Abstimmungsbeschwerde
gegen bundesrtliche Verschleierung
Unser Bundesrat schaltet und waltet, Gesetze und Verfassung missachtend, wie es ihm beliebt. Im Hinblick auf die kommende Abstimmung vom 27. September zur Mehrwertsteuererhhung fr die Sanierung der Invalidenversicherung hat Dr. jur. Markus Erb namens des Vereins Brger fr Brger bei der Staatskanzlei des Kantons Zrich eine Abstimmungsbeschwerde mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Bestrzt stellen wir fest, wie im Hinblick auf die kommende Abstimmung ber die Zusatzfinanzierung fr die Invalidenversicherung (IV), ber die wir am 27. September 2009 abstimmen werden, gezielt Einfluss auf den Meinungsbildungsprozess der Stimmbrgerinnen und Stimmbrger genommen wird. Selbstherrlich wird von Bern der optimale Abstimmungsverlauf geplant und das gewnschte Abstimmungsergebnis herbeigelenkt.
Mit arglistigen Propaganda-Lgen, die uns Stimmberechtigten weismachen sollen, das schwer defizitre Sozialwerk knne durch eine befristete Erhhung der Mehrwertsteuer auf 8%, mit der bernahme milliardenschwerer Zinskosten durch unsere Bundeskasse und mit einem Fnf-Milliarden-Geschenk aus dem AHV-Fonds, saniert werden. Hmisch verschwiegen wird, dass mit diesem Milliarden-Opfer das zur Zeit ghnende 14,5-Milliarden-Loch der Invalidenversicherung (IV) kaum gestopft, dafr aber die AHV ruiniert und vom Brger zur Sanierung der beiden Sozialwerke und des jhrlichen Milliarden-Defizits der IV bald weitere Milliarden gefordert werden.
Nachdem mit der verspteten Publikation des Bundesbeschlusses ber die nderung des Bundesbeschlusses ber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuerstze vom 12. Juni 2009 die in Art. 10 des Bundesgesetzes ber die politischen Rechte (SR 161.1) auch noch die garantierte viermonatige Frist zum Festlegen des Abstimmungstermins missachtet und verletzt wird, erheben wir Abstimmungsbeschwerde.
Kommentar von : Die bundesrtlichen Beschlsse sind in ihren Ausfhrungen bzw. ihrer inhaltlichen Prsentation in hchstem Ausmass auf Irrefhrung der Stimmbrger ausgerichtet, so dass die Arglist der Propaganda-Lge von einem Nichtjuristen kaum durchschaut werden kann:
Mit seinem Beschluss vom 13. Juni 2008 hatte der Bundesrat eine Sanierung der stark defizitren und hochverschuldeten Invalidenversicherung (IV) angestrebt.
Jetzt mit seiner Vorlage vom 12. Juni 2009, ber die wir am 27. September 2009 abstimmen werden, versucht der Bundesrat nur noch eine Zustimmung zu seinem frheren Bundesbeschluss vom Juni 2008 zu erschleichen, ohne dass wir, das Stimmvolk, den vormaligen Beschluss mit den zugehrigen drei Erhhungen der Prozentpunkte zur Heraufsetzung der Mehrwertsteuer zu sehen bekommen. Mit diesem auf Irrefhrung angelegten Schelmentrick versucht die Regierung das Volk zu einem JA zu bewegen.
Jurist Dr. Markus Erb beschreibt diesen Sachverhalt in der Abstimmungsbeschwerde wie folgt:
Die beiden Bundesbeschlsse vom 13. Juni 2008 und vom 12. Juni 2009 weichen nicht nur hinsichtlich des Zeitraums der befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung, bzw. der Anhebung der Mehrwertsteuerstze deutlich voneinander ab.
Die beiden Bundesbeschlsse vom 13. Juni 2008 und vom 12. Juni 2009 betreffen einen andern Sachverhalt. Sie sind von anderer Qualitt.
Mit dem Bundesbeschluss ber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuerstze vom 13. Juni 2008 wird eine Sanierung der stark defizitren und hochverschuldeten Invalidenversicherung (IV) angestrebt.
Demgegenber wird mit dem Bundesbeschluss ber die nderung des Bundesbeschlusses ber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuerstze vom 12. Juni 2009 eine Zustimmung der Stimmberechtigten zur Vorlage des Bundesrates angestrebt. Allein aus diesem Anlass ist der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 gendert worden und nur deshalb beabsichtigt der Bundesrat den Stimmberechtigten die neue Vorlage vom 12. Juni 2009 am 27. September 2009 zur Abstimmung zu unterbreiten.
Die Stimmberechtigten haben Anspruch darauf, den vom Parlament definitiv verabschiedeten und publizierten Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 am 27. September 2009 zur Abstimmung vorgelegt zu erhalten. Die nachtrgliche nderung eines bereits verabschiedeten und publizierten Verfassungsartikels ist rechtsstaatlich hchst bedenklich. Den Stimmberechtigten den im Bundesblatt bereits verffentlichten Beschluss vorzuenthalten und ihnen statt dessen einen andern Beschluss vorzulegen, widerspricht Treu und Glauben und verletzt den durch unsere Bundesverfassung garantierten Anspruch der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverflschte Stimmabgabe. Dieser Verfassungsbruch ist unserer Regierung, unserem Parlament und unserer direkten Demokratie nicht wrdig.
Der Bundesrat legt wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen (Art. 10 Absatz 1bis, Bundesgesetz ber die politischen Rechte). Der Bundesrat muss somit den Stimmberechtigten die Vorlagen, ber die der Souvern zu befinden haben wird wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin nennen. Massgebend dafr ist die Publikation im Bundesblatt.
Der Bundesbeschluss ber die nderung des Bundesbeschlusses ber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuerstze vom 12. Juni 2009 ist am 23. Juni 2009, also knappe drei Monate vor dem Urnengang, im Bundesblatt publiziert worden. Damit wird die viermonatige Frist des Art. 10 Absatz 1bis des Bundesgesetzes ber die politischen Rechte bis zum Abstimmungstermin vom 27. September 2009 nicht mehr gewahrt.
Der Anspruch der Stimmberechtigten auf eine korrekte Abstimmung wird verletzt.
Das Scheinargument, beim Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009 handle es sich lediglich um eine Modifikation, geht, wie unter Ziffer 3 dargelegt, fehl und kann nicht zur Begrndung herangezogen werden.
Der Regierungsrat wird ersucht, diese Unregelmssigkeit bei Abstimmungen ber den Bundesbeschluss ber eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuerstze vom 13. Juni 2008 zu korrigieren und die wohlerworbenen politischen Rechte der Stimmberechtigten zu wahren.
(Die Abstimmungsbeschwerde kann auf der Heimseite www.freie-meinung.ch eingesehen werden.)