EuGH: EU-Recht steht ber nationalem Recht

Luxemburg (dpa). Das Recht der Europischen Union steht ber nationalem Recht. Diesen Grundsatz hat der Europische Gerichtshof (EuGH), das hchste Gericht der EU, am Mittwoch [18. Juli 2007] in Luxemburg mit einem Urteil in einem Streit ber Unternehmensbeihilfen in Italien bekrftigt. Nationale Gerichte drfen sich laut dem Richterspruch nicht ber EU-Recht hinwegsetzen und mssen gegebenenfalls heimische Gesetze und Vorschriften ausser Acht lassen (AZ: C-119/05). Hintergrund ist eine 1985 von einem italienischen Unternehmen beantragte Beihilfe, die die nationale Behrde noch vor der massgeblichen Entscheidung der EU-Kommission gewhrte. 1990 erklrte die Brsseler Behrde die Beihilfe fr unzulssig. Das Unternehmen verklagte daraufhin die italienischen Behrden, um die Subventionen behalten zu knnen. Gerichte gestanden dem Unternehmen die Beihilfen in Urteilen von 1991 und 1994 zu. Das Verfahren landete dann vor einem italienischen Gericht, das den EuGH bat, Zustndigkeiten und Befugnisse zu klren. Der EuGH unterstrich, dass nationale Gerichte zwar das Recht htten, die Gltigkeit von Rechtsakten der EU prfen zu lassen. Sie seien aber nicht befugt, deren Ungltigkeit selbst festzustellen. Das Unternehmen htte also die Entscheidung der Kommission gar nicht erst von einem nationalen Gericht prfen lassen knnen.

Kommentar : Besttigung der perfekten Diktatur vor der nicht genug gewarnt werden kann. Einige Handvoll aus der EU-Kasse bezahlte Auserwhlte und vielfach hochkartig korrumpierbare Kommissare, die wie eine Bande von Dieben bereits einmal wegen verschwundener Milliarden von Euro zurcktreten mussten, entscheiden ber Nationen deren Brger keinerlei Mitsprache bei ihren Entscheiden haben.

Verfassungsfeindliche Politiker, Wirtschaftsbosse, ihre Hilfswilligen und geistig Verworrene, die zuknftig die Unabhngigkeit der Schweiz in Gefahr bringen, indem sie unser Land in die EU einbinden wollen, gehren wegen Landesverrat vor Gericht gestellt. Diese sind hundertmal schlimmer als Holocaust-Leugner, die noch niemanden zu Schaden gebracht haben, aber wegen falscher Meinungsusserung bis zu fnf Jahre ins Gefngnis kommen. Streichen wir daher bei den Parlamentswahlen im Herbst 2007 auf den Wahllisten einen jeden Kandidaten der je ein einzig gutes Wort ber die EU gesagt hat, oder solche, die uns belogen hatten, wir bekmen keine fremden Richter. Vielleicht bewahren wir diese damit vor dem Gefngnis. Stalin und Mao waren mit Landesverrter weniger rcksichtsvoll!