wunder, warum die Weltwoche die neuen Erkenntnisse, wie sie in der Zeitschrift Osteuropa publiziert worden sind, seit vier Jahren mit Zensur belegt hat. Fr Ihre Antwort danke ich zum voraus bestens.

Mit freundlichen Grssen
sig. Ernst Indlekofer
8. August 2007

Die Gedenksteine von Auschwitz

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