Spanien setzt Holocaust-Leugnungsgesetz ausser Kraft
Der Richter Juez Santiago Vidal verurteilte den spanischen Intellektuellen und Publizisten Pedro Varela 1998 vor dem Bezirksgericht Barcelona (Juzgado Penal No 3) zu fnf Jahren Gefngnis wegen Holocaust-Leugnung und Rassenhass. Vidal ordnete gleichzeitig die Vernichtung von 20000 beschlagnahmten Bchern an.
Die Verurteilung des spanischen Menschenrechtsaktivisten erfolgte auf Grundlage des 1996 auf Druck der BRD geschaffenen Holocaust-Leugnungsgesetzes (articulo 607.2, Cdigo Penal).
Beide katalanischen Berufungsinstanzen, am Ende die drei Richter des katalanischen Hchstgerichts (Audiencia Provincial), entschieden aber, dass der Artikel 607.2 des spanischen Strafgesetzbuches (Holocaust-Leugnungsgesetz) mit dem Menschenrecht auf freie Meinungsusserung unvereinbar sei. Deshalb verwiesen die Richter der Audiencia Provincial den Fall Varela zur Grundsatzentscheidung an den spanischen Verfassungsgerichtshof in Madrid.
Elf Jahre nach Beginn der Verfolgung des Menschenrechtsaktivisten, am 8. November 2007 entschieden die 12 hchsten Richter Spaniens am Madrider Verfassungsgericht (El Tribunal Constitucional) nicht nur ber das Holocaust-Leugnungsgesetz, sondern auch ber das weitere Schicksal des verfolgten Dissidenten Pedro Varela.
Das Holocaust-Leugnungsgesetz, so die hchsten spanischen Richter, ist mit dem in der spanischen Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsusserung nicht vereinbar.
Die Richter liessen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwrde verletzen und ihre Existenz bedrohen wrde. Die Richter argumentierten, dass durch freie Meinungsusserung meistens irgend jemand bzw. irgendeine Gruppe verletzt wrde, das mache ja gerade die freie Meinungsusserung aus. Man knne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsusserung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter Gruppen abhngig machen, so die Richter.
Holocaust-Aufklrung darf also fortan in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden.