Ein Strafrechtswissenschaftler klagt an
Prof. Dr. Winfried Hassemer, Strafrechtswissenschaftler und ehemaliger Vizeprsident des Bundesverfassungsgerichts klagte die schreckliche Menschenverfolgung des Systems an: Ich bin beispielsweise kein Anhnger der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung. [] Es wre mir recht, wenn wir dieses Sonderproblem nicht mehr htten. [] Ich bin kein Freund solcher Tatbestnde, die falsche Meinungen unter Strafe stellen. [] Der Gesetzgeber sollte im Strafverfahrensrecht ansetzen und brgerliche Freirume besser sichern. Er sollte die Verbindung zwischen Geheimdiensten und Polizei nicht herstellen. (Sddeutsche Zeitung 11.6.2008)
Dass es nicht darum geht, ein sogenanntes Rechtsgut der Juden zu schtzen (was immer man darunter zu verstehen hat) bzw. den ffentlichen Frieden zu sichern, musste die SZ (Sddeutsche Zeitung) offen zugeben:
Die Leugnungsttigkeit ist aber in Form der sogenannten einfachen Leugnung eines geschichtlichen Vorgangs nur schwer als Aussage mit Agitationscharakter zu qualifizieren. Das Rechtsgut des ffentlichen Friedens ist in der Strafrechtsdogmatik ebenfalls umstritten.
Also, die sogenannte Holocaust-Leugnung drfte in einem Rechtsstaat nicht verfolgt werden, besttigt die SZ. Um was geht es dann? Hier die Antwort:
Letztlich geht es um die Verhinderung des Wiedererstarkens national-sozialistischer Bestrebungen. (SZ, 14.7.2008)
Also da haben wir es. Es handelt sich um lupenreine politische Verfolgung, um die Ausschaltung politischer Opposition und nicht um die Leugnung eines geschichtlichen Ereignisses. Politische Verfolgung und Ausschaltung der politischen Opposition stellen gemss Menschenrechts-Charta der Vereinten Nationen ein Menschenrechtsverbrechen dar.
Quelle: National-Journal, Nr. 118/119, 2008