Ist die Holocaust-Verfolgung am Ende?

Mit Holocaust-Verfolgung sind im vorliegenden Bericht Strafverfahren wegen Leugnen des Vlkermordes nach Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches gemeint. In solchen Strafverfahren, nicht unhnlich der Hexenprozesse, bedient sich die Anklage des Wortes Holocaust (von Griechisch: vollstndig verbrannt) obwohl der Begriff nicht im Gesetz vorkommt. Gemeint ist die Vernichtung von 6 Millionen Juden, vornehmlich in sogenannten Gaskammern whrend des Zweiten Weltkrieges, die in den Rang eines unbestreitbaren Dogmas erhoben wurde. Leugnen hat nach allgemeinem Sprachgebrauch die Bedeutung von bestreiten wider besseres Wissen. Die Anklagebehrden mssten demzufolge zunchst einmal beweisen, dass die Angeklagten den Vlkermord wider besseres Wissen bestreiten, also leugnen. Dies unterlassen sie jedoch und verweigern regelmssig eine sachliche Auseinandersetzung, sprich Entlastungsbeweise. In Strafverfahren gegen trkische Bestreiter des Armenier-Genozids wird das Wort Holocaust nicht verwendet

Erst die mittelalterlichen Strafverfolgungen wegen falscher Meinung und die parallel zu ihnen orchestrierte Pressehetze der sich heuchlerisch liberal nennenden Zeitungen haben dem Holocaust-Thema zu weltweiter Aufmerksamkeit verholfen. Grosse Teile der Bevlkerung lassen sich aber ein staatlich verordnetes Geschichtsbild nicht mehr gefallen. Nachdem wegen einer Publikation in der Zeitschrift Osteuropa gegen Fritjof Meyer (ehem. Chefredakteur beim Spiegel) und gegen die ehem. Bundestagsprsidentin Rita Sssmuth (die verantwortliche Herausgeberin) Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet wurde, diese aber vom Stuttgarter Strafgericht mit der Begrndung, der Aufsatz verstosse nicht gegen das Gesetz, abgewiesen wurde, erstatteten einige Deutsche Strafanzeige gegen sich selbst indem sie sich bezichtigten Meyers Thesen zu untersttzen und diese zu verbreiten. Bekanntlich hatte Meyer in der Zeitschrift Osteuropa das vielfach bezeugte Epizentrum des Vlkermordes in den Gaskammern von Auschwitz, die er zu recht als Leichenkeller der Krematorien von Auschwitz bezeichnet (was die Revisionisten schon immer taten), bestritten. Vielmehr verlegte er die Gaskammern in zwei Bauernhuser ausserhalb des Lagers, was wiederum unzhlige Fragen aufwirft. Das Aufgeben des Leichenkeller gleich Gaskammern-Dogmas in einer serisen Zeitschrift stellt eine kopernikanische Wende in der ganzen Holocaust-Revisionismus-Debatte dar, aber die verffentlichte Meinung ignoriert sie nach Krften und die deutsche Justiz verurteilt munter weiter.

Von der Presse besonders angefeindet werden der ehemalige Anwalt Horst Mahler und die bis vor kurzem wenig bekannte Anwltin Sylvia Stolz. Mahler soll als Verteidiger im Strafverfahren gegen den nationalen Liedermacher Frank Rennicke den Holocaust geleugnet haben, worauf ihm gerichtliches Berufsverbot auferlegt wurde. Rechtsanwltin Sylvia Stolz hatte in ihrem Pldoyer im Strafverfahren Ernst Zndel sachgerechte Beweisantrge gegen die Offenkundigkeit des Gaskammer-Holocaust gestellt. Frau Stolz wurde deswegen vom Gericht als Pflichtverteidigerin von Ernst Zndel dem weltweit bekanntesten Revisionisten der ersten Stunde abgesetzt (ebenso Mahler als ihr Assistent). Doch die Anwltin protestierte dagegen. Die zierliche Frau musste von der Polizei medienwirksam aus dem Gerichtssaal getragen werden! Damit wurde ihrem Mandanten die selbsternannte Pflichtverteidigerin entzogen und die Anwltin an der Ausbung der prozessrechtlichen Berufspflicht gehindert. Beweisantrge zhlen bekanntlich zu den wichtigsten Instrumenten eines Strafverfahrens. Sylvia Stolz sagt dazu: Weder Gerichtsvorsitzender noch Spruchkrper sind befugt, einem Verteidiger wegen seiner Antrge oder seiner sonstigen Prozesshandlungen eine Rge zu erteilen oder sein Verhalten als strafbar oder berufsrechtswidrig zu beurteilen. Frwahr, denn der Verteidiger ist ein Organ der Rechtspflege wie Staatsanwalt und Richter.

Zndel war jetzt noch durch seine zwei Wahlverteidiger, die beiden sterreicher Jrgen Rieger und Dr. Herbert Schaller, vertreten. Dr. Schaller schied vorzeitig aus. Dem Verteidiger Rieger wurde mit einem Strafverfahren gedroht. Das Verfahren glich von Anbeginn der Heiligen Inquisition die darin gipfelte, dass Richter Meinerzhagen die Ablehnung der Beweisantrge mit dem sensationellen Eingestndnis begrndete, dass diese Holocaust-Verfolgungsprozesse auch dann stattfnden, wenn es den Holocaust gar nicht gegeben haben sollte. Es sei prozessual unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe. Seine Leugnung msse in Deutschland auf jeden Fall bestraft werden. (Sddeutsche Zeitung vom 16.2. 2007, mehr dazu in Aug. 2007, S. 8) Das Deutschland dieser Richter nennt sich Rechtsstaat. Dann war auch das Staatsgefngnis DDR ein solcher. In der Schweiz ist es nicht besser: Im Strafverfahren gegen Jrgen Graf wurde dem von diesem bestellten Sachverstndigen Frhlich von Staatsanwalt Aufdenblatten mit einer Strafanklage gedroht! Zum Gericht gewandt sagte er: Wenn Sie ihn [Frhlich] nicht einklagen, werde ich dies selbst tun.

Anwalt Jrgen Rieger erklrte zum Fall Zndel: Viele Verteidiger scheuen natrlich das Risiko und stellen keine Beweisantrge in Leugnungs-Prozessen. Ich selbst bin ja auch schon dafr verurteilt worden, wobei allerdings die letzte Entscheidung dazu noch nicht gesprochen ist; das Verfahren liegt noch beim Bundesverfassungsgericht. [] Die Kammer in Mannheim hat deswegen beschlossen, dass meine Beweisantrge nicht mehr in ffentlicher Hauptverhandlung verlesen werden drfen, sondern nur schriftlich eingereicht werden knnen; die Grnde, warum ich fr einen Freispruch von Ernst Zndel bin, drfen der ffentlichkeit nicht bekannt werden. Das ist rechtsstaatswidrige Kammerjustiz.

Gegen Anwltin Sylvia Stolz wurde nach ihrer Absetzung im Zndel-Prozess wegen usserung verbotener Gedanken im Zusammenhang ihrer Beweisantrge ein Strafverfahren erffnet. Seither benutzen Mahler und Stolz die Gerichtsverhandlungen in eigener Sache, um die hssliche Fratze der absurden Verfolgungsjustiz aufzudecken. Die unerschrockene Sylvia Stolz wurde am 14. Januar 2008 zu drei Jahren und sechs Monaten unbedingter Haft und fnf Jahren Berufsverbot verurteilt, um ihre Charakterfestigkeit zu brechen eine Ungeheuerlichkeit. Von einer deutschen Justiz, die sich nicht scheut, selbst bei Totschlag, wenn er von Auslndern an Deutschen begangen wird, eine deutlich mildere Strafe zu verhngen. Der konsequent revisionistisch argumentierende Horst Mahler (72) hat bereits mehrere Gerichtsverhandlungen hinter sich und ein Ende ist vorerst nicht abzusehen. Mahler rechnet mit einer Gefngnisstrafe. Doch mit jedem weiteren Prozess demaskiert sich die Terrorjustiz ein wenig mehr, bis sie schliesslich in sich zusammenbricht. Krzlich haben sogar die frheren deutschen Verfassungsrichter Prof. Dr. Winfried Hassemer und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem die Strafverfolgung getadelt und ein Verbot dieses Strafparagraphen gefordert. In den ersten 10 Monaten 2008 waren in Deutschland von 12000 rechtsextremen Straftaten 8612 Meinungsdelikte im Zusammenhang mit dem Holocaust-Dogma, das in Deutschland Staatsrson ist. Doch damit noch nicht genug haben jetzt auch fhrende Juden im Jewish Chronicle ein Ende der Holocaust-Verfolgung gefordert. Damit besttigt sich das alte Sprichwort: Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.

Nebst Ernst Zndel, Prof. Dr. Robert Faurisson, dipl. Chem. Germar Rudolf, lic. phil. Jrgen Graf und vielen anderen mehr, zhlt der deutschstmmige Australier Dr. Frederick Tben, 64, (Direktor des Adelaide Institute fr wissenschaftliche Geschichtsforschung) zu den weltweit bekanntesten revisionistischen Kmpfern fr Meinungsfreiheit. Er hatte auch bei der Organisation fr die Holocaust-Konferenz in Teheran mitgeholfen. Auf seiner Weltnetzseite http://www.adelaideinstitute.org berichtet er laufend ber die neuesten Forschungsergebnisse des Revisionismus teilweise auch auf deutsch. Als er Anfang Oktober 2008 mit einer Linienmaschine von den USA nach Dubai flog und diese auf dem Londoner Flughafen Heathrow planmssig zum Auftanken zwischenlandete, strmte ein Anti-Terror-Kommando der britischen Polizei die Maschine wohlgemerkt, auf exterritorialem Gebiet! und verhaftete Dr. Tben. Seine Verhaftung erfolgte auf Betreiben Deutschlands. Sie lste in nationalen Kreisen weltweiten Protest aus. Bei gingen nicht nur Berichte aus europischen Lndern, sondern auch aus den USA und Sdafrika ein. Der EU-Haftbefehl sollte, so hofften die Drahtzieher, ermglichen, Tben nach Deutschland auszuliefern. Doch die BRD hatte ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht. In Grossbritannien ist das Infragestellen des Holocaust kein Straftatbestand. Dr. Tben ist wieder frei.

In England kam es zu massiven Protesten gegen die drohende Auslieferung Tbens an Deutschland. Am britischen Fernsehen gab es am 3. Oktober 2008 Auftritte mit Lady Michle Renouf, schon eine mutige Teilnehmerin an der Holocaust-Konferenz in Teheran, und selbst der in sterreich wegen schriftstellerischen Gedankenverbrechen zu einer unbedingten Gefngnisstrafe verurteilte Historiker David Irving meldete sich am Fernsehen zu Wort. Fr England der prominenteste Redner und ein scharfer Gegner der drohenden Auslieferung war jedoch der innenpolitische Sprecher der Liberalen Partei Christopher Huhne. Er verkndete: In diesem Land pflegen wir Menschen nicht fr Taten zu verfolgen, die wir als Meinungsusserungen betrachten. Mit fast gleichen Worten hatte Spanien im Jahr 2007 das Leugnungsgesetz aufgehoben. Die spanischen Richter liessen das Argument nicht gelten, dass das Bestreiten des Holocaust die Juden in ihrer Menschenwrde verletzen und ihre Existenz bedrohen wrde. Durch freie Meinungsusserung wrde meistens irgend jemand bzw. irgendeine Gruppe verletzt, das mache ja gerade die freie Meinungsusserung aus. Man knne das fundamentale Menschenrecht auf freie Meinungsusserung nicht von Befindlichkeiten einzelner oder bestimmter [einflussreicher] Gruppen abhngig machen. Der Sunday Telegraph meldete sich zwei Tage nach dem Fernsehauftritt zu Wort: Die Meinung Tbens sei zwar falsch und teilweise beleidigend. Eine auf Fehlern oder Beleidigung basierende Meinung sei jedoch kein Grund, diese zu verbieten und erst recht kein Anlass dafr, denjenigen, der sie ussere, zu verhaften und einzusperren. Auch die jdische Journalistin Melanie Phillips erklrte am 6. Oktober in der Daily Mail, dass eine Auslieferung Tbens abzulehnen sei, da eine solche den Wert der Meinungsfreiheit aushhlen und zweitens die britische Souvernitt untergraben wrde.

Doch das mchtigste Geschtz, das jetzt die Holocaust-Verfolgung weltweit unterhhlt, fuhr am 31. Oktober 2008 der Jewish Chronicle auf: Leugnen ist kein Straftatbestand (http://www.thejc.com/articels/denial-not-a-criminal-matter). Der Jewish Chronicle ist die lteste und einflussreichste jdische Wochenzeitschrift der Welt. In einem Artikel des in jdischen Kreisen einflussreichen Geoffrey Alderman, forderte er Deutschland (und sterreich) auf, das Maulkorbgesetz zu streichen.

In der Ausgabe vom 3. Oktober berichtete der JC von der Verhaftung [Tbens und der geforderten Auslieferung an Deutschland], weil die Deutsche Regierung behauptet, er habe im Internet Material verffentlicht, das den Nazi-Holocaust leugnet oder verharmlost. Nachfolgend Passagen aus dem Jewish Chronicle:

Ich [Alderman] hoffe, dass Herr Tben nichts derartiges zustsst. Ich hoffe, dass das Ersuchen um die Auslieferung aufgehoben wird, sodass Herr Tben wieder frei ist, die Welt zu bereisen, um den Holocaust nach Herzenslust zu leugnen. Ich hoffe auch, dass sich ein solcher Fall nie wieder in diesem Lande ereignet, sondern, dass die britische Regierung von Deutschland (und sterreich) verlangen wird, ihre Gesetze, welche die Holocaust-Leugnung unter Strafe stellen, so schnell wie mglich abzuschaffen.

In der Trkei ist das Besttigen des osmanischen Vlkermordes an den Armeniern vor etwa 90 Jahren ein kriminelles Vergehen. Aber in der Schweiz ist es eine Straftat, das Gegenteil zu behaupten. [] Angenommen ich behaupte, die Ermordung von Palstinensern in Deir Yassin im Jahr 1948 erreiche nicht wirklich das Ausmass eines Kriegsverbrechens. Falls der EU-Vorschlag [der EU-Haftbefehl] eingefhrt wird, wrde ich dann eingesperrt, nur weil ich mein professionelles Urteil, fr Araber in gewisser Hinsicht beunruhigend, abgegeben habe?

Im 61. Jahr der Landnahme und Besetzung Palstinas; nach der Ermordung der Einwohner von Deir Yassin und anderer Drfer; nach dem Sechstagekrieg; nach dem Angriff auf den Libanon; nach der Missachtung Israels von ber 60 UNO-Resolutionen folgen jetzt die Verstsse gegen das Vlkerrecht im Gaza-Krieg. Dies alles wiegt schwer. Die Anzahl der Ermordeten und vertriebenen Palstinenser wiegt noch schwerer. Viele Juden fragen sich mit Sorge, wie lange sie Israel noch werden halten knnen, obwohl es die grsste Militrmacht im Nahen Osten ist. Nach dem Dollar-Crash wird Israel kaum noch Finanzhilfe von den USA bekommen. Die Staatsschulden der USA in Billionenhhe und die noch ausstehende Bereinigung der lngst nicht beendeten Weltfinanzkrise durch Einrichtung souverner Finanzhoheit in allen Staaten, lassen dies nicht zu. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Israeli in Den Haag angeklagt werden.

Was die juristische (d.h. mit dem Anschein des Rechts) begangene Verfolgung Andersdenkender aufgrund des monstrsen Antirassismusgesetzes betrifft, ist nicht ausgeschlossen, dass eines Tages die Verurteilten rehabilitiert werden, wie heute die sogenannten Spanien-Kmpfer, sprich Stalins ntzliche Idioten.